Autor Thema: Überleitung Stufenlaufzeiten  (Read 2378 times)

nina234

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Überleitung Stufenlaufzeiten
« am: 12.02.2025 12:10 »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Neuregelung der Stufenlaufzeiten im TVöd SuE.

Ich bin zum 01.12.2022 bei meinem Arbeitgeber eingestellt worden, S14 Stufe 2.

Der Aufstieg in Stufe 3 wäre nach den "alten" Stufenlaufzeiten zum 01.12.2025 erfolgt. Ich dachte, aufgrund der neuen, verkürzten Stufenlaufzeiten wäre der Aufstieg bereits zum 01.12.2024. Das Personalamt sagt, die Verkürzung der Laufzeiten erfolgt erst ab Erreichung der nächsten Stufe. Also ab 01.12.2025 würde ich von der Verkürzung der Laufzeit in Stufe 3 profitieren da ich zum Stichtag (01.10.2024) noch nicht die 2 Jahre erreicht hatte.

Ist das so korrekt?

Vielen Dank.

McOldie

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #1 am: 13.02.2025 11:53 »
Nein, das ist nicht in Ordnung
Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.

Wabi Sabi

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #2 am: 13.02.2025 13:17 »
Sicher?

Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

McOldie

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #3 am: 13.02.2025 14:59 »
Sicher?

Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.

Ab dem 1.10.24 gilt eine kürzere Stufenlaufzeit von zwei Jahren. Dieses hat auch Auswwirkungen auf Bestandsfälle. Dieses bedeutet nach meinem Verständnis, dass die zweijährige Stufenlaufzeit hier am 1.12.24 erfüllt ist.

Wabi Sabi

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #4 am: 13.02.2025 15:26 »
Klingt nachvollziehbar. So (wohl) auch Wäldele/Stehle, ZTR 2024, S. 548 ff. (Ziffer 4.4).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

ohneWorte

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #5 am: 02.03.2025 20:34 »
Wo finde ich das? Gibt es hier auf der Seite eine Stelle, wo ich das nachlesen bzw. nachweisen kann  ;)

ohneWorte

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Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
« Antwort #6 am: 03.03.2025 13:16 »
Nein, das ist nicht in Ordnung
Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.

Was ist mit Personen, welche zum 01.01.2025 die nächste Stufe erreichen? (8b Stufe 4/4)