Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 49791 times)

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #645 am: 12.11.2025 11:40 »
Auf deinen letzten Punkt habe ich eine ganz einfache Antwort: Wer den Lebensunterhalt seiner Familie alleine bestreiten könnte aber das nicht tut, würde von mir weder Wohngeld noch aufstockendes Bürgergeld bekommen. Hier würde ich also die Frau, die dann vermeintlich überlegt ob es überhaupt lohnt wieder arbeiten zu gehen genauso "betreuen" wie einen normalen Bürgergeldempfänger. Allerspätestens mit Beginn der Schulzeit des jüngsten Kindes ist es möglich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. Ich würde das sogar noch deutlich früher ansetzen.

Hat Sinn - Sozialleistungen (außer für alle, wie z.B. Kindergeld) bekommen nur Bedüftige. Wer nicht bedürftig ist, bekommt auch nix. Und zumindest halbtags kann man auch arbeiten, sobald das Kind mit 1 Jahr in der Kita aufgenommen wird.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #646 am: 12.11.2025 12:45 »

Auf deinen letzten Punkt habe ich eine ganz einfache Antwort: Wer den Lebensunterhalt seiner Familie alleine bestreiten könnte aber das nicht tut, würde von mir weder Wohngeld noch aufstockendes Bürgergeld bekommen. Hier würde ich also die Frau, die dann vermeintlich überlegt ob es überhaupt lohnt wieder arbeiten zu gehen genauso "betreuen" wie einen normalen Bürgergeldempfänger. Allerspätestens mit Beginn der Schulzeit des jüngsten Kindes ist es möglich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. Ich würde das sogar noch deutlich früher ansetzen.

Und genau das ist doch der Grund, warum sich viele Familien gegen ein zweites oder drittes Kind entscheiden: Entweder wird dann der nicht berufstätige Elternteil aufgefordert, spätestens mit dem dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes wieder arbeiten zu gehen, und irgendwie den Spagat zwischen Familie und Beruf zu stemmen, oder die Sozialleistungen werden gekürzt und die Familie kann mit dem restlichen Einkommen noch nicht einmal das notwendige Existenzminimum sicherstellen. Dem jeweiligen Sachbearbeiter lassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen keine Alternative zu, dass ist mir klar.

In vielen Familien mit mehreren Kindern ist eine Tätigkeit beider Elternteile kaum möglich. Flexible Teilzeitlösungen, die den jeweiligen Bedarf abdecken, sind nicht immer verfügbar. Häufig fühlen sich Familien unter Druck gesetzt, dass beide eine Berufstätigkeit ausführen. Alle anderen Entwürfe (einer übernimmt die Care Arbeit, beide gehen nur Teilzeit arbeiten) scheinen immer weniger gesellschaftlich (und auch bei den Behörden)
akzeptierte Modelle zu sein.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich bei der Ferienbetreuung und bei den Sondertagen (Lehrerkonferenz, Wandertage, Fortbildung) die Grundschulen, die Kindergärten und die weiterführenden Schulen nicht absprechen. Während beispielsweise der Kindergarten die ersten drei Ferienwochen zu war, war die OGS in der Schule die letzten drei Ferienwochen zu. Hat man nur ein Kind, muss man sich nur 3 Wochen um Betreuung kümmern. Hat man allerdings zwei Kinder, von denen einer im Kindergarten und der andere in der Grundschule ist, sind es schon 6 Wochen.

Im Kern musste man als Elternteil, wenn beide berufstätig sind, sich bei mehreren kleinen Kindern in allen Ferien und allen unterrichtsfreien Zeiten (Lehrerkonferenz, Lehrerausflug, Dienstbesprechung der KITA, usw) um eine Betreuung kümmern muss. Dabei ist eine Betreuung für mehr als ein Kind deutlich schwieriger zu organisieren als für mehrere Kinder. Und irgendwann ist auch der Anspruch auf bezahlten Urlaub endlich und das Verständnis des Arbeitgebers für die ständigen Ausfälle des Elternteils im Übrigen auch.

Derzeit macht es einen Unterschied, ob ich mich um meine Kinder oder um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss. Bei einer Arbeitslosigkeit stellt sich für pflegende Angehörige generell die Frage, ob eine Arbeitsaufnahme als pflegender Angehöriger zumutbar ist. Das hängt wesentlich vom Umfang der Pflege ab. Dieser Umfang orientiert sich am Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Wenn man sich um mehrere Kinder kümmert, in die man etwa den gleichen zeitlichen Umfang an "Care-Arbeit" investieren muss, muss man sich dennoch immer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und es wird hier keinerlei Abwägung gemacht.

Die Pflege eines Angehörigen ist daher gesetzlich ein legitimer Grund, sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen zu müssen, die Erziehung von mehreren Kindern ist es dagegen nicht, auch dann, wenn der zeitliche Aufwand dafür gleich hoch oder höher ist.

Irgendwie erscheint mir das nicht gerecht und auch deswegen kommen wir dem Ziel, dass wir wieder mehr Kinder in Deutschland bekommen, mit diesen Regelungen keinen Schritt weiter.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #647 am: 12.11.2025 12:56 »
Herrschaften. Nein, man befeuert keine Ungleichbehandlung der Frau. Sind wir denn alle nur noch desorientiert, Rentenonkel?


Ich bin nicht selbst auf diese Idee gekommen, sondern habe diese Argument tatsächlich erst durch Dr. Thorsten Schwan in einem anderen Zusammenhang aufgeschnappt. Ich halte es dennoch für übertragbar, auch wenn bei den Ehegatten eines Beamten die Wiederaufnahme freiwillig wäre, während es im Sozialrecht, wie zutreffend von Euch dargelegt, einen Zwang zur Mitwirkung gibt. So heißt es dort:

In einer gesellschaftlichen Situation also, in der sich Frauen im Allgemeinen und Mütter nicht nur von jungen Kindern, sondern auch weitere betreuende und pflegende Frauen im Besonderen als Folge der von ihnen im signifikant höherem Maß geleisteten unentgeltlichen familiären Care-Arbeit erheblich häufiger als Männer im Allgemeinen und Väter im Besonderen gezwungen sehen, ihre Vollzeittätigkeiten und damit ein hohes Maß an gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe sowie finanzielle Gleichstellung und Unabhängigkeit aufzugeben, um diese in Teilzeittätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung zumindest in Ansätzen weiter aufrechtzuerhalten, muss ein alimentativer Ergänzungszuschlag von seiner Struktur und Höhe her die Realität bereits deutlich verringerter und geringerer ökonomischer, finanzieller und partizipativer Unabhängigkeit von Frauen verstärken. Er steht damit  den sich aus Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Forderungen nach Gleichberechtigung der Geschlechter entgegen, der einen Schutz gegen mittelbare Diskriminierung begründet und sich so auch auf das Verbot erstreckt, tradierte Rollenzuweisungen zu Lasten von Frauen durch mittelbare rechtliche Einwirkungen zu verfestigen.

Warnstreik

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #648 am: 12.11.2025 13:16 »
In vielen Familien mit mehreren Kindern ist eine Tätigkeit beider Elternteile kaum möglich. Flexible Teilzeitlösungen, die den jeweiligen Bedarf abdecken, sind nicht immer verfügbar. Häufig fühlen sich Familien unter Druck gesetzt, dass beide eine Berufstätigkeit ausführen. Alle anderen Entwürfe (einer übernimmt die Care Arbeit, beide gehen nur Teilzeit arbeiten) scheinen immer weniger gesellschaftlich (und auch bei den Behörden)
akzeptierte Modelle zu sein.

Ich drehe das mal um: In den meisten Familien mit mehreren Kindern ist eine Tätigkeit beider Eltern problemlos möglich. Ab 2026 gibt es neben dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Wenn das nicht gegeben ist, ist das sicherlich auch ein valider Grund um eine Ausnahmeregelung zu bekommen - in vielen Städten und Kommunen ist das aber heute schon möglich.

Ich würde behaupten, dass es im Großen und Ganzen eine Sache der Einstellung, der eigenen Erfahrungen und auch der Rollenbilder ist. Und nochmal: Man benötigt den Staat DRINGEND um die entsprechenden Vorraussetzungen zu schaffen - und zwar flächendeckend. Dort ist das Geld sowohl für Familien als auch insbesondere für die Kinder deutlich besser aufgehoben als in einer Gießkannen-Herdprämie. (sorry für diesen doch recht polemischen Ausdruck)

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #649 am: 12.11.2025 13:31 »

Ich bin nicht selbst auf diese Idee gekommen, sondern habe diese Argument tatsächlich erst durch Dr. Thorsten Schwan
In einer gesellschaftlichen Situation also, in der sich Frauen im Allgemeinen und Mütter nicht nur von jungen Kindern, sondern auch weitere betreuende und pflegende Frauen im Besonderen als Folge der von ihnen im signifikant höherem Maß geleisteten unentgeltlichen familiären Care-Arbeit erheblich häufiger als Männer im Allgemeinen und Väter im Besonderen gezwungen sehen, ihre Vollzeittätigkeiten

Nö. Da hat sich der liebe Schwan wohl etwas zusammengereimt oder seine Kinder nicht betreut bekommen. Es handelt sich um freie Entscheidung - abseits der eigentlichen Niederkunft - von Paaren, wer was macht. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung oder Beeinflussung, auch nicht mittelbar.

Davon ab? 6 Wochen Betreuung? Wir hier an der Landesgrenze hatten sehr oft aufgrund der verschiedene Ferienzeiten 9 oder 10 Wochen. Ging auch. Die anderen Fereinzeiträume kommen noch dazu.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #650 am: 12.11.2025 14:55 »

Ich würde behaupten, dass es im Großen und Ganzen eine Sache der Einstellung, der eigenen Erfahrungen und auch der Rollenbilder ist. Und nochmal: Man benötigt den Staat DRINGEND um die entsprechenden Vorraussetzungen zu schaffen - und zwar flächendeckend. Dort ist das Geld sowohl für Familien als auch insbesondere für die Kinder deutlich besser aufgehoben als in einer Gießkannen-Herdprämie. (sorry für diesen doch recht polemischen Ausdruck)

Ich denke, wir reden ein Stück weit aneinander vorbei. Ich möchte sicherlich keine Herdprämie einfordern.

Es ist aus meiner Sicht allerdings unverständlich, warum ein Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 4200 EUR bei zwei Kinder jeden Monat 263 EUR Steuern zahlen muss, und bei drei Kindern stattdessen sogar 265,50 EUR Steuern zahlen muss (weil er weniger Pflegebeitrag zahlt), sich sein Nettobetrag also trotz steigender Kinderzahl nur geringfügig verringert, während der Grundsicherungsempfänger ohne Arbeit mit zwei Kindern etwa 2600 EUR bekommt und mit drei Kindern dagegen etwa 3085 EUR bekommt. (jeweils zzgl Kindergeld)

Und während der Grundsicherungsempfänger mit steigender Kinderzahl fast automatisch zusätzlich zum Kindergeld mehr Einkommen generiert, im Übrigen auch der Schönheitschirurg, wird von der Mittelschicht erwartet, dass beide arbeiten gehen, wenn sie sich schon den Luxus leisten, mehr als zwei Kinder haben zu wollen. Dabei hätten sie ausreichend Einkommen, wenn die Kinderzahl auch bei der Einkommenssteuer für den Normalverdiener berücksichtigt würde.

Meine Forderung zielt daher auf etwas anderes ab: Jeder Berufstätige sollte mit steigender Kinderzahl nicht nur das Kindergeld erhalten, sondern sollte auch spürbar mehr netto vom brutto behalten dürfen.

Eine Herdprämie dagegen ist das genaue Gegenteil von dem, was ich fordere. Bei einer Herdprämie lohnt es sich für die Frau nicht, arbeiten zu gehen, weil es netto für die Familienkasse keinen oder nur einen geringfügigen Unterschied macht.

Daher ist in meinen Augen die aktuelle Regelung mit Kinderzuschlag, Kita Gebühren, OGS Gebühren und Wohngeld für viele Familien eine Herdprämie. Die Arbeitsaufnahme des zweiten Elternteils lohnt sich, unabhängig von der Frage, inwieweit es erzwungen werden könnte, in vielen Fällen nicht wirklich, das mehr an Einkommen steht in einem sehr ungünstigen Verhältnis zu dem einzusetzenden Zeitaufwand.

Dennoch halte ich auch Deinen Einwand für berechtigt: Natürlich sollte der Gesetzgeber entsprechende Voraussetzungen schaffen, damit beide Eltern auch arbeiten gehen können. Die eine Forderung schließt die andere jedoch nicht aus.

Es ist sicherlich viel motivierender, wenn man arbeiten geht, damit am Ende auch mehr Geld in der Familienkasse ist, als wenn man arbeiten geht, und dennoch die Familienkasse fast unverändert bleibt. Letzteres verstehe ich unter Herdprämie.

Warnstreik

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« Antwort #651 am: 12.11.2025 15:59 »
Dann hatte ich deine Grundintention tatsächlich in Teilen falsch verstanden. So bin ich absolut bei dir.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #652 am: 12.11.2025 16:13 »

Es ist aus meiner Sicht allerdings unverständlich, warum ein Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 4200 EUR bei zwei Kinder jeden Monat 263 EUR Steuern zahlen muss, und bei drei Kindern stattdessen sogar 265,50 EUR Steuern zahlen muss (weil er weniger Pflegebeitrag zahlt), sich sein Nettobetrag also trotz steigender Kinderzahl nur geringfügig verringert, während der Grundsicherungsempfänger ohne Arbeit mit zwei Kindern etwa 2600 EUR bekommt und mit drei Kindern dagegen etwa 3085 EUR bekommt. (jeweils zzgl Kindergeld)

Und während der Grundsicherungsempfänger mit steigender Kinderzahl fast automatisch zusätzlich zum Kindergeld mehr Einkommen generiert, im Übrigen auch der Schönheitschirurg, wird von der Mittelschicht erwartet, dass beide arbeiten gehen, wenn sie sich schon den Luxus leisten, mehr als zwei Kinder haben zu wollen. Dabei hätten sie ausreichend Einkommen, wenn die Kinderzahl auch bei der Einkommenssteuer für den Normalverdiener berücksichtigt würde.

Meine Forderung zielt daher auf etwas anderes ab: Jeder Berufstätige sollte mit steigender Kinderzahl nicht nur das Kindergeld erhalten, sondern sollte auch spürbar mehr netto vom brutto behalten dürfen.


Ich komme langsam nicht mehr mit:
Kinderbetreunungskosten sind zu 80% bis max. 4800 EUR pro Kind, pro jahr von der Steuer absetztbar.
Und wenn keine Steuern bezahlt werden (z.B. bei Grundsicherungsempfänger möglich), dann kann ich das auch nicht absetzten.

Das hast Du doch bei dem Einkommen von 4200 mit rund 260 EUR Steuern/mtl. noch garnicht berücksichtigt - oder verstehe ich da was falsch?

Vor gut 15 Jahren haben Freunde mit einem Doppeleinkommen (Vollzeit & Teilzeit) von damals knapp 80.000 plus zwei Kindern beim Einkommenssteuerjahresausgleich die kompletten Steuer zurück bekommen und das waren u.a. die Betreungskosten für die Kinder, die da massiv dazu beigetragen hatten.



 


« Last Edit: 12.11.2025 16:30 von Faunus »

Faunus

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« Antwort #653 am: 12.11.2025 16:31 »
Sorry

NelsonMuntz

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #654 am: 12.11.2025 17:15 »
Vor gut 15 Jahren haben Freunde mit einem Doppeleinkommen (Vollzeit & Teilzeit) von damals knapp 80.000 plus zwei Kindern beim Einkommenssteuerjahresausgleich die kompletten Steuer zurück bekommen und das waren u.a. die Betreungskosten für die Kinder, die da massiv dazu beigetragen hatten.

Lieber Faunus, ich schätze Deine Kommentare zumeist wirklich sehr, aber hier hätte ich gerne den Steuerbescheid in Kopie ;)

2010 wurden bei einem zvE von 56k im Splittingtarif 10k Steuern fällig - mit KiSt sogar mehr. Ich setzte ja auch gut ab und erhalte so ein 13. Jahresgehalt, aber 10.000€ für die Kinder habe ich noch nie zurückbekommen. Echt.

Faunus

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« Antwort #655 am: 12.11.2025 17:41 »
Es sind nicht nur die Betreuungskosten abgesetzt worden, sondern alles was möglich war, aber einen nicht unerheblichen Teil wegen der Kinder. Ich habe damals tatsächlich den Bescheid gesehen, kann mich aber leider nicht daran erinern... aber so "Ehrenämter/Übungsleiterpauschale" (die in die knapp 80.000 2x einfloßen) rund um die Kinder war dabei wie das ganze Schulzeugs/Kindergartenzeugs/Fahrkosten zu Behandlungen...
Es wurde wirklich akribisch gesammelt und das FA hat alles mögliche anerkannt.

und ja, ich habe z.B. 2 Wochen im Jahre die Ferien der Kids betreuungstechnisch abgedeckt, damit die Familie zumindest gemeinsam noch 2 Wochen in den Sommerferien in den urlaub fahren konnte. Kindergartenschließung und Schulferien waren für beide Arbeitenden Eltern nicht abzudecken udn Großeltern gab es vor Ort nicht - daher halt der Freundeskreis.

Ich würde auch heute noch ohne weiteres eine Woche Betreuung übernehmen, aber Eltern haben da eher den Anspruch, dass der Kindergarten offen haben muss und lieber gezahlt wird, als den Nachbarn zu fragen - könnte sich ja als "gefährlich" entpuppen.

NelsonMuntz

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« Antwort #656 am: 12.11.2025 19:33 »
Ich würde auch heute noch ohne weiteres eine Woche Betreuung übernehmen, aber Eltern haben da eher den Anspruch, dass der Kindergarten offen haben muss und lieber gezahlt wird, als den Nachbarn zu fragen - könnte sich ja als "gefährlich" entpuppen.

Diese Zweifel haben nicht nur die Eltern, sondern auch die Nachbarn haben heute oft besseres zu tun, als sich um die Blagen fremder Leut' zu kümmern. Das ist dann noch mal eine ganz andere Ebene, auf der sich die abnehmende Kinderfreundlichkeit im Land manifestiert (und somit neben den finanziellen Aspekten einen weiteren Grund bildet, warum junge Menschen heute lieber auf Kinder verzichten).

Überhaupt erleben meine Kinder eine ganz andere Zeit, als ich es in meiner Kindheit tat. Es gibt viel weniger Vertrauen in und Freiheit für die Kinder. Heute sehen wir verwerfliche, elterliche Vernachlässigung, wenn Grundschulkinder sich zum Spielen auf dem Spielplatz verabreden und das dann selbständig umsetzen. Das war mal alles anders. Irgendwie schade.

Warnstreik

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« Antwort #657 am: 12.11.2025 20:28 »
Überhaupt erleben meine Kinder eine ganz andere Zeit, als ich es in meiner Kindheit tat. Es gibt viel weniger Vertrauen in und Freiheit für die Kinder. Heute sehen wir verwerfliche, elterliche Vernachlässigung, wenn Grundschulkinder sich zum Spielen auf dem Spielplatz verabreden und das dann selbständig umsetzen. Das war mal alles anders. Irgendwie schade.

Naja, ich weiß was du meinst - aber so verallgemeinern würde ich das nicht und z.T. geht es sogar wieder in die andere Richtung. Meine Kids sind 8 und 9 Jahre und fahren täglich alleine mit Bus oder Fahrrad zur Schule oder gehen Nachmittags zu Freunden oder auf den Spiel- oder Fussballplatz. Und das mitten in Hamburg.     
Trotzdem kenne ich auch die überbehüteten Schneeflöckchen, von denen du sprichst.

@Faunus
Die Steuerfreiheit vor 15 Jahren bei 80k lag mit Sicherheit nicht an den eigenen Kindern - und um die geht es hier ja. Damals waren es auch nur 2/3, also maximal 4000€ pro Kind. Das macht bei Höchstsatzzahlern (was die bei dem Einkommen aber nicht sind/waren) pro Kind 1700€ Erstattung. Viel mehr ist für Kinder dann auch schlicht nicht Absetzbar - bei gutverdienenden kommt nochmal je Kind ca 800€ mehr raus durch die Günstigerprüfung beim Kindergeld. Es kann sein, dass man so viele Ausgaben hatte, dass man komplett ohne Steuern hinkam - das lag dann aber definitiv nicht hauptsächlich an den Kindern, die waren von den 10k nämlich nur 3,5k wert ;-)    Und da hat Rentenonkel dann auch absolut Recht: Das wird bei Kind 3 auch nur weniger, wenn sich die Betreuungskosten erhöhen - das passiert aber selten, weil es damit ab der Schulzeit oft vorbei ist.

MoinMoin

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #658 am: 13.11.2025 07:01 »

Und der Generationenvertrag, der bleibt auch mit weniger Kinder bestehen. Wenn man jedoch darauf rumreitet, dass die Generation der Rentner zu wenig Kinder produzierten und schuld sind, dass das Verhältnis Einzahler/Auszahler immer stärker sich verschiebt, dann muss man auch darauf hinweisen, dass ein Headcounting nicht das Problem ist, sondern alleinig die Höhe der Einzahlungen.

Bei dem, was ich schreibe, weise ich den Generationen keine Schuld zu, sondern stelle einfach nur die Zahlen in den Raum. Diese Zahlen bilden einfach die Realität ab; in die Vergangenheit zu schauen und Schuldige zu finden liegt mir fern und ist aus meiner Sicht vergossene Milch. Es lässt sich nicht mehr ändern.
Um Gottes willen, ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass du darauf rumreiten würdest, wenn der Eindruck entstanden ist, dann möchte ich mich dafür entschuldigen.
Ich wollte nur ein allgemeines Stimmungsbild wiedergeben, was in der Presse verbreitet wird.

MoinMoin

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #659 am: 13.11.2025 07:14 »
Es ist allerdings auch so, dass sich Deutschland im internationalen Wettbewerb befindet und die schon heute hohe Abgabenquote ein Standortnachteil ist. Daher kommt schon heute der Zimmermann oft aus dem europäischen Ausland, weil der Deutsche Zimmermann einfach zu teuer ist.
Dann müssten wir massenhaft arbeitslose deutsche Zimmermänner haben, ich denke, dass der ausländische Zimmermann hier ist, weil wir hier besser bezahlte Arbeit für ihn haben (und nicht genug inländische) , die die Arbeit wuppen.

Und die Frage der hohen Abgabenquote ist international auch schwierig ganzheitlich einzuordnen.
z.B. Wenn man die ESt betrachtet, die woanders niedriger ist, dabei aber vergisst, dass die MWSt dort um 50% oder mehr höher ist, dann hört es sich nach Lobbyrasseln an.
(auch hier ist es nicht meine Meinung, dass du so etwas verbreiten würdest.)