Autor Thema: Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat  (Read 262 times)

Lichtstifter

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Hallo,

ich wende mich mal wieder an euch, um mich an der Schwarminzelligenz zu bedienen.

Sicherlich gibt es ähnlich gelagerte Konstellationen hier.

Ich (Bundesbeamter) bin derzeit geschieden und bekomme für meine drei bei der Ex-Frau lebenden Kinder weiterhin den Familienzuschlag und entrichte pflichtgemäß den Kindesunterhalt.

Was passiert nun, wenn ich meine jetzige Partnerin heirate und dadurch ihre beiden Kinder nun Stiefkinder werden, für die ich nun nochmals FZ für Kind 4 + 5 und nun wieder den Ehegattenzuschlag bekomme?

Normal hat das Einkommen des Partners keine Auswirkungen auf den Unterhalt für die leiblichen Kinder, sondern nur das eigene. Durch das Beamtenrecht steigert sich aber bei Heirat und Kindern das eigene Einkommen.

Dies bekomme ich aber wie gesagt für die neue Partnerin sowie nicht-leiblichen Kinder, stehen also in keinem Zusammenhang mit erster Frau und leiblichen Kindern.

Kann das trotzdem den Kindesunterhalt erhöhen? Schließlich sind die neuen Zuschläge im Prinzip zweckgebunden um Frau und Stiefkinder zu unterhalten.

 



Welche Auswirkungen

Julianx1

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Antw:Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat
« Antwort #1 am: 19.07.2025 10:24 »
Guten Morgen,

Um deine Frage ganz einfach zu beantworten: „Ja, dein Einkommen erhöht sich!“. Aber, deine Abzugsbeträge erhöhen sich auch. Zwei Personen mehr im Haushalt haben bei mir eigentlich dazu geführt dass ich unterm Strich etwas weniger zahlen musste. Trotz höherer Einkünfte.