Hallo zusammen,
in einer ähnlichen Diskussion habe ich schon entnommen, dass, wenn man während seines Freizeitausgleiches krank wird, die Zeit, nicht so wie beim Tarifurlaub (bei entsprechender AU-Bescheinigung), gut geschrieben bekommt.
Meine Kollegen und ich sind in Voll-Konti beschäftigt, unsere Arbeitszeit wird im Quartal mit der normal 5 Tage Woche abgeglichen, so dass wir genauso viele Schichten im Quartal machen, wie Beschäftigte, die "nur" von Montag bis Freitag arbeiten gehen. Bedingt durch die Schichten ergibt sich im Schichtenplan ein festgelegter Freizeitausgleich, meist unter der Woche.
Wenn ein Beschäftigter, der "nur" von Montag bis Freitag arbeitet, am Wochenende krank wird, bekommt er das Wochenende nicht gut geschrieben. Das ist dann, sozusagen, persönliches Pech.
Meine Kollegen sind allerdings der Meinung, dass wenn sie während des Freizeitausgleiches krank werden, diesen wieder gut geschrieben bekommen, da es für Konti-Schichtler andere Regelungen gelten (ohne Nachweis). Dazu konnte ich allerdings nichts finden, Tarifvertrag und Beispiele beziehen sich immer nur auf die 5 Tage Woche und Arbeitszeitkonten.
Das Problem dabei ist, dass sie die Freizeitausgleichstage doppelt nehmen wollen, da nach ihrer Argumentation sie ja keine Freizeit hatten, da sie ja krank waren. In einem Kont-Schicht-Betrieb schwierig, da jeder, der nicht arbeiten kommt, durch jemand Anderes ersetzt werden muss.
Weiß jemand, ob für Konti-Schichtler wirklich andere Regeln gelten?