Amtsinspektor mit Zulage wo geregelt?

Begonnen von Solitair, 27.03.2025 21:21

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Solitair

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtsgrundlage für die Zulage lautet, wenn jemand Amtsinspektor mit Zulage ist, also A9 z? Mir geht es im Prinzip darum, dass ich die richtige Zulage im besoldungsrechner auswählen kann.

Danke

Rentenonkel

Es gibt verschiedene Zulagen, meinst Du die Zulage für die Warhnehmung eines höherwertigen Amtes?

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BesGHE2013pP48


Solitair

Ich meine die Zulage, die man wie eine Beförderung verliehen bekommt. Also mit einer Urkunde und wo dann ein Z in Klammern hinter der dienstbezeichnung, also Amtsinspektor (Z) steht.

Marius

Hallo Solitair,

Rechtsgrundlage für die A9Z ist bis 30.11.25: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BesGHE2013V82AnlageVII,  Anlage XII Hessisches Besoldungsgesetz


Das ist die A 9 Fußnote 1,2. Es ist ein Fixbetrag von gegenwärtig 352,88 € bei einer Vollzeitstelle.  Zum 01.12.25 wird sie sich, wie unsere Besoldung auch, um 5,5 Prozent auf 372,89 € erhöhen.

Im Besoldungsrechner auf dieser Seite  Hessen A9 und dann über Zulagen bei den "Amtszulagen" das Häkchen bei "A 9 FN1/FN2" setzen.

Da wir uns auch im anderen Thread im Forum wegen der möglichen Warteliste im Finanzressort ausgetauscht hatten, Glückwunsch zur Beförderung und ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Solitair

Zitat von: Marius in 29.03.2025 08:34


Da wir uns auch im anderen Thread im Forum wegen der möglichen Warteliste im Finanzressort ausgetauscht hatten, Glückwunsch zur Beförderung und ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Ah super.
Zweimal Danke und ebenfalls Glückwunsch.  ;)