Autor Thema: Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II  (Read 2368 times)

Aktenstapel

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Hallo zusammen,

ich konnte leider noch nicht zuverlässig in Erfahrung bringen, wie mit der Stufeneinteilung nach Absolvierung des Verwaltungslehrganges II verfahren wird und benötige daher Hilfe.

Im Juni 2023 beendete ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in einer NRW-Kommune und konnte meine aktuelle Stelle (eingestuft in E9b) besetzen. Hierfür begann ich im Oktober 2023 den Verwaltungslehrgang II.
Hier erhielt ich Entgeltgruppe E9a, Stufe 1 mit Zulage zu E9b.

Nach einem Jahr, im Juni 2024, erfolgte der erste Stufenaufstieg in Stufe 2, welcher jedoch nicht in E9b bzw. E9a mit Zulage zu E9b erfolgen konnte, da der Verwaltungslehrgang II nicht beendet war/ist.
Entsprechend wurde ich in Stufe 2 der Entgeltgruppe E9a eingestuft und die Zulage entfiel.

Voraussichtlich werde ich im März 2026 den Verwaltungslehrgang II abschließen und folglich in Entgeltgruppe E9b eingestuft.

Meine Frage wäre nun, wie mit der Stufenzuordnung umgegangen wird?
Müsste ich die Stufe 2 nochmal von vorne beginnen oder kann kann im Juni 2026 eine Einstufung in Stufe 3 der Entgeltgruppe E9b erfolgen?

Stufe 1 - 06/2023 E9a + Zulage zu E9b
Stufe 2 - 06/2024 E9a
Stufe 3 - ?

Für eine Auflösung wäre ich sehr dankbar.

ich1974

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Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

Aktenstapel

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Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

Der Wegfall der Zulage zu E9b Stufe 2 wurde wie folgt begründet: "Findet während der Absolvierung eines Verwaltungslehrgangs ein Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe, in der Beschäftigte bislang eingruppiert sind, statt, führt dies zu einer Reduzierung der persönlichen Zulage nach Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA.".

Dies geht wohl aus dem Urteil vom 8. Dezember 2022 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Aktenzeichen 5 Sa 39/22 hervor.

Die Höhergruppierung zu E9b wird wohl gleich nach Absolvierung des Lehrgangs, also im März 2026, erfolgen. Wüsste aktuell nicht, warum dies erst im Juni 2026 geschehen soll  :-\

horstman

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Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.

Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.

2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.

3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.

Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.

Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.

Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.

Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.

Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.

Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.




VFA West

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Hast du die EG 9b-Tätigkeiten direkt am Tag nach deiner Ausbildung, also an deinem ersten Arbeitstag, übertragen bekommen?

Aktenstapel

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Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.

Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.

2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.

3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.

Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.

Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.

Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.

Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.

Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.

Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich werde mich da wohl etwas mehr einlesen müssen. Mich lässt trotzdem leider das Gefühl nicht los, nichts bei unserer Personalabteilung erreichen zu können. Eine Ahnung scheint dort niemand so wirklich zu haben (Antworten langsam, seehr dürftig und bloß nicht schriftlich), aber im ablehnen sind sie klasse.

Ich versuche es wohl mal auf eigene Faust und sonst muss abgewogen werden, wie die Erfolgschancen unter Zuhilfenahme eines Anwalts sind.

Aktenstapel

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Hast du die EG 9b-Tätigkeiten direkt am Tag nach deiner Ausbildung, also an deinem ersten Arbeitstag, übertragen bekommen?

Ja, die EG 9b-Tätigkeit wurde mir direkt nach Bestehen meiner Ausbildung (Mitte 06/23) übertragen. Ab 03/23 übernahm ich die Tätigkeit bereits in den letzten Zügen meiner Ausbildung.

Die Zulage zu EG 9b Stufe 1 erhielt ich somit ab Mitte 09/23.

Diablo43

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Aktenstapel, du arbeitest nicht zufällig in einer Verwaltung in Ostwestfalen? :-)

Dir hätte ab Tag 1 die Zulage zugestanden und nicht ab dem 4. Monat. Bei mir wurde damals ähnliches versucht, dagegen konnte ich mich erfolgreich wehren. Nun steht bei mir die Odyssee an, dass die Erfahrungsstufe nicht mit aufsteigt, obwohl ich das Wort Erfahrungsstufe eigentlich selbsterklärend finde und die Erfahrung auf der besetzten natürlich mit ansteigt.

 

Diablo43

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Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.

Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.

2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.

3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.

Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.

Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.

Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.

Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.

Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.

Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.


Die 3-monatige Wartefrist zur Zulagenzahlung gibt es nicht mehr, d.h. die Zulagen hätten ab 06/23 gezahlt werden müssen.

VFA West

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Die fiktive Stufenlaufzeit in der EG 9b beginnt mit dem Tag der Übertragung und Wahrnehmung dieser Tätigkeiten. Nach Abschluss der Ausbildung wirst du sozusagen rückwirkend zu diesem Tag höhergruppiert. Die Stufenlaufzeit läuft weiter.

Fraglich ist hier, ob du von Beginn an Anspruch auf das Entgelt der EG 9b, Stufe 2 hattest. Denn bei einer Höhergruppierung wird man ja bekanntlich mind. der Stufe 2 zugeordnet. Somit hättest du jetzt inzwischen Anspruch auf das Entgelt der EG 9b, Stufe 3. Bei Höhergruppierung nach Abschluss der Fortbildung müsstest du dann der EG 9b, Stufe 3 zugeordnet werden, die Laufzeit in der Stufe 3 beginnt im 06/2025.

Da du die Tätigkeiten der EG 9b allerdings von Tag 1 an übertragen bekommen hast, bin ich mir hier nicht sicher, ob du es sich überhaupt um eine "Höhergruppierung" oder einfach um eine "Korrektur" der Eingruppierung handelt. Bei letzterer beginnt im 06/2023 die Stufenlaufzeit in der Stufe 1, im 06/2024 die Stufenlaufzeit der Stufe 2 und im 06/2026 die Stufenlaufzeit der Stufe 3. Auch in diesem Fall nimmst du die Stufenlaufzeit aber definitiv mit, denn du wirst nicht im März 2026 eingruppiert, sondern rückwirkend ab dem Tag, an dem du die EG 9b-Tätigkeiten übernommen hast.

Eigentlich ganz einfach. Vielleicht fragst du einfach deine Lehrkräfte am Studieninstitut? Und mache die Zulage bitte unbedingt schriftlich geltend! Dann erhältst du sie wenigstens für die letzten 6 Monate rückwirkend ausgezahlt.
« Last Edit: 23.09.2025 22:46 von VFA West »

horstman

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Antw:Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II
« Antwort #10 am: 24.09.2025 15:20 »
@Diabolo43:
Danke für die Korrektur!
Ist bei mir schon ein paar Jährchen her.

Aktenstapel

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Antw:Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II
« Antwort #11 am: 25.09.2025 10:59 »
Aktenstapel, du arbeitest nicht zufällig in einer Verwaltung in Ostwestfalen? :-)

Dir hätte ab Tag 1 die Zulage zugestanden und nicht ab dem 4. Monat. Bei mir wurde damals ähnliches versucht, dagegen konnte ich mich erfolgreich wehren. Nun steht bei mir die Odyssee an, dass die Erfahrungsstufe nicht mit aufsteigt, obwohl ich das Wort Erfahrungsstufe eigentlich selbsterklärend finde und die Erfahrung auf der besetzten natürlich mit ansteigt.

Ne, Ostwestfalen ist es nicht.

Das mit der Zulage ab Tag 1 kann ich wohl jetzt streichen  :-\

Mit der Erfahrungsstufe bin ich bei dir. Unsere Personalabteilung prüft das jetzt..

Aktenstapel

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Antw:Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II
« Antwort #12 am: 25.09.2025 11:02 »
Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.

Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.

2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.

3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.

Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.

Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.

Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.

Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.

Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.

Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.


Die 3-monatige Wartefrist zur Zulagenzahlung gibt es nicht mehr, d.h. die Zulagen hätten ab 06/23 gezahlt werden müssen.

Kannst du mir mitteilen, woher du die Info hast? Unsere Personalabteilung verweist auf die Anlage zur EGO.

Aktenstapel

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Antw:Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II
« Antwort #13 am: 25.09.2025 11:14 »
Die fiktive Stufenlaufzeit in der EG 9b beginnt mit dem Tag der Übertragung und Wahrnehmung dieser Tätigkeiten. Nach Abschluss der Ausbildung wirst du sozusagen rückwirkend zu diesem Tag höhergruppiert. Die Stufenlaufzeit läuft weiter.

Fraglich ist hier, ob du von Beginn an Anspruch auf das Entgelt der EG 9b, Stufe 2 hattest. Denn bei einer Höhergruppierung wird man ja bekanntlich mind. der Stufe 2 zugeordnet. Somit hättest du jetzt inzwischen Anspruch auf das Entgelt der EG 9b, Stufe 3. Bei Höhergruppierung nach Abschluss der Fortbildung müsstest du dann der EG 9b, Stufe 3 zugeordnet werden, die Laufzeit in der Stufe 3 beginnt im 06/2025.

Da du die Tätigkeiten der EG 9b allerdings von Tag 1 an übertragen bekommen hast, bin ich mir hier nicht sicher, ob du es sich überhaupt um eine "Höhergruppierung" oder einfach um eine "Korrektur" der Eingruppierung handelt. Bei letzterer beginnt im 06/2023 die Stufenlaufzeit in der Stufe 1, im 06/2024 die Stufenlaufzeit der Stufe 2 und im 06/2026 die Stufenlaufzeit der Stufe 3. Auch in diesem Fall nimmst du die Stufenlaufzeit aber definitiv mit, denn du wirst nicht im März 2026 eingruppiert, sondern rückwirkend ab dem Tag, an dem du die EG 9b-Tätigkeiten übernommen hast.

Eigentlich ganz einfach. Vielleicht fragst du einfach deine Lehrkräfte am Studieninstitut? Und mache die Zulage bitte unbedingt schriftlich geltend! Dann erhältst du sie wenigstens für die letzten 6 Monate rückwirkend ausgezahlt.

Laut Personalabteilung findet nach Lehrgang (03/26) eine Höhergruppierung, also Stufe 2 von vorne, statt. Die Stufe 3 soll entsprechend in 03/28 erreicht werden.

Bezüglich der Mitnahme der Stufenlaufzeit: könntest du mir evtl. mitteilen, wo ich die rechtliche Begründung dazu finde? Somit könnte ich entsprechend argumentieren. Leider finde ich selber nichts brauchbares.