Zulage zur Bindung von Fachkräften gem. § 16 Abs. 5 TV-L (20 v. H. der Stufe 2)

Begonnen von st89ch, 30.09.2025 11:00

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st89ch

Hallo,

Wie lange kann oder wird die Zulage zur Bindung von Fachkräften gem. § 16 Abs. 5 TV-L (20 v. H. der Stufe 2) Rückwirkend ausgezahlt???
Da mir diese Zulage im März zugesagt wurde mit Rückwirkung zum 01.04.2025 ich jedoch bis heute noch auf die Auszahlung warte.

Gruß

FearOfTheDuck

Im März 25 rückwirkend zugesichert ab April 25? Da stimmt was mit dem Raum-Zeit-Kontinuum nicht.

Ansonsten gilt die 6-Monats-Ausschlussfrist, in der man seine Anprüche geltend machen muss (§ 37 TV-L).

Rowhin

Hast du die Zusage der Zulage schriftlich, inklusive ab wann? Falls ja, mach es gleich geltend, denn wie FearOfTheDuck sagt, du musst deine Ansprüche innerhalb der 6 Monate Ausschlussfrist geltend machen. Eine spezifische Regelung für die Zulage gibt es nicht, daher greift die normale Ausschlussfrist.

Die zeitliche Darstellung verstehe ich auch nicht. Oder wurde dir zugesagt, sie zum Beispiel ab Juni, rückwirkend bis April zu bekommen oder sowas?

st89ch

Sorry für die undeutlichen Worte.
Ich habe im März 25 die Schriftliche zusage bekommen über den erhalt der Zulage. Mit dem verweis das die Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt und mir die Zulage dann rückwirkend zum 01.04.25 ausgezahlt werden soll (hoffe ihr versteht mich jetzt etwas besser)
Allerdings ist die Zahlung der Zulage bis heute noch nicht passiert!

cyrix42

Wenn du die schriftliche Zusage erhalten hast, dass du ab 01. April die Zulage erhalten sollst, dann fordere dein dir zustehendes Geld auch ein -- es gilt die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten, d.h., die Ansprüche aus dem April verfallen Ende Oktober.

st89ch

Wie mache ich das???
Per Mail anschreiben und drauf hinweisen? Da unsere Personal Abteilung meister ist im Ducken, Wegschauen und Ignorieren.

Rowhin

Zitat von: st89ch in 30.09.2025 13:34
Wie mache ich das???
Per Mail anschreiben und drauf hinweisen? Da unsere Personal Abteilung meister ist im Ducken, Wegschauen und Ignorieren.

Deinen direkten Vorgesetzten anschreiben, Personalabteilung und Personalrat in cc setzen. So würde ich es machen. Auf die schriftliche Vereinbarung hinweisen und deinen Anspruch geltend machen.