Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: Rallyementation in Heute um 11:33Schlachter – ADA (Auszug aus der Beamten-Bibel)

Auf der Alm 23:
Der DienstHERR ist mein Hirte,
mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue
MÄE ÄE ÄE, MÄE ÄE ÄE
und ich werde bleiben
im Hotel California des DienstHERRN immerdar.


Amen

Schneewitchen

Zitat von: Rallyementation in Heute um 11:33Schlachter – ADA (Auszug aus der Beamten-Bibel)

Auf der Alm 23:
Der DienstHERR ist mein Hirte,
mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue
MÄE ÄE ÄE, MÄE ÄE ÄE
und ich werde bleiben
im Hotel California des DienstHERRN immerdar.


Mir wird ganz warm um's Herz.

Und ich könnte schwören, dass es hier gerade nach Weihrauch riecht....😇

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:06Wenn du diese Annahme nun als mathematisch korrekt akzeptierst, wirst du begründen müssen, wieso dir hinsichtlich der Methode zur "Spitzausrechnung", die genauso die in einem Jahr vorgenommene Anhebung bemisst, "die Haare zu Berge" stehen. Was genau lässt dir dabei nun mathematisch die Haare zu Berge stehen, wenn die Methode entsprechend den effektiven Prozentsatz der Erhöhung der Besoldung bemisst und also eine realitätsnahe Einkommensbetrachtung vornimmt? Diese Frage habe ich dir im Januar wiederkehrend gestellt, ohne je eine Antwort erhalten zu haben. Hier kannst du sie nun im Rahmen deines letzten Beitrags beantworten.

Die Frage ist, welche rechtlichen Konsequenzen aus ihr folgen. Und genau an dieser Stelle waere eine Diskussion vermutlich erkenntnisreicher als weitere Debatten ueber einzelne Formulierungen oder alte Stellungskriege aus dem Januar  ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

PolareuD

Zitat von: Durgi in Heute um 12:40Die Frage ist, welche rechtlichen Konsequenzen aus ihr folgen.

Und die wären?  Nicht Gscheidhaferl spielen, sondern guten Wissens voranschreiten. ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Durgi

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:06Und die wären?  Nicht Gscheidhaferl spielen, sondern guten Wissens voranschreiten. ;)

@PolareuD

Wenn man die reale Einkommenswirkung zugrunde legt, dann bleibt es nicht bei einer akademischen Rechenuebung.

Dann waeren zeitlich verschobene Besoldungsanpassungen nicht mehr weitgehend neutral, sondern muessten als das betrachtet werden, was sie tatsaechlich sind: eine im jeweiligen Jahr nur anteilig wirksame Besoldungserhoehung. Ueber laengere Zeitraeume wuerden sich daraus messbare Einkommensrueckstaende ergeben, die in die Fortschreibungspruefung einzustellen waeren.

Die Folge waere/ist/koenntesein/wuenschteichmir, dass einzelne Parameterwerte schlechter ausfallen koennten als nach der bislang ueblichen Betrachtung.

Die Frage ist letztlich simpel: Soll die Pruefung die reale Einkommensentwicklung messen oder lediglich eine grobe Evidenzkontrolle sein?

PS: Das war noch kein Gscheidhaferln. Ich habe immerhin darauf verzichtet, aus dem Wort "insbesondere" drei Abschnitte dogmatischer Herleitung zu rezitieren 😉
#freeswen
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

PolareuD

Zitat von: Durgi in Heute um 13:25PS: Das war noch kein Gscheidhaferln. Ich habe immerhin darauf verzichtet, aus dem Wort "insbesondere" drei Abschnitte dogmatischer Herleitung zu rezitieren 😉

Auch das könnte für die Allgemeinheit, der hier nicht so juristisch Versierten, interessant zu lesen sein?  :)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Quasselstrippe

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:06In der Regel wird es - in unserem Fall - regeln, dass die jeweilig zuständige Verwaltungsgerichtsbarkeit die mit Gesetzeskraft erlassene Entscheidung vollstreckt. Es wird ihr dazu ebenfalls in der Regel - sofern diese nicht im Regelungskontext auf der Hand lägen - hinreichende Darlegungen an die Hand geben, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Art und Weise der Vollstreckung regeln kann.


diesen Aspekt finde ich total spannend.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, Swen, erlässt das BVerfG in diesem Fall ein Urteil mit Gesetzeskraft und lässt ein Verwaltungsgericht vollstrecken.

Da ja aber die Regelung, die vom BVerfG mit Gesetzeskraft erlassen wird, hoffentlich verfassungsgemäß sein muss, müsste ja das BVerfG eine amtsangemessene Alimentation festlegen, oder nicht?

Wir sprechen also nicht davon, dass hier "einfach nur" die halbwegs berechenbare Mindestalimentation vollstreckt wird, sondern dass sich das BVerfG genau die Gedanken machen muss, die sich normalerweise der DH machen müsste:

- wie sind die Dienstaufgaben für alle Besoldungsgruppen zu bewerten?
- wie hoch ist daher die Besoldung der kleinsten besetzten Besoldungsgruppe zu wählen (was ja nichts mit der Mindestalimentation zu tun hat)
- welche jeweiligen Abstände zwischen (sämtlichen) Besoldungsgruppen sind angesichts der jeweiligen Dienstaufgaben angemessen?
- soll es eine Aufteilung auf Grundbehälter, Familienzuschläge, Ortszuschläge o.ä. geben und wie sind diese auszugestalten für eine verfassungsgemäße Regelung?

Das würde ja dann doch dazu führen, dass das BVerfG zu einem echten Ersatzbesoldungsgesetzgeber würde, oder nicht?

Wenn die Politik nicht die Rechnung zahlen müsste, wäre es für diese sicherlich sehr interessant, sich einfach mal zurückzulehnen und das BVerfG das Konzept ausarbeiten zu lassen und sich hinterher hinzustellen und zu kritisieren :-)