Autor Thema: Anerkennung von verschiedenen Abschlüssen auf DQR6-Niveau in der IT im öD  (Read 3546 times)

ltwinters

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zu Weiterbildungen.

Um im öD (IT) im gehaltlichen Gefüge (E10-E13) arbeiten zu können, wird in der Regel ja ein "echter" Bachelor Abschluss benötigt. Es gibt ja (meistens) auch andere Möglichkeiten über abgeschlossene Berufsausbildungen (Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker etc.) i.V.m. Berufserfahrung.

Wie sieht das hier eigentlich mit anderen Abschlüssen wie z.B. IHK-Fachwirten etc. aus? Wird sowas anerkannt? Wenn ja, muss das staatlich geprüft/IHK sein oder werden auch andere Abschlüsse anerkannt z.B. sowas hier: https://www.iu-fernstudium.de/weiterbildung/it-betriebswirtin-iu/
https://www.ils.de/fernkurse/it-betriebswirt/

Die sollen sich ja auch auf DQR6-Niveau bewegen, daher meine Frage.

Wie sieht sowas in euren Dienststellen aus? Habt Ihr da Erfahrungen, wie das in der Praxis gehandhabt wird?

Rowhin

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Kurzantwort: Das meiste aus dieser ähnlichen Diskussion von 2022 dürfte weiterhin gelten.

ltwinters

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Danke. Dem verlinkten Thema entnehme ich ein "wird nicht anerkannt".

MoinMoin

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zu Weiterbildungen.

Um im öD (IT) im gehaltlichen Gefüge (E10-E13) arbeiten zu können, wird in der Regel ja ein "echter" Bachelor Abschluss benötigt. Es gibt ja (meistens) auch andere Möglichkeiten über abgeschlossene Berufsausbildungen
(Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker etc.) i.V.m. Berufserfahrung.e
Nein und nein!
In der Regel wird überhaupt keine Ausbildung benötigt! Sie wird in der Regel nur gewünscht!
Nach der Entgeltordnung gibt es im IT Bereich keinerlei Voraussetzung in der Person mehr, nur noch in ganz seltenen Fällen ist eine Ausbildung tariflich begründbar.
Zitat
Wie sieht sowas in euren Dienststellen aus? Habt Ihr da Erfahrungen, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
Wir schauen uns die Leute an und prüfen was sie können und übertragen die Tätigkeiten, damit bekommt dann auch ein FIler die EG12 enauso schnell wie der BSC

PiratJack1991

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Moin,

bei uns in NRW wird der IT-Operative Professional (IT OP) zum Teil anerkannt für die Stufen E11 bis meines Wissens E13.
Hier weitere Informationen aus der Wikipedia dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Operativer_Professional.

Bei uns im Haus wird den IT-Azubis empfohlen, diesen zu machen nach der Ausbildung, um sich danach auf Stellen im gD bewerben zu können.
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

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Moin,

bei uns in NRW wird der IT-Operative Professional (IT OP) zum Teil anerkannt für die Stufen E11 bis meines Wissens E13.
Hier weitere Informationen aus der Wikipedia dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Operativer_Professional.

Bei uns im Haus wird den IT-Azubis empfohlen, diesen zu machen nach der Ausbildung, um sich danach auf Stellen im gD bewerben zu können.
gD ist Beamtenbullshit
bei uns wird nach Tarif bezahlt.

troubleshooting

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...
Bei uns im Haus wird den IT-Azubis empfohlen, diesen zu machen nach der Ausbildung, um sich danach auf Stellen im gD bewerben zu können.

Anschließend führt ihr die Ausgelernten danach direkt einer Beamtenlaufbahn zu?

Rowhin

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zu Weiterbildungen.

Um im öD (IT) im gehaltlichen Gefüge (E10-E13) arbeiten zu können, wird in der Regel ja ein "echter" Bachelor Abschluss benötigt. Es gibt ja (meistens) auch andere Möglichkeiten über abgeschlossene Berufsausbildungen
(Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker etc.) i.V.m. Berufserfahrung.e
Nein und nein!
In der Regel wird überhaupt keine Ausbildung benötigt! Sie wird in der Regel nur gewünscht!
Nach der Entgeltordnung gibt es im IT Bereich keinerlei Voraussetzung in der Person mehr, nur noch in ganz seltenen Fällen ist eine Ausbildung tariflich begründbar.
Zitat
Wie sieht sowas in euren Dienststellen aus? Habt Ihr da Erfahrungen, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
Wir schauen uns die Leute an und prüfen was sie können und übertragen die Tätigkeiten, damit bekommt dann auch ein FIler die EG12 enauso schnell wie der BSC

Um der absolut berechtigten und oft geäußerten Kritik von MoinMoin hier einen Einblick für die Nichtinitiierten zu bieten: der TV-L schreibt keine spezifischen Abschlüsse für Eingruppierungen vor. Lediglich Tätigkeitsmerkmale entscheiden hier - auf dieser Stelle muss X Y und Z gemacht werden, also ist sie vom Anspruch und Verantwortung der Tätigkeit her in EG (hier Zahl einsetzen).  Anders ausgedrückt: lediglich die AGs legen bei Ausschreibung fest, was sie glauben, dass notwendig ist, um den Job machen zu können, z.B. Abschluss X. Das ist aber rechtlich nicht notwendig. Auch wenn leider sehr viele Personalstellen das immer wieder gerne behaupten - Aussagen wie "E13 nur mit Master!" sind tarifrechtlich falsch.

cyrix42

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Naja, dem AG steht es frei, bei der Stellenbesetzung eigene Kriterien (die zur Bestenauslese geeignet sind) anzuwenden. Die Entgeltordnung greift erst bei der Bezahlung, wenn man denn die Tätigkeiten auch zur dauerhaften Ausübung übertragen bekommen hat.

Sprich: Ein Personaler kann durchaus sagen "E13-Aufgaben vergeben wir nur an Personen mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss". Das hat nur nichts mit dem Tarif-Vertrag zu tun...

Rowhin

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Naja, dem AG steht es frei, bei der Stellenbesetzung eigene Kriterien (die zur Bestenauslese geeignet sind) anzuwenden. Die Entgeltordnung greift erst bei der Bezahlung, wenn man denn die Tätigkeiten auch zur dauerhaften Ausübung übertragen bekommen hat.

Sprich: Ein Personaler kann durchaus sagen "E13-Aufgaben vergeben wir nur an Personen mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss". Das hat nur nichts mit dem Tarif-Vertrag zu tun...

Ja, das ist der Punkt. Ich habe leider von zu vielen Personalern inzwischen gehört "das geht tariflich nicht/das dürfen wir im TV-L nicht" anstatt das wahlweise faktisch richtigere oder ehrlichere "wir vergeben im Haus keine E13 ohne Master, um das interne Gefüge nicht durcheinander zu bringen".

ltwinters

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Also kurz und knapp zusammengefasst: Im IT-Bereich des öD sind staatlich geprüfte.../IHK geprüfte.../Bachelor Professional... usw. Abschlüsse sinnfrei, da man nur mit einem "richtigen" Bachelor oder mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker/IT-Systemelektroniker usw. i.V.m. Berufserfahrung die entsprechenden Aufgaben mit einer Wertigkeit von E10+ übertragen bekommt. Einzige Ausnahme bildet wohl iwie noch der Operative Professional. Verstehe ich das richtig?

cyrix42

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Verstehe ich das richtig?

Nö. Der AG kann die Aufgaben (sollte es eingruppierungsrelevant sein, dann nur in beiderseitigem Einvernehmen) übertragen, an wen er will. Ob jemand einen echten, einen phatasierten oder gar keinen akademischen Abschluss hat, ist dafür völlig unerheblich.

ltwinters

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Naja das mag die Theorie sein. Wenn man sich die verschiedenen Stellenausschreibungen ansieht, sieht das aber anders aus...

MoinMoin

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Also kurz und knapp zusammengefasst: Im IT-Bereich des öD sind staatlich geprüfte.../IHK geprüfte.../Bachelor Professional... usw. Abschlüsse sinnfrei, da man nur mit einem "richtigen" Bachelor oder mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker/IT-Systemelektroniker usw. i.V.m. Berufserfahrung die entsprechenden Aufgaben mit einer Wertigkeit von E10+ übertragen bekommt. Einzige Ausnahme bildet wohl iwie noch der Operative Professional. Verstehe ich das richtig?
Nein,
sie sind nicht sinnfrei, da sie dich ja
a) befähigen einem Fremden einen Ausbildungsstand nachzuweisen
b) du hoffentlich dadurch auch was gelernt hast
c) du damit in einem Auswahlverfahren in die engere Auswahl kommen kannst, auch wenn man eine vita hat die ziemlich leer ist.

Es ist aber eine Lüge der Personaler, wenn sie sagen ohne Ausbildung x darf ich dich nicht einstellen.
(das gilt eher für Arzt und Apotheker, aber selbst dort tariflich nicht.)

Das viele AG immer noch so starr denken liegt wohl daran, dass es im Beamten Bereich so ist.
Zugang zu gD hD ... nur mit Ausbildung X

MoinMoin

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Naja das mag die Theorie sein. Wenn man sich die verschiedenen Stellenausschreibungen ansieht, sieht das aber anders aus...
Seit dem ich bei uns mitmische, stet da immer Ausbildung X ist wünschenswert und es stet da nicht mehr benötigt oder Voraussetzung