Wieso sollte man dann in diesem Fall klagen? Um was zu erreichen?
Um die Ausübung von Ermessen zu erreichen, was freilich pflichtgemäß und zweckentsprechend erfolgen muss.
Aber erst, wenn sie das Ermessen ausüben darf! Und das ist der Fall, wenn bedenken bestehen die Position mit einen geeigneten Menschen zu besetzen.
Und da muss man auch nichts gesondert dokumentieren, wenn es genügend geeignete Bewerber gibt, die ohne förderliche Zeiten die Stellen annehmen.
Die Behörde darf dann nicht "einfach so" nein sagen. Sie darf auch nicht sagen "nein, du bist ja auch ohne Anerkennung zu uns gekommen." Die Behörde muss, wie schon anfangs gesagt, gründlich über ihre Entscheidung nachdenken und aufschreiben. Dabei hat sie den Zweck der Regelung zu berücksichtigen.
Danach kann man überlegen, ob die Behörde das Ermessen richtig ausgeübt hat und man die Entscheidung akzeptiert.
Korrekt, das Amt muss pflichtgemäß und zweckentsprechend sein Ermessen ausüben. Auf gut Deutsch darüber nachdenken, ob sie fZ einsetzen kann und will.
Es ist zu bemängeln, dass sie das nicht akribisch aufgeschrieben hat.
Das Amt hat entschieden, dass sie keine förderlichen Zeiten einsetzen möchte, weil sie die Stelle auch ohne besetzt bekommt. Also sie hat ihr Ermessen ausgeübt.
Und wenn ein über dieses Ermessen nachdenkt und niederschreibt: Solange wir eine Stelle ohne Anwendung fZ besetzt bekommen, wenden wir die fZ nicht an.
Dann ist das ein pflichtgemäße und zweckentsprechende Ausübung ihres Ermessens.
Sie hat es nicht direkt dokumentiert, aber damit das die Stelle offensichtlich auf Anhieb besetzt wurde, wird dokumentiert, dass eine Ermessen Ausübung in Form von fZ nicht notwendig ist, um das Ziel Deckung Personalbedarf zu erfüllen.
Also wo ist dein Klage Ansatz Punkt und wo finde ich dieses in den BAG wieder.
Entweder das gibt es nicht und du träumst dir was zusammen, oder ich überlese es und bitte dich hier um Lesehilfe.
Denn die Stelle konnte ohne Anwendung von förderlichen Zeiten besetzt werden!
Und die Rechtsprechung des BAG möchtest du nicht berücksichtigen? Mit dem Argument würde ich gegen die Entscheidung klagen.
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Dann hilf mir bitte: Wo in der Rechtsprechung des BAG steht, dass ich grundsätzlich förderliche Zeiten einsetzen muss, wenn ich die Stelle besetzt bekomme?
Die beiden Urteile behandeln komplett was anderes, aber das siehst du nicht:
Einmal wollte der AG hinterher sein Entscheidung revidieren und scheiterte. Also genau das Gegenteil von diesem Fall!
Einmal wurde ein anderes Konstrukt gewählt (Zulage) und dadurch ist dem An ein Nachteil entstanden, weil die Stufe 6 eingeführt wurde. Und durch fZ der An in die 6 gekommen wäre und so noch in der 5 verweilte.
Wie das LAG in der Revision entschieden hat hast du noch nicht dargelegt. Es ist unbekannt, ob sie mit der Rückwirkende Anwendung von fZ Erfolg hatte.
Und wie gesagt, du kannst nicht Mangel an Bewerbern feststellen, um Ermessen ausüben zu dürfen und später sagen, ach ne, war doch kein Bewerbermangel. Das wäre eine sachfremde bzw. zweckfremde Erwägung und damit ein Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit deiner Entscheidung führt.
Korrekt und darum ging es im Urteil.
Aber hier ist es genau umgekehrt, und das schnallst du irgendwie nicht:
Du kannst nicht einen Mangel an Bewerbern hinterher feststellen, wenn die Stelle optimal besetzt wurde!
Das ist doch der Sachverhalt in diesem Thread!
Und du kannst nicht hinterher verlangen, dass der Ag dir fZ rückwirkend gibt, nur weil er es gekonnt hätte (es aber nachgewiesener maßen nicht nötig war) oder unter Umständen nicht intensiv genug darüber nachgedacht hat.
Also nochmals, denn deinen Urteile geben das nicht her:
Warum sollte AG fZ geben müssen, wenn er die Stelle auch ohne besetzt bekommt.
Das was du maximal in diesem Fall bemängeln könntest, ist das der AG nicht intensiv darüber nachgedacht hat, ob er fZ geben könnte. Aber auch wenn er es hätte, dann hätte er trotzdem die fZ nicht geben
müssen.
Und darum ginge es in einer Klage.
Und bisher bist du sehr weit davon entfernt durch deine vorgelegten Begründungen eine solche Klage als erfolgreichsversprechend darzustellen.
PS: Ich fände es sehr schön, wenn ich mittels eines BAG Urteils großzügiger und einfacher mit fZ umgehen dürfte.
Denn ich bin Praktiker der sich für eine bessere Bezahlung der An einsetzt.
Also bitte bitte bitte, such mal ein Urteil raus, welches das obige hergibt.