Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

So ist das Verständnis vom öffentl. Dienst. Man wird nicht aA besoldet und soll dann selber vorsorgen und seinen ohne hin zu geringen Lebensstandard weiter absenken, um nicht jede weitere Schweinerei der DH mitmachen zu müssen.

Rheini

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:33Wenn ich das im mD mit zwei Kindern schaffe, dann schafft es ein Beamter im gD oder hD umso leichter.

Wir können aber gerne den Klingelbeutel für die betroffenen Beamten rum gehen lassen, die das nicht schaffen.

Was ist aus deiner eigentlich aus deiner Ankündigung geworden? Die Zeit rennt. Der Montag hat nur noch 8, 5 Stunden.

Zahlst Du mir den Inhalt bitte per PayPal, danke.

GoodBye

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:33Wenn ich das im mD mit zwei Kindern schaffe, dann schafft es ein Beamter im gD oder hD umso leichter.

Wir können aber gerne den Klingelbeutel für die betroffenen Beamten rum gehen lassen, die das nicht schaffen.

Was ist aus deiner eigentlich aus deiner Ankündigung geworden? Die Zeit rennt. Der Montag hat nur noch 8, 5 Stunden.

Wieviel hast du denn in deine Ausbildung investiert?

Ich habe vollstes Verständnis, dass es besonders im mD schwierig ist. Aber wir sind auch nicht in einer Vergleichsgruppe.

DeltaR95

Zitat von: Rheini in Gestern um 15:34So ist das Verständnis vom öffentl. Dienst. Man wird nicht aA besoldet und soll dann selber vorsorgen und seinen ohne hin zu geringen Lebensstandard weiter absenken, um nicht jede weitere Schweinerei der DH mitmachen zu müssen.

Diese Einstellung ist bei Beamten - warum auch immer - leider sehr verbreitet. Bekommt man was auf die linke Wange, hält man noch die rechte Wange hin.

In der Wirtschaft würde keine der Vertragsparteien eines Arbeitsvertrages einfach sagen: "Ach komm', wenn der Arbeitgeber jetzt halt nur 90 % vom Geld ausbezahlt, hol' ich mir halt noch einen Nebenjob!"

Es gibt Rechte und Pflichten im gegenseitigen Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr und so lange der Gesetzgeber diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändert, gelten diese fort und der Beamte hat Anspruch auf deren Erfüllung - so wie der Dienstherr einen Anspruch darauf hat, dass der Beamte ab nächsten Montag halt 42 Wochenstunden ohne Kompensation leistet, wenn er das sachlich begründen kann.

simon1979

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:39Ist mir so ziemlich egal, was du schaffst. Wieviel hast du denn in deine Ausbildung investiert?

Ich habe vollstes Verständnis, dass es besonders im mD schwierig ist. Aber wir sind auch nicht in einer Vergleichsgruppe.

10 Jahre meines Lebens im In- und Ausland und dadurch eine gescheiterte Ehe mit zwei Kindern.

simon1979

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 15:41Diese Einstellung ist bei Beamten - warum auch immer - leider sehr verbreitet. Bekommt man was auf die linke Wange, hält man noch die rechte Wange hin.

In der Wirtschaft würde keine der Vertragsparteien eines Arbeitsvertrages einfach sagen: "Ach komm', wenn der Arbeitgeber jetzt halt nur 90 % vom Geld ausbezahlt, hol' ich mir halt noch einen Nebenjob!"

Es gibt Rechte und Pflichten im gegenseitigen Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr und so lange der Gesetzgeber diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändert, gelten diese fort und der Beamte hat Anspruch auf deren Erfüllung - so wie der Dienstherr einen Anspruch darauf hat, dass der Beamte ab nächsten Montag halt 42 Wochenstunden ohne Kompensation leistet, wenn er das sachlich begründen kann.

Es ging um das Thema, dass Beamte in Zukunft möglicherweise erst mit 70 in Pension gehen, während andere vergleichbare Berufe angeblich 10 Jahre früher gehen! Bitte nicht das eine, Pension mit 70, mit dem anderen, amtsangemessene Alimentation, vermischen.

DeltaR95

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:44Es ging um das Thema, dass Beamte in Zukunft möglicherweise erst mit 70 in Pension gehen, während andere vergleichbare Berufe angeblich 10 Jahre früher gehen! Bitte nicht das eine, Pension mit 70, mit dem anderen, amtsangemessene Alimentation, vermischen.

Schau' dir mal an, was ich zitiert habe.

Und diese Hypothese, dass die Investition in Aktien oder ETF in ein paar Jahrzehnten schon alle Probleme aus der fehlenden aA heilen wird, ist so apodiktisch, dass man es so nicht stehen lassen kann.

Bei einer idealtypischen Entwicklung der Werte an der Börse wäre dem ggf. so, dummerweise kommt halt zyklisch auch mal eine Krise vorbei, die solche Werte zu nichte machen kann.

Die Debatte "Rente vs. Pension" ist auch so eine schöne, denn sie hängt von so vielen Rahmenparametern ab, dass keiner hier und heute sagen kann, wie es in 10, 20 oder 30 Jahren aussieht. Der Beamte hat nach 40 Dienstjahren den maximalen Anspruch erreicht und erwirtschaftet danach keine Ansprüche mehr. Wenn der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte unterhalb der BBG liegt, kann er über die 45 Beitragsjahre hinaus noch Ansprüche erwirtschaften.

Bringt uns das weiter? Nein, denn am Ende zählt das Lebenszeiteinkommen von Personen mit vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation, wer besser gefahren ist.

GoodBye

Die Besoldung und Versorgung sind als Gesamtpaket zu verstehen. Dies kann man auch aus dem aktuellen Beschluss ableiten.

Und wenn man jetzt einen Vergleich mit Beschäftigten mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft zieht, dann stelle ich für meinen Bereich der Juristen fest, dass wenige bis 70 arbeiten werden müssen.

Dies hängt auch damit zusammen, dass die Besoldung nicht reicht, um ein vergleichbares Polster aufzubauen.
Und zum Anderen bedeutet dies, dass man bereits für die Pensionsrücklagen auf Besoldung verzichtet hat, um dann gleichzeitig heftige Abzüge zu erhalten, wenn man früher aufhören will.


MOGA

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:33Wenn ich das im mD mit zwei Kindern schaffe, dann schafft es ein Beamter im gD oder hD umso leichter.

Wir können aber gerne den Klingelbeutel für die betroffenen Beamten rum gehen lassen, die das nicht schaffen.

Was ist aus deiner eigentlich aus deiner Ankündigung geworden? Die Zeit rennt. Der Montag hat nur noch 8, 5 Stunden.
1. Das war nicht meine Ankündigung sondern die von Hummel. Ich habe sie nur am Leben gehalten.

2. Du kannst nicht von dir auf andere schliessen. Ich muss 2400 Euro Warmmiete im Monat bezahlen. Da bleibt nicht mehr viel für ETFs übrig.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MOGA

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:4210 Jahre meines Lebens im In- und Ausland und dadurch eine gescheiterte Ehe mit zwei Kindern.
Ah schau der Soldat der immer in die Einsätze musste. Der "normale" Beamte macht nicht mal 15000 extra im Jahr wenn er in einen Einsatz geht. Tut mir leid für deine persönliche Situation und deine Familie. Aber gib doch bitte nicht so an dass du da grossartig sparen konntest.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

TheBr4in

Zitat von: MOGA in Gestern um 16:211. Das war nicht meine Ankündigung sondern die von Hummel. Ich habe sie nur am Leben gehalten.

2. Du kannst nicht von dir auf andere schliessen. Ich muss 2400 Euro Warmmiete im Monat bezahlen. Da bleibt nicht mehr viel für ETFs übrig.

Verstehen leider viele nicht, dass die Besoldung Bund eben in FFM, M und HH genauso reichen muss wie in L oder B.

In Nicht-Großstädten oder deren Speckgürtel lässt es sich sicherlich noch ganz gut leben. Derweil würde man mit gleichem Sold in FFM im Problemviertel wohnen müssen.

matthew1312

Die ganze Idee der amtsangemessenen Alimentation lässt sich doch lebesnah testen.

Jemand ist 5 Jahre Consultant in den Big Four und wechselt in den öffentlichen Dienst. 5 Jahre später hat sie ein oder zwei Beförderungen und trifft sich mit den Kolleginnen, die noch bei den Big Four arbeiten.

Muss sich die Wechslerin materiell verstecken und alle ausgebliebenen Fernurlaube, Konsumgüter und Sachwerte mit tollen Arbeitsbedingungen relativieren? Falls ja: Alimentation nicht amtsangemessen.

Ganz einfach. Und leider Realität.

GoodBye

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 17:20Die ganze Idee der amtsangemessenen Alimentation lässt sich doch lebesnah testen.

Jemand ist 5 Jahre Consultant in den Big Four und wechselt in den öffentlichen Dienst. 5 Jahre später hat sie ein oder zwei Beförderungen und trifft sich mit den Kolleginnen, die noch bei den Big Four arbeiten.

Muss sich die Wechslerin materiell verstecken und alle ausgebliebenen Fernurlaube, Konsumgüter und Sachwerte mit tollen Arbeitsbedingungen relativieren? Falls ja: Alimentation nicht amtsangemessen.

Ganz einfach. Und leider Realität.

Und mit den tollen Arbeitsbedingungen kann man auch nur punkten, weil die anderen keine Vorstellung haben.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Gestern um 16:06Die Besoldung und Versorgung sind als Gesamtpaket zu verstehen. Dies kann man auch aus dem aktuellen Beschluss ableiten.

Und wenn man jetzt einen Vergleich mit Beschäftigten mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft zieht, dann stelle ich für meinen Bereich der Juristen fest, dass wenige bis 70 arbeiten werden müssen.
Ich habe allergrößten Respekt für Juristen und gebe dir vollkommen recht das gerade verbeamtete Juristen eigentlich viel zu wenig bekommen.

Aber im gD wird dann doch sehr häufig auf hohen Niveau "gejammert".

xap

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 19:07Aber im gD wird dann doch sehr häufig auf hohen Niveau "gejammert".
Da nehme ich mich und meine MINT Kollegen im öD aus. Da verdienen alle (mir bekannten) ähnlich Qualifizierten in der Wirtschaft deutlich mehr.