Autor Thema: Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?  (Read 10239 times)

Rentenonkel

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Ich hab das Thema ja nur nebenbei verfolgt und ich stehe der AFD neutral gegenüber aber gibt es denn jetzt öffentliche Beweise für diese Anschuldigung oder nicht?
Ohne Beweise ist das doch ein Thema das wirklich abgehakt werden kann oder leben wir in einer Diktatur?

Zunächst hat der Verfassungsschutz diese Einschätzung veröffentlicht, weil er davon ausgeht, dass er genug Beweise gesammelt hat, um seine Auffassung zu stützen.

Die AfD wehrt sich jetzt dagegen, so dass diese Einschätzung sicherlich die Gerichte noch beschäftigen werden.

Entweder reichen die Beweise nicht und die AfD triumphiert in Karlsruhe oder die Beweise reichen und die AfD wird dann wieder die Unabhängigkeit des BVerfG wie in der Vergangenheit in Frage stellen, weil die Richter das falsche Parteibuch haben oder hatten und somit nicht unabhängig seien, sondern nur Marionetten der Altparteien.

Dennoch hoffe ich sehr, dass die Gelegenheit günstig ist, die Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Eine wehrhafte Demokratie muss diese Meinung zwar ertragen, aber nicht den Angriff auf die eigenen Grundfeste (mit)finanzieren.

RedDearTiger

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Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/

Joar, nun steh ich hier ich armer Thor und bin so klug wie zuvor.
Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?

NelsonMuntz

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Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?

Ja, wir beobachten hier die Freiheit, rechtsextreme Meinungen zu äußern.

Diese frei geäußerten Meinungen hat das BfV gesammelt, bewertet und kommt dabei zu dem Schluss, dass die Bundes-AfD eben gesichert als rechtsextrem zu betrachten sei.

Nur darum geht es (zu diesem Zeitpunkt).

RedDearTiger

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Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?

Ja, wir beobachten hier die Freiheit, rechtsextreme Meinungen zu äußern.

Diese frei geäußerten Meinungen hat das BfV gesammelt, bewertet und kommt dabei zu dem Schluss, dass die Bundes-AfD eben gesichert als rechtsextrem zu betrachten sei.

Nur darum geht es (zu diesem Zeitpunkt).

Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?

Schmitti

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Wenn ich dann aber z.B. das Zitat Weidels über ihre jugendlichen Freibad- und Heimweg-Erfahrungen lese (aber auch andere "Beweise"), "hoffe" ich, das restliche Dokument enthält noch deutlich härtere Passagen. Sonst wird das vor Gericht doch kaum Bestand haben, und dann hätte man der AfD einen sehr sehr großen Gefallen auf dem Silbertablett serviert.

Rentenonkel

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Es geht noch einen Schritt weiter, Nelson.

Sowohl das Parteiverbots- als auch das Finanzierungsausschlussverfahren verlangen eine Betroffenheit des Schutzguts der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, auf deren „Beeinträchtigung oder Beseitigung“ eine Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ entweder ausgehen (Art. 21 Abs. 2 GG) oder ausgerichtet sein (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG) muss. Die Voraussetzungen des „Darauf Ausgehens“ und des „Darauf Ausgerichtetseins“ sind dabei nicht identisch. Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt.

Es reicht daher nicht aus, wenn einzelne Mitglieder gesichert rechtsextrem sind, sondern es müssen sich solche Ziele in den politischen Zielen der Partei wiederfinden.

Die AfD ist aus Sicht des Verfassungsschutzes schließlich als Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet. Dass sie in geplanter und qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, muss bspw durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und ihre sonstigen Aktivitäten, ihre Parteiprogramme sowie durch ihre nationale und internationale Vernetzung belegt werden.

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Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/

Danke für den Link. Was ich mich vor diesem Hintergrund frage:
Die Äußerungen sind zumindest teilweise sicherlich rechtsextrem. Eine rechtsextreme Position ist nach meinem Verständnis jedoch nicht per se verboten. Jedenfalls bin ich unsicher, ob eine solche Position zwangsläufig mit der FDGO unvereinbar unvereinbar ist. Aber erfüllen einige dieser Aussagen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung? Das liegt meines Erachtens viel näher als abdere Erwägungen.

Unknown

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Ich habe erstmal hier aufgeräumt und alle themenfremden Postings entfernt.
Ich bitte dringlichst darum zum Thema zurückzukommen, das da lautet:

Dienstrechtliche Konstequenzen für AfD-Mitglieder nach V-Einstufung?

Weitere themenfremde Postings werden konsequent gelöscht.

Schmitti

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Angenommen, ich würde eine AfD-Mitgliedschaft anstreben: Dann wäre ich doch zunächst mal Mitglied im örtlichen Stadt-/Gemeindeverband, darüber dem Kreisverband, darüber dem Landesverband und darüber dann dem Verband, der jetzt als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird. Wäre ich dann alleine dadurch auch "gesichert rechtsextremistisch"?
Und angenommen, ich würde in einer Stadt/Kommune sein, die unter einen der Landesverbände fällt, bei denen es diese Einstufung schon länger gibt - was änderte sich dann eigentlich?

Das die Fragestellung jetzt durch die Medien geht, und manche Politiker meinen ihre Rechtsunkenntnis dazu ausdrücken zu müssen, gehört halt zum Spiel dazu. Genau wie die AfD-Äußerungen dazu. Umgekehrt liefe es ja genauso...  https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-streit-bedenkliches-verstaendnis-vom-rechtsstaat-a-66e37fcf-848f-4eb2-ae73-5201c6d23581

NWB

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Diese ganze Diskussion erinnert mich an den Spruch

"Viel Geschrei, wenig Wolle" sagte der Bauer, als er die Sau schor.

NelsonMuntz

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@Rentenonkel, Du hast mit Deinen Ausführungen natürlich völlig Recht: Es geht bei der Bewertung des BfV um mehr, als blos eine Sammlung von Zitaten aus der Partei.

Erschreckend finde ich diesbezüglich dennoch viele Reaktion hier im Forum, die der Einschätzung nicht glauben wollen, oder dem BfV hier die Kompetenz absprechen. Ein gutes Viertel der Wähler setzt (aus welchen Gründen auch immer) mittlerweile Hoffnungen in die AfD - und nimmt damit einen Angriff auf die FDGO zumindest billigend in Kauf.

Um am Thema zu bleiben: Dienstrechtlich wird eine Mitgliedschaft natürlich keine direkten Konsequenzen haben, weil allein die Mitgliedschaft zum aktuellen Zeitpunkt kein Beleg für eine gegen die Verfassung gerichtete Aktivität darstellt. Die AfD wirbt ja auch mit hoch-libertären Ideen, die vielleicht den ein oder anderen ansprechen - das wäre ja im Bereich des Vertretbaren.

Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.

NelsonMuntz

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Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?

Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.

Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.

dregonfleischer

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Und ja jeder der Parteispenden macht sollte aus dem Öff Dienst entfernt werden also für die Faschos dann wäre der dicke Chef raus


Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?

Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.

Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.

GeBeamter

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Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.

Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.

Den letzten Teil würde ich unterschreiben. Das ist ja auch das, was der neue BM Dobrindt gesagt hat.

Ob aber die Abschaffung des Grundgesetzes und damit unserer FDGO von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, da würde ich schon für Ottonormal ein Fragezeichen dran machen, auch wenn es Artikel 146 GG gibt, der ja ein Nachdenken über eine neue Verfassung zulassen dürfte. Für Beamte dürfte das meiner Auffassung nach eindeutig gegen den Amtseid und die Verpflichtung zur Mäßigung verstoßen, denn man hat auf das aktuell gültige GG die Treue geschworen.

BVerfGBeliever

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Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.

Yep, das Gutachten trägt dazu bei, dass niemand (mehr) behaupten kann, er "habe von nichts gewusst".
Spätestens seit letzter Woche steht fest, dass die AfD eine extremistische Bestrebung ist (unter anderem, weil ihr propagiertes "Volksverständnis" nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist).


Entsprechend sollte sich jeder mit AfD-Parteibuch überlegen, wie er ganz persönlich zu unserer FDGO mit ihren drei Hauptprinzipien (Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie) steht. Im Anschluss an diese kritische Reflexion gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Er kommt zu dem Schluss, dass die genannten Werte der FDGO vielleicht doch gar nicht so verkehrt sind. Ein Austritt aus der Partei wäre die logische Konsequenz (soll es in den letzten Jahren ja durchaus auch gegeben haben).
2.) Er stellt fest, dass er ein Verfassungsfeind ist. Dann ist er zwar in der AfD weiterhin gut aufgehoben, hat aber im Gegenzug nichts (mehr) im öffentlichen Dienst verloren!