Ich verstehe die Relevanz des Standardtarifes für einen Beamten nicht. Ein Wechsel in diesem ist frühestens mit 55 Jahren möglich. Die Leistungen liegen unter GKV Niveau in gewissen bereichen. Der Tarif hat auf dem Markt derzeit mit ca. 50k versicherten derzeit praktisch keine Relevanz und im Notfall gibt es in der Unisex Welt noch den Basistarif.
1. Ja, das kann durchaus sinnvoll sein, man sollte die Tarifbedingungen vergleichen und wenn hier keine Ausschlussgründe für dich persönlich vorliegen und bei gleichen Leistungen eine Beitragsersparnis möglich ist, spricht mMn nichts dagegen
2. Standardtarif – ist ein Bisextarif, der allen Kunden zur Verfügung steht, die ihre PKV vor dem 01.01.2009 (Datum der Policierung) abgeschlossen haben. In die Unisexwelt ist der Standardtarif nicht überführt worden. Das führt zu der Problematik, dass man nach Ansicht der Mitgliedsunternehmen des PKV Verbandes nach einem Tarifwechsel von Bisex nach Unisex nicht mehr in den Standardtarif zurück wechseln kann. Hierzu gibt es auch andere Sichtweisen. Das Thema ist strittig und noch nicht gerichtlich entschieden.
3. nicht Vorhanden
4. ggf. In einen anderen Tarif wechseln, Leistungen reduzieren (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer), prüfen ob die Beitragserhöhung rechswirksam war (hierzu gibt es einige Anwaltskanzleien, die sich hierrauf spezialisiert haben und das prüfen können)