@MoinMoin.
Danke für deine ausführlichen Antworten - wenn man mal ein paar Stunden hier nicht rein schaut - und halt auch arbitet

- kommen doch ein paar Antworten ....
Noch einmal kurz und knapp, für meine Sicht der Dinge:
- Ich habe mit Einführung der privaten Renten in meinem dritten Ausbildungsjahr bereits die Möglichkeit ergriffen mir ein drittes Standbei in Bezug auf die Rente aufzubauen
- So hat es meine Frau ebenfalls getan und wir haben in Erziehungs- und finanziell "schlechteren" Zeiten weiterhin die Beiträge gezahlt und entsprechend dynamisiert
- Ja, wir erhalten seit dem 27- Lebensjahr unseren jährlichen Rentenbescheid, aber
--- zum Thema anstehede Reformen; Derzeit arbeiten wir ja bekanntlich mit der doppelten Haltelinie - 18,5% Beitragssatz, 48% Rentennievau. Alles schön und gut, damit könnte man ja arbeiten. ABER
---- Hier werden die Reformen aber ansetzen >>> Ergo; Das worauf sich im Moment viele zwischen 40 und 50 Jahren enistellen einmal an Rente evtl. zu bekommen, wird nicht eintreten, da massiv zu Lasten dieser und zukünftiger Generationen gekürzt wird
Und hier setzt mein Hauptkritikpunkt an, in dem ich sage dass hier die letzten 20 Jahre gepennt wurde:
Diese Last wird diese Generation am meisten Treffen und die jetzt in Rente gehenden werden womöglich verschont. Wenn wir den Genarationenvertrag nehmen, müssten beide Seiten etwas herangezogen werden - in meinen Augen geht da nur eine Anhebung des Renteneintrittsalter von nun 67 auf bis zu 70 Jahren in den nächsten fünf Jahren.
Zum Thema Nullmädchenrechnung bei der Einzahlung von Kaptal aus anderen Quellen:
Was spricht dagegen das System entsprechend zu Reformieren? Weg von der Befreiung ab einem gewissen Jahresentgelt, hin zu einem maximalen Pflichtbeitrag? Alles was darüber Hinaus geht, werden besagte Personenkreise eh auf andere Art und Weise zu Rente Gegenfinanzieren.
Langfristig muss das System komplett umgebaut werden, hier beitet sich z.B. das System in den Niederlanden an:
Die niederländische Rente besteht aus der staatlichen Grundrente (AOW-Leistung) und eventuellen betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorgen. Die AOW-Leistung ist an das Lebensalter gekoppelt und wird automatisch an die Lebenserwartung angepasst. Im Jahr 2025 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren und 3 Monaten. Alleinstehende bekommen 70 % des Nettomindestlohns, Paare 50 %.
Jeder, der in den Niederlanden gelebt oder gearbeitet hat, hat Anspruch auf die AOW-Leistung, wenn er das entsprechende Rentenalter erreicht hat. Die Leistung wird als Prozentsatz des Nettomindestlohns gezahlt. Alleinstehende erhalten 70 %, verheiratete oder in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen erhalten jeweils 50 %. Das Renteneintrittsalter wird an die Lebenserwartung angepasst und wird fünf Jahre vor Renteneintritt festgelegt. >>> Somit weiß auch jeder, was auf einem zukommt und die steigende Lebenserwartung wird berücksichtigt.
Erste Säule: Allgemeines Rentenversicherungsgesetz
In den Niederlanden besteht eine Versicherungspflicht gemäß dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz für Personen, die dort leben oder arbeiten. Die staatliche Grundrente, (AOW - Allgemeines Altersgesetz - Algemene Ouderdomswet), gewährleistet, dass jeder, der das gesetzliche Rentenalter erreicht, Anspruch auf eine Rente hat. Im Gegensatz zu Deutschland richtet sich die Höhe dieser Rente nicht nach dem individuellen Verdienst während des Arbeitslebens. Auch die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Jeder Bürger erhält eine Basisrente vom Staat, unabhängig davon, ob er Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt hat. Diese Rente wird aus den Sozialabgaben der Arbeitnehmer und teilweise aus Steuereinnahmen finanziert. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung. Für jedes Jahr, das Bürger in den Niederlanden leben oder arbeiten, erwerben sie einen Anspruch von 2 Prozent. Der volle Anspruch wird daher nach 50 Jahren erreicht.
Zweite Säule: Arbeitnehmerversicherung
Zusätzlich zur ersten Säule sind Arbeitnehmer in den Niederlanden über ihren Arbeitgeber rentenversichert. Dies geschieht durch die Einzahlung von Beiträgen in Fonds, was den Arbeitnehmern später eine zusätzliche Rente durch ihren Arbeitgeber ermöglicht. Arbeitnehmer können somit als zweite Säule eine Zusatzrente aufbauen. Laut der Europäischen Kommission bieten etwa 90 Prozent der Arbeitgeber in den Niederlanden diese Möglichkeit an. Darüber hinaus gibt es private Vorsorgeangebote. Eine Auswahl besteht unter rund 290 Pensionskassen für einzelne Branchen, Unternehmen und freie Berufe. Selbständige sind in diesem System nicht mitversichert.
Dritte Säule: Individuelle Rentenversicherung
Für Personen, die sich zusätzlich absichern möchten, besteht die Möglichkeit, in den Niederlanden in eine individuelle, private Rentenvorsorge zu investieren. Der Staat unterstützt solche Maßnahmen durch staatliche Förderungen für Leibrenten, Kapitalversicherungen oder Lebensversicherungen.
Allerdings geht es den Niederlanden wie vielen anderen Ländern: Ohne die Anhebung des Renteneintrittsalters geht es nicht: Im Jahr 2024 steigt es auf 67 Jahre.
Quelle und Auszüge:
https://www.betriebsrat.de/news/rente/klassenbester-einblick-in-das-rentensystem-der-niederlande-3233739