Autor Thema: Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank  (Read 2523 times)

ichausberlin

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Ich bin "eigentlich" für kaufmännische Tätigkeiten eingestellt worden (Abrufe aus Rahmenverträgen, Führen und Pflege von Vertragsübersichten) bei einer EG 9B. Da ein Kollege kurzfristig für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss "jemand" dessen Aufgaben übernehmen. Seine Stelle ist in EG 10 eingruppiert und hier geht es zum Teil um sehr technische Aufgaben (TK-Anschlüsse etc.), die ein tiefes technisches Wissen benötigen, damit man weiß, was man tut. Da sich niemand findet, "soll" ich das jetzt machen statt meiner bisherigen Aufgabe (die ein anderer übernehmen soll). Ich habe 4 Tage "Einarbeitung" durch den Kollegen probiert, jedoch nur "Bahnhof" verstanden. Dennoch soll mir diese Tätigkeit jetzt übergestülpt werden, da ich 1.) "unterausgelastet" sei und 2.) meine "BAK das hergeben" würde. Ohne die technischen Kenntnisse wird das aber nichts, mein Chef meint aber, im kalten Wasser lerne man schwimmen und ich solle das übernehmen. Technische Vorkenntnisse auf dem Gebiet TK habe ich nicht und das gibt auch die BAK nicht her. Der erkrankte Kollege ist sehr spezialisiert und sagte bei der versuchten Einarbeitung selber, dass das ohne Ausbildung/Einarbeitiung > 6 Monate niemand übernehmen könne. Muss ich die Aufgaben übernehmen?

Organisator

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #1 am: 27.03.2025 14:14 »
Ich bin "eigentlich" für kaufmännische Tätigkeiten eingestellt worden (Abrufe aus Rahmenverträgen, Führen und Pflege von Vertragsübersichten) bei einer EG 9B. Da ein Kollege kurzfristig für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss "jemand" dessen Aufgaben übernehmen. Seine Stelle ist in EG 10 eingruppiert und hier geht es zum Teil um sehr technische Aufgaben (TK-Anschlüsse etc.), die ein tiefes technisches Wissen benötigen, damit man weiß, was man tut. Da sich niemand findet, "soll" ich das jetzt machen statt meiner bisherigen Aufgabe (die ein anderer übernehmen soll). Ich habe 4 Tage "Einarbeitung" durch den Kollegen probiert, jedoch nur "Bahnhof" verstanden. Dennoch soll mir diese Tätigkeit jetzt übergestülpt werden, da ich 1.) "unterausgelastet" sei und 2.) meine "BAK das hergeben" würde. Ohne die technischen Kenntnisse wird das aber nichts, mein Chef meint aber, im kalten Wasser lerne man schwimmen und ich solle das übernehmen. Technische Vorkenntnisse auf dem Gebiet TK habe ich nicht und das gibt auch die BAK nicht her. Der erkrankte Kollege ist sehr spezialisiert und sagte bei der versuchten Einarbeitung selber, dass das ohne Ausbildung/Einarbeitiung > 6 Monate niemand übernehmen könne. Muss ich die Aufgaben übernehmen?

Im Rahmen seines Dispostionsrecht darf der Arbeitgeber andere Aufgaben übertragen, solange dies nicht eingruppierungsrelevant ist und nichts entgegenstehende vereinbart wurde. In deinem Fall laut Sachverhalt also ja.

Ob das so sinnvoll ist, gerade weil und angibst, keine zweckmäßigen Arbeitsergebnisse erzielen zu können, liegt in der Verantwortung des Abeitgebers. Und natürlich auch das Risiko, dass frustierte Mitarbeiter abwandern.

ichausberlin

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #2 am: 27.03.2025 14:21 »
Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.

Organisator

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #3 am: 27.03.2025 15:08 »
Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.

Wenn man dir die Tätigkeiten nur vorübergehend überträgt, bis z.B. der Kollege wieder da ist oder jemand anders gefunden ist, hat das keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung.

Ansonsten solltest du noch sicherstellen, dass dir die Aufgaben vom Personalbereich übertragen wird und nicht von irgendeinem Chef.

Tagelöhner

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #4 am: 27.03.2025 15:19 »
In solchen Fällen soll es helfen, wenn man sich einfach etwas dumm anstellt und jede Kleinigkeit von oben absegnen lassen muss, weil sie einfach den eigenen geistigen Horizont übersteigt. Arbeitsverweigerung liegt einem ja fern und am Ende hat man guten Willen gezeigt, die Führungskraft spürt so aber direkt am eigenen Leib, was es für Konsequenzen hat, wenn Personen Dinge ausüben sollen, für die sich nicht so eignen.

Oder es entstehen durch die Entscheidung der Führungskraft einfach trotz voller Anstrengung der geistigen Kräfte ständig irgendwelche Fehler in der Bearbeitung, da man nicht vernünftig eingearbeitet und eingewiesen werden konnte. Eine hemdsärmelige Führungsebene lernt leider oft nur durch Schmerz.
« Last Edit: 27.03.2025 15:25 von Tagelöhner »

MoinMoin

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #5 am: 28.03.2025 07:07 »
Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.
Einer dauerhaften Übertragung von Tätigkeiten die ein Änderung der Eingruppierung nach sich zieht kann man widersprechen, da es sich um eine Änderung des AVs handelt.
Einer vorübergehenden nicht.

Wenn dein Vorgesetzter also der Meinung ist, dass du die richtige Person für den Job bist, dann hast du dich dem zufügen und natürlich musst du dokumentieren, dass du einfach ungeeignet bist, dir die Fähigkeiten für den Job fehlen und du einfach keine Ahnung hast, was zu tun ist und dies auch dem VG mitgeteilt hast.

Wenn dann die TK Anlage ausfällt, dann hat er mit den Konsequenzen zu leben nicht du.

Also du versuchst dein bestes, vielleicht lernst du im kaltem Wasser das schwimmen, aber vielleicht geht auch deine AG damit baden. Darüber musst du dir keinen Kopf und auch kein Stress machen.
Solange man nicht sich nachweislich dumm stellt.

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #6 am: 28.03.2025 07:36 »
Wenn Dir der AG einen Job überträgt sollte er auch dafür sorgen, dass Du die Befähigungen (sei es durch Ausbildung oder oder anderweitig erworben) dafür hast.

An deiner Stelle, würde ich z.B. absolut nichts prüfen, freigeben oder wie auch immer, wozu du eben nicht befähigt bist, das beurteilen zu können. Da kann dich auch kein AG zu zwingen bzw. dies anordnen!

Alles, was deinen Ausbildungs- bzw. Kenntnishorizont (insbesondere auch im Hinblick auf den eigentlichen Job) übersteigt, würde ich gnadenlos an den Vorgesetzten zurückspielen. Soll er es doch beurteilen, unterzeichnen, freigeben oder was auch immer.

Ganz wichtig, alles - wirklich alles dokumentieren. Bei der BW hiess es immer, wer schreibt der bleibt.
Also, dem Vorgesetzten schriftlich (Kopie Personalrat und gern auch Pers), dass Du Dich aufgrund deiner Ausbildung nicht in der Lage siehst diesen Job zu erledigen.
Wird es dann dennoch übertragen, wie zuvor gesagt - zurückspielen mit Vermerken, wie z.B. "kann ich mangels techn. Kenntnisse nicht beurteilen". Und, immer eine Kopie davon ziehen, falls man Dir (wie dann gern oft) Arbeitsverweigerung vorwirft.

Das Schlimmste, was du tun kannst, ist einfach tun, weil es gemacht werden muss. Und das dann ohne deine Bedenken etc. zu dokumentieren. Glaub nicht, dass ein Vorgesetzter oder AG dich dann schützt, wenn etwas daneben geht. Kann dir einige Beispiele nennen, wo insbesondere der Vorgesetzte dann gesagt hat: Der/die MAin hat sich mir gegenüber nie dahingehend geäussert. Und, das nur weil es nichts schriftliches gab!

Flow4oe

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #7 am: 29.03.2025 13:15 »
Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!

"Wird die höherwertige Tätigkeit zunächst befristet und im Anschluss daran dauerhaft übertragen, so ist der Beschäftigte ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit entfällt ab diesem Zeitpunkt. Hinsichtlich der Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 bis 13 ergeben sich diesbezüglich keine Besonderheiten. Die Zulage für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit wird auf der Grundlage des Höhergruppierungsbetrags berechnet, sodass das Tabellenentgelt nach Höhergruppierung dem bisherigen Entgelt (Tabellenentgelt einschließlich Zulage nach § 14 TV-L) entspricht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Dauer der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Höhergruppierung keine Berücksichtigung findet."

"Wörter sind flüchtig. Was interessiert einem ddas Geschwätz von gestern!? Nur was schriftlich hinterlegt ist zählt!"

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #8 am: 31.03.2025 08:14 »
Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!

Es geht hier nicht um mehr Geld, es geht - so habe ich es verstanden - primär um fehlende, aber notwendige Kenntnisse bzw. Verständnis zur Durchführung der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Rowhin

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #9 am: 31.03.2025 08:22 »
Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!
Es geht hier nicht um mehr Geld, es geht - so habe ich es verstanden - primär um fehlende, aber notwendige Kenntnisse bzw. Verständnis zur Durchführung der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Richtig, wobei auch dann der Verweis auf die Tätigkeits-/Stellenbeschreibung valide wäre - denn dort wären ja im Zweifelsfall, selbst wenn die beiden AN bzw. deren Tätigkeiten in derselben Entgeltgruppe eingestuft wären, nicht 1:1 dieselben Tätigkeiten aufgeführt.

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #10 am: 31.03.2025 08:51 »
Stellenbeschreibung ist eh so ein Dauerdrama. Mir hat man damals den Rat gegeben, unbedingt die Stellenausschreibung aufzuheben. Dafür wird es aber sicher zu spät sein.

Rowhin

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #11 am: 31.03.2025 08:57 »
Stellenbeschreibung ist eh so ein Dauerdrama. Mir hat man damals den Rat gegeben, unbedingt die Stellenausschreibung aufzuheben. Dafür wird es aber sicher zu spät sein.

Genau, immerhin hast (hattest?) du eine ;) Leider nicht überall gegeben...

Aber ja, mag hier zu spät sein. Dennoch halt potenziell eine Möglichkeit, wenn man hier gegenüber dem Vorgesetzten argumentieren möchte.

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Antw:Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank
« Antwort #12 am: 31.03.2025 09:39 »
Die Stellenbesetzungen im ÖD waren alle mit Ausschreibung und damit entsprechenden Stellenbeschreibungen.

In der PW lief es dagegen bis auf eine Stelle immer über Dienstleister/Headhunter. Da bin ich auch schon mal zu Vorstellungsgesprächen ohne jegliche Ahnung, was mich erwartet. Macht es aber auch spannend und das Gute ist ja: Vorstellungsgespräche sind keine Einbahnstraße.

Bei ichausberlin habe ich allerdings den Eindruck, dass der Vorgesetzte Argumenten eh nicht zugänglich ist. Zumal mir hier zu denken geben würde, dass für die eigentliche Stelle offenbar schon Nachfolger gefunden wurden.

Über diese Gutsherrenart, kann man wirklich nur den Kopf schütteln, auch wenn das leider kein Einzelfall ist. Das Überstülpen hat man mit mir auch probiert. Wobei es mit dem Argument war, dass ich die Kenntnisse hätte. Das mag sein, nur wollte ich den Job nicht. Deswegen hatte ich mich auch nicht beworben, als er mehrfach ausgeschrieben war. Letztendlich war es auch ein (u.a.) Grund für den Jobwechsel. Später wurden dann ein Teil der Tätigkeiten jemand übergestülpt, auch gegen ausdrücklichen Willen. Folge war dann ebenfalls Kündigung.