Meine KI hat es erwähnt und ich wünschte es wäre anders, da ich als Single in NRW mich seit Jahren dadurch gebeutelt fühle, wenn der Kollege für zwei Kinder 900 netto mehr rausbekommt exklusive Kindergeld.
Seit Mittwoch gehe ich durch eine emotionale Achterbahnfahrt. Aus welchem Buli kann wer mit wieviel Nachzahlung pro Widerspruchsjahr rechnen? Gehen alle über A13 leer aus weil dort der erste nicht verfassungswidrige Gesamtnettobetrag bei rauskommt? Was ist in den jeweiligen Jahren mit dem Abstandsgebot? Fragen über Fragen.
@swen bitte komm online
Sei mir nicht böse, aber wenn du über A13 verdienst und hier so hilflos tust, frage ich mich was du in diesen Spähren zu suchen hast. (Wahrscheinlich vernebeln dir deine Emotionen den Verstand, was dann
auch verständlich wäre, aber
du musst da raus kommen und deinen Verstand benutzen).
1. „Aus welchem Buli kann wer mit wieviel Nachzahlung rechnen?“
Das Urteil betrifft nur Berlin und dort die A-Besoldung 2008–2020. Es ist eine Leitentscheidung mit neuen Maßstäben, aber keine Nachzahlungstabelle. Andere Bundesländer können sich an den Maßstäben festhalten, sind aber nicht automatisch von diesem Urteil erfasst. Nachzahlungen dort ergeben sich erst aus eigenen Verfahren / eigenen Gesetzen.
2. „Gehen alle über A13 leer aus, weil dort der erste nicht verfassungswidrige Gesamtnettobetrag rauskommt?“
Die Mindestbesoldungs-Vorprüfung schaut nur darauf, ab welcher BesGr eine vierköpfige Alleinverdienerfamilie die Untergrenze (80 % Median-Äquivalenzeinkommen + Zuschlag) erreicht. Daraus ergibt sich, in welchen Jahren bis zu welchen Gruppen das Mindestniveau unterschritten wurde.
Das BVerfG stellt fest, dass – je nach Jahr – bis in mittlere Gruppen hinein (A 9, A 10, A 11) die Mindestbesoldung unterschritten wurde.
Zusätzlich kommt aber die Parameter-/Fortschreibungsprüfung: Tarifentwicklung, Nominallöhne, Verbraucherpreise, Abstandsgebot. Wenn davon mindestens zwei „reißen“, besteht eine Vermutung für Unteralimentation – auch in höheren Gruppen.
Genau das passiert hier: Das Gericht kommt für A 12, A 13 und Teile von A 14–A 16 ebenfalls zu einer verfassungswidrigen Unteralimentation in vielen Jahren 2008–2020.
3. „Was ist in den jeweiligen Jahren mit dem Abstandsgebot?“
Das Abstandsgebot ist der 4. Parameter: Entweder schrumpfen die Abstände zwischen den BesGr unter das verfassungsrechtlich Gebotene (unmittelbarer Verstoß) oder das Abstandsgebot wird mittelbar verletzt, wenn unten die Mindestbesoldung unterschritten wird und oben trotzdem nicht nachgezogen wird.
Das Urteil ist nicht nur ein „Mindestbesoldungs-Urteil“, sondern auch ein Abstandsgebots-Urteil.
Wer meint, ab einer bestimmten BesGr sei alles okay, weil man die Prekaritätsschwelle hinter sich lässt,
überliest die zweite Prüfungsstufe.