Rechnungen müssen nachvollziehbar sein. Die Diagnose muss auf der Rechnung stehen. Genauso muss auf der Rechnung eines Fliesenlegers stehen, dass er 100m² Fliesen, Feinsteinzeug schwarz weiß marmoriert zu 60x60cm x 280 Stück verlegt hat.
Bei einer Stino-Untersuchung zu 28,53 € werden Beihilfestelle und PKV die mangelnde Nennung der Diagnose wohl nicht monieren. Bei einem MRT zu 523,80 € wird eine mangelnde Diagnose (ggf. v. a.) recht sicher moniert werden.
Dass es unter Strafe steht die Ursachen / Diagnosen weiterzugeben ist mir bekannt. Der Dienstherr darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist. Der Beamte hat sodann weisungs- und wahrheitsgemäß zu antworten. Soweit klar.
Dann sind wir wieder bei den Fragen:
Was wird der Dienstherr in dem Fall unternehmen? Anderes?
Ansonsten wäre ein BEM-Verfahren denkbar, in dem der Beschäftigte sich zu den Gründen seiner Erkrankung äußern kann und dann gemeinsam mit der Dienststelle eine Lösung findet.
Die Sache hat sich durch eine sowieso bevorstehende Umsetzung erledigt. Gleichwohl bleiben etwas mehr als 10 Tage Besoldung, für die der Dienstherr nicht in den Genuss des Dienstes durch den Beamten gekommen ist. Summarisch beläuft sich der Schaden auf einen geringen vierstelligen Eurobetrag.
Meiner Meinung nach muss geklärt werden, ob ein schädigendes Ereignis vorliegt und ob und wer den Schaden ggf. zu ersetzen hat. Ob dann im Ergebnis raus kommt, dass kein schädigendes Ereignis vorliegt oder sich die Dritten auf eine Haftungsprivilegierung im Arbeitsverhältnis / Dienstverhältnis berufen können (eher nicht), ist eine andere Sache.