Ich möchte noch einen Gedanken loswerden warum die Besoldungstabelle gerade im Bereich der Soldaten versagt, bevor ich mich der Tätigkeit meines zweiten Berufslebens widme

Die Disskusion dreht sich immer wieder um den "kleinsten Beamten" welche nach BBesG allimentiert wird.
In der gesamten Spanne von A3-A5 betrifft dies fast nur noch Uniformträger im Geschäftsbereich des BMVg.
Mithin Soldaten in Laufbahnen der Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee.
Diese Laufbahnen sind eigentlich ausschließlich als Zeitsoldaten unterwegs. Teilweise mit Verpflichtungszeiten bis 25 Jahre. Berufssoldaten gibt es in diesen Laufbahnen quasi nicht.
Diese Soldaten erwerben keinerlei Pensionsansprüche! Vielmehr werden sie nach Ablauf der Dienstzeit anhand des Bruttos ihrer Dienstbezüge in der GRV nachversichert. Und damit ist die GRUNDBESOLDUNG gemeint. D.h. mögliche FmZ für bis zu 2 Kinder fließen dort nicht mit ein. Und es wird auch nicht die letzte Höhe der Besoldung für den Zeitraum genommen sondern der ganze Werdegang akribisch nachgezeichnet.
Bei den Truppenoffizieren und UmP ist es ebenso. Die Masse der jeweiligen Jahrgänge verlässt die Bw nicht als Pensionär. Nur haben diese beiden Laufbahnen den Vorteil dass sie aus Attraktivitätsgründen einiges an bezahlter Dienstzeit für zivile Qualifikationen (Studium oder Master professionell) aufwenden darf, wo im Zivilen oft keine Einkommen erzielt werden.
Und um es auch nochmal anzusprechen. Nur weil sich jemand für die Laufbahn der Mannschafter entscheidet bedeutet dies noch lange nicht, dass der oder diejenige nicht über eine Ausbildung verfügt. Im allg. Truppendient wie Infantrie oder Pz hat man durch Ausbildungen keinen Vorteil und steigt als A3 ein. Mit einer passenden Ausbilduzng hätte man in den Fachdiensten ggfs als StUffz einsteigen können. Es gibt halt nicht DIE Bundeswehr sondern kann je nach Interesse und Neigung völlig unterschiedliche Verwendungen einschlagen.
Aus diesen Gründen sollten Soldaten aus der "normalen" A-Tabelle genommen und in eine neue Systematik gepackt werden.
Vielleicht auch unter Trennung des "Amtes" und des "Dienstgrades"