Gesichert scheint erstmal nur zu sein, dass der kleinste Beamte als Alleinverdiener in einer 4K-Familie mindestens 0,8 * (1,0 + 0,5 + 0,5 + 0,3) = 1,84 Median-Äquivalenzeinkommen erhalten muss. Für einen alleinstehenden Beamten ist die Lage wegen der noch ungeklärten Höhe zulässiger Familienzuschläge unklar, jedoch bin ich der Meinung, dass es mehr als 0,8 MÄE sein müssen:
„Das Median-Äquivalenzeinkommen ist das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen, das eine Bevölkerung in zwei Hälften teilt: 50 % der Menschen haben ein niedrigeres, 50 % ein höheres Äquivalenzeinkommen. Es wird ermittelt, indem das gesamte Netto-Haushaltseinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte aller Haushaltsmitglieder geteilt wird, um die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Haushaltsgrößen und -zusammensetzungen zu berücksichtigen.“
Demnach ist das MÄE quasi ein Haushaltsnettoeinkommen pro verbrauchende Person. Aber das Einkommen wird von weniger Personen erwirtschaftet, als es verbraucht wird, denn Kinder erzielen ja kein Arbeitsentgelt. Also dürfte eine arbeitende Person im Median ein Nettoeinkommen erwirtschaften, das viel höher als 1 MÄE ist. Manche Haushalte haben nur einen Verdiener, manche zwei, aber nicht alle arbeiten Vollzeit, manche nur Teilzeit, so dass das erwirtschaftete Haushaltsnettoeinkommen je Vollzeitverdiener (und daran muss man den Beamten messen dürfen, da er dem Dienstherrn ja vollumfänglich zur Verfügung steht) mehr ist als das Haushaltsnettoeinkommen pro verbrauchende Person in Höhe von 1 MÄE.
Das sieht man auch, wenn man sich mal das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Sozialversicherung für 2026 in Höhe von 51.944 EUR anschaut. Das sind monatlich 4.329 € brutto und damit netto deutlich mehr als das MÄE von 2.296 € und noch sehr viel mehr als 0,8 MÄE.
Ich verstehe auch nicht, warum man die Mindestbesoldung immer nur aus Bedarfsgesichtspunkten (vorher: 15 % über Grundsicherung, jetzt: 1,84 MÄE) anschaut und nie in Relation zu Arbeitsentgelten setzt. Die Frage wäre dann, wie man die Mindestbesoldung eines Single-Beamten vernünftig im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt der Sozialversicherung ausdrückt, aber das wäre doch mal eine sinnvolle schon existierende Bezugsgröße.