Hast du die Zusage der Zulage schriftlich, inklusive ab wann? Falls ja, mach es gleich geltend, denn wie FearOfTheDuck sagt, du musst deine Ansprüche innerhalb der 6 Monate Ausschlussfrist geltend machen. Eine spezifische Regelung für die Zulage gibt es nicht, daher greift die normale Ausschlussfrist.
Die zeitliche Darstellung verstehe ich auch nicht. Oder wurde dir zugesagt, sie zum Beispiel ab Juni, rückwirkend bis April zu bekommen oder sowas?