Hallo Schwarmgehirn,
da im Moment alle, die im Haus kompetent antworten können, abwesend sind, hoffe ich hier um Hilfe. Es geht um einen Punkt in unserer DV Gleitzeit:
Zeitguthaben der Abteilungsleitungen werden monatlich nur bis zur Höhe von 50 Stunden auf den Folgemonat übertragen. Darüber liegende Zeitguthaben sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten, sofern dies aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen geregelt ist.
Heißt:
Alles über 50 Std. wird monatlich gekappt. Das gekappte Zeitguthaben ist mir dem Lohn abgegolten, (ab hier wird es für uns unverständlich) außer (oder nur wenn?) ein Einzelvertrag besteht.
In meiner Interpretation ist der ganze Punkt gegenstandslos und kann ersatzlos entfernt werden, weil der 2. Teil von Satz 2 ohnehin alles aufhebt. Richtig?
Ich hoffe, jemand kann mir aus meiner Verwirrung raushelfen.
VG KoDo361