Autor Thema: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch  (Read 5789 times)

Dienstleister

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Ich mache hier jetzt einfach mal ein neues Thema auf, um eine bessere Vernetzung und Informationsaustausch zu ermöglichen.
Inhaltlich habe ich jetzt einfach meinen Post aus dem allgemeinen Thread kopiert:

Guten Morgen zusammen,

ich habe gerade erfahren, dass der Niedersächsische Städtetag mit HVB-Schreiben Nr. 135 jetzt dazu aufruft, alle Widersprüche ab 2023 mit einem zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsbescheid als erledigt zu erklären.
Über kurz oder lang werden sich also alle niedersächsischen Widerspruchsführer überlegen müssen, ob sie klagen oder nicht.
Insofern wäre ich zum einen an einer Vernetzung mit Leidensgenossen interessiert, zum anderen an Informationen, ob es in Niedersachsen eine gute Anwaltskanzlei gibt, die eventuell schon in solchen Verfahren agiert.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich mich vermutlich lieber anwaltlich vertreten lassen als unwissend irgendetwas falsch oder unvollständig zu machen und damit eventuelle Ansprüche zu verlieren.
« Last Edit: 14.05.2025 03:30 von Admin »

ccb

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Hallo!

Ich bin dabei. Das HVB-Schreiben ist in der Tat bei uns (Großstadt) eingegangen. Aus meiner bisherigen Erfahrung mit meinem Dienstherren erwarte ich nicht, dass er es sonderlich eilig hat, die Widersprüche zu bescheiden. Aber vielleicht irre ich mich auch. Bisher wurde dazu noch nichts kommuniziert. Aber das Schreiben ist auch erst zwei Wochen alt. Jedenfalls wäre ich klagebereit. Es würde mich aber freuen, wenn ich nicht klagen müsste.

Gruß

clarion

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Ich bin auch dabei.

Ich bin Landesbeamter und die zuständige Besoldungsstelle ist das NLBV. Bisher habe ich noch nicht mitbekommen,  dass überhaupt jemand einen Bescheid vom NLBV bekommen hat.

DerPauker

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Hallo zusammen,
auch ich bin Landesbeamter mit der Besoldungsstelle NLBV, bin im Schuldienst.
Ich habe auf meinen Widerspruch im Dezember ein Schreiben erhalten, dass man noch nicht wisse, wie man mit dem Widerspruch umzugehen habe und zeitnah auf mich zukäme, das war alles bisher. Hat noch jemand so ein Schreiben erhalten?

Ich würde mich über einen Informationsaustausch bezüglich einer mögliche Klage hier in Niedersachsen freuen und finde die Idee dieses Threads gut.

maxigott

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Hallo zusammen. Ich wäre auch dabei, bin Kommunalbeamter. Wir haben bereits ein Rundschreiben erhalten, dass unsere Widersprüche ab dem Jahr 2023 demnächst als unbegründet zurückgewiesen werden. Ich denke das wird alle Beamten in Niedersachsen in den nächsten Wochen ereilen.

justilegal

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Der Buschfunk meint, es gibt einen Erlass aus dem MF. Die Widersprüche sollen beschieden werden, weil wir ja seit 2023 verfassungsgemäß alimentiert werden. Als Landesbeamtin bin ich auch dabei.

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Aus diesem Grund habe ich das Thema angefangen.
Je nach Schnelligkeit des Dienstherrn wird es wohl alle "widerspenstigen" Beamten in Niedersachsen treffen.

Ich hoffe, es meldet sich noch jemand, der eine gute Anwaltskanzlei kennt oder aber schon selbständig Klage eingereicht hat und uns Tips geben kann.
Ich meine, für Bayern gab es hierzu eine vielseitige Diskussion. Ich bin mir nur nicht sicher, wie viel wir davon nutzen können, allein schon aufgrund der Tatsache, dass wir uns ja in unterschiedlichen Gesetzen bewegen.

Jimbo

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Ich bin dann ebenfalls dabei. Auch ich bin Landesbeamter. Einen Anwalt würde ich auch bevorzugen. Ich freue mich wnen hier gesammelt abgegeben werden kann.

Pepperluna

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Hallo,

ich wäre auch dabei (Kommunalbeamte).

Ich habe von der Sache über ein Rundschreiben der Komba / dbb erfahren, die sich eigenen Angaben zufolge in einer kurzfristigen Klärungsphase befinden, wie mit dem Erlass umzugehen ist.

Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.  >:(

Nihil Baxter

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Ich (Landesbeamter) wäre ebenfalls dabei. Da Swen soweit ich weiß ebenfalls niedersächsischer Landesbeamter ist, stehen die Chancen ganz gut, dass wir (ob mit oder ohne Anwalt) substantiierte Klagen einreichen können. Mit Anwalt würde ich bevorzugen.

Einen Widerspruchsbescheid vom NLBV habe ich bislang noch nicht erhalten.

default404

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Ich möchte mein Interesse ebenfalls bekunden (Landesbeamter, noch kein Widerspruchsbescheid erhalten, Zuständiges NLBV: Aurich).

heikre

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Ich wäre ebenfalls bereit zu klagen (Landesbeamter, noch kein Widerspruchsbescheid erhalten, Zuständiges NLBV: Aurich). Am liebsten unter zur Hilfenahme einer auf diesem Rechtsgebiet kundigen RA-Kanzlai. Ob das über eine Rechtsschutzversicherung geht, wäre eine separat zu klärende Frage.

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Ich hatte vor einiger Zeit bei meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt.
Da ich Berufsrechtsschutz mit versichert habe, würden die Kosten getragen werden.
Ist aber sehr wahrscheinlich davon abhängig, welche Risiken mit versichert wurden.


Dch

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Wäre auch dabei: Landesbeamter Niedersachsen.

Ozymandias

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Hier gibt es eine Liste von namhaften Kanzleien die schon öfter erfolgreiche Besoldungsklagen geführt haben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg333339.html#msg333339

Einfach mal anfragen, ob sich eine für Niedersachsen findet.

Aber: Der Streitwert von 5.000 Euro ist sehr niedrig im Vergleich zum Aufwand, es kann daher ggf. eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Die Kosten muss man selbst bei Gewinn des Prozesses selber tragen.