Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Dunkelbunter

Zitat von: qou in Heute um 12:39Sehe ich nicht so, dass der Aufwand sehr hoch ist. Statt nur deine Anschrift zu aktualisieren werden auch deine Bezüge angepasst.
In der Regel zieht man auch nicht ständig um. Denke das Modell wäre für den DH günstiger als pauschal allen mehr zu zahlen?

Aber ggf. zieht jemand aus oder vielleicht auch ein (Pflege).
Und was ist, wenn die Kinder ausziehen ? Musst Du Dir eine neue Wohnung suchen, weil die kein anspruch hast mehr auf soviel m².
Da ist ein Ortzuschlag sinnvoller. Ob nun nach Wohngeldstufen oder wie früher die Ballungsraumzulage nach 3 Zonen.
Gerecht wird im Endeffekt nie etwas werden.

untersterDienst

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 12:35Wäre ja ein Bürokratiemonster. Und den Bedarf am m² wie bei einem Bürgergeldempfänger ?
Zu große Wohnung wird nicht bezahlt ?
Da ist das mit den Wohngeldstufen sinnvoller, aber ohne den Murks erst mit 2 Kindern oder 3 Kindern usw.
Ein Single in Großstädten hat auch mehr Wohnausgaben, als eine Person auf dem Land.


Da verkennt man die Situation, dass "auf dem Land" auch sehr hochpreisig sein kann.
Mein Vorschlag, vor Jahren schon, am Bodenrichtwert orientieren, dies trüge auch für die betroffenen zur Befriedung bei, die in "Ausflugsgebieten" wohnen/arbeiten.

RArnold

Zitat von: qou in Heute um 12:17Wäre es eigentlich auch denkbar, dass eine Wohnkostenbeihilfe eingeführt wird?
Also man legt einen Mietvertrag vor und der DH erstattet z.B. 50% davon?


Dann vermiete ich mein Haus und ziehe in ein Haus zur Miete? Den im Eigentum ist es mit der Wohnkostenbeihilfe ja schwierig.

netzguru

Hallo,
ich nehme den Bodenrichtwert, denn neben Bonn haben wir schon Rund 700 Euro pro Quadratmeter.
Hier ist der Bodenrichtwert zuteil höher als in Bonn. Nur noch einen Bauernhof finden mit 1000 Quadratmeter Grundfläche.

GoodBye

Ihr habt die Ermittlung der Mindestbesoldung über das Median Äquivalenzeinkommen schon mitbekommen oder?

netzguru

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:56Ihr habt die Ermittlung der Mindestbesoldung über das Median Äquivalenzeinkommen schon mitbekommen oder?

Bin heute böse
Soll es das sein was im 100 Jahren kommen könnte?
Für die Erben der Erben der Erben usw.

xap

Elon Musk würde sagen: in two weeks.

Aber den Bund interessiert es einfach Null. Irgendeine Ausrede findet sich bisher immer. Bemerkenswert ist dabei, dass die Länder, wenn auch nicht alle, in den letzten Jahren diverse Lösungen geschaffen haben. Nur der komplett blinde Bund schläft jahrelang absichtlich seinen Winterschlaf. Da hilft nur die Erwartungshaltung an die eigene Arbeit an das Engagement des DH anzupassen.

DrStrange

Neues aus Sachsen:

"Zudem ist zu berücksichtigen, dass das BVerfG in seinem obigen
Beschluss entscheidende Rechtsfragen offengelassen hat, die aufgrund des konkreten
Prüfungsgegenstandes in den Verfahren zur Beamtenbesoldung in Berlin nicht zu ent¬
scheiden waren. Dies betrifft zum Beispiel die Verfassungsmäßigkeit des Konzepts ei¬
ner Hinzuverdienerehe und die Grenzen für die Anhebung der Familienzuschläge. Dar¬
über hinaus ist in den Verfahren 2 BvL 1/19, 2 BvL 2/19 und 2 BvL 4/19 zur Verfas¬
sungsmäßigkeit von sächsischem Besoldungsrecht in absehbarer Zeit mit Entscheidun¬
gen des BVerfG zu rechnen."


https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6092&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined