Was mich dabei wundert: Das BVerfG hat ja recht eindeutig darauf hingewiesen, dass diese ganzen Vorlagebeschlüsse seine Tätigkeit lähmen und es ggf. ganz lahm legen.
Das verstehe ich als klaren Auftrag an die Gesetzgeber, nun endlich eine Stuation zu schaffen, bei der Rechtsfrieden eintritt, also wieder ein Konsens geschaffen wird, dass die Besoldung verfassungsmäßig ist. Gleichzeitig hat das Gericht aber Einzelfragen nicht zweifelsfrei geklärt, z.B. das vermutete Partnereinkommen, selbst wenn dieses tatsächlich nicht vorliegt.
Ich fürchte, dass alles, was an Taschenspielertricks durch den Beschluss nicht klar ausgeschlossen ist, durch Dienstherren genutzt wird und dann doch wieder vor den Gerichten landet. Wenn da in den anderen Vorlagebeschlüssen nicht noch mehr kommt, dann wird das Gerichte und auch das BVerfG nicht wirklich entlasten.
Stimmt schon so, im ersten Leitsatz schreien sie nach Entlastung. Aber die Diskrepanz zwischen diesem Schrei und der dafür notwendigen Schranken im Urteil sehe ich genau so wie du.
Ich vermute dass das Bundesverfassungsgericht mit deinem übersetzten Satz
2. Der Staat muss seine Beamten und ihre Familien auf Lebenszeit so bezahlen,
dass diese Bezahlung zur Verantwortung ihres Amtes passt und sie vernünftig davon leben können.
Der Sinn dahinter: Beamte sollen finanziell unabhängig sein, damit sie ihre Arbeit fachlich gut machen, sich strikt an Recht und Gesetz halten und niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Weil Beamte so abgesichert sind, können sie dem Staat im Zweifel auch mal widersprechen, ohne Angst haben zu müssen, finanziell abzustürzen.
Auf diese Weise hilft das Berufsbeamtentum, die freiheitliche Demokratie vor politischen oder sonstigen Übergriffen zu schützen.
dem DH sagt: Ihr seid Mitschuld, wenn die Demokratie angegriffen und in Zweifel gezogen wird.
Ich hoffe, dass sich kein DH diesen Schuh anziehen will.