Autor Thema: von E6 zurück auf E5  (Read 1074 times)

Mangela

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von E6 zurück auf E5
« am: 29.01.2025 08:15 »
Guten Morgen,

ich habe letztes Jahr von einer E5 Stelle in eine andere Abteilung auf eine E6 gewechselt.
Nun stehen in dieser Abteilung Umstrukturierungen an und es steht im Raum dass ich in eine andere Abteilung wechseln soll. Diese Stelle ist allerdings wieder eine E5 :(.
Hab ich dann Pech und bin wieder E5, wenn einfach so bestimmt wird dass ich da jetzt hinwechseln soll?


FearOfTheDuck

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Antw:von E6 zurück auf E5
« Antwort #1 am: 29.01.2025 08:29 »
Eingruppierungsrelevante Änderungen sind stets zustimmungspflichtig.

Rowhin

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Antw:von E6 zurück auf E5
« Antwort #2 am: 29.01.2025 08:44 »
Eingruppierungsrelevante Änderungen sind stets zustimmungspflichtig.

Korrekt.

Etwas ausführlicher: im TV-L gilt, dass eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten eine Vertragsänderung darstellt und du als Arbeitsnehmer daher zustimmen musst Dies gilt auch bei Versetzung. Stimmst du nicht zu, hat dir der AG weiterhin Aufgaben zu übertragen, die deiner EG entsprechen. Wenn er das nicht kann, weil z.B. keine solchen Aufgaben mehr vorliegen oder keine solchen Stellen existieren, mag er eine betriebsgerechte Kündigung aussprechen. Da kommt es dann wieder sehr auf die Größe der Organisation an - ist der AG z.B. das Land Bayern, dürfte es ihm sehr schwer fallen, nachzuweisen, dass es keine andere Stelle in der EG gibt. Wo die dann ist, ob irgendwo draußen auf dem Land und du das Angebot annehmen möchtest, steht wieder auf einem anderen Stern.

Mangela

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Antw:von E6 zurück auf E5
« Antwort #3 am: 29.01.2025 10:08 »
Ok, vielen Dank..bisher ist es noch eine Vermutung von mir