Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tochris06

Zitat von: fcesc4 in Heute um 00:19Licht am Ende des Tunnels? Dann sind wir mal gespannt, wann der Entwurf durchflattert ;)

Der Entwurf ist kein Licht. Da lasse ich den Tunnel lieber einstürzen.

GoodBye

Wo hast du das denn her?

Ich finde das spannend. Das wäre so ungefähr die ultimative Herausforderung des BVerfG, so es seinen Job noch irgendwie für erforderlich hält.

Es gibt die Voraussetzung der Prozeduralisierung auf und lässt quasi ein Nachschieben der Gesetzesbegründung zu. Der Gesetzgeber begründet fortan seine Gesetze schlichtweg nicht mehr und backt daraus quasi eine zulässige Rückwirkung, weil er lediglich Begründungen austauscht oder ergänzt oder überhaupt vornimmt.


tochris06

Zitat von: GoodBye in Heute um 00:33Wo hast du das denn her?

Ich finde das spannend. Das wäre so ungefähr die ultimative Herausforderung des BVerfG, so es seinen Job noch irgendwie für erforderlich hält.

Es gibt die Voraussetzung der Prozeduralisierung auf und lässt quasi ein Nachschieben der Gesetzesbegründung zu. Der Gesetzgeber begründet fortan seine Gesetze schlichtweg nicht mehr und backt daraus quasi eine zulässige Rückwirkung, weil er lediglich Begründungen austauscht oder ergänzt oder überhaupt vornimmt.



Der Abschnitt stammt aus dem Entwurf. Da sind noch mehr Schmankerl (um im bayrischen zu bleiben, denn von dort wurde abgeschrieben) drin.
Partnereinkommen liegt 2021 bei 20.000€; 2025 dann bereits bei 21.832€. Und es wird noch begründet, dass das ja schon eine Wohltat ist, denn statistisch könnte man ja einen Wert von über 30.000€ annehmen  8)
Beim Thema Nachzahlungen werden wohl auch einige überrascht gucken.

Pumpe14

Zitat von: tochris06 in Heute um 00:39Der Abschnitt stammt aus dem Entwurf. Da sind noch mehr Schmankerl (um im bayrischen zu bleiben, denn von dort wurde abgeschrieben) drin.
Partnereinkommen liegt 2021 bei 20.000€; 2025 dann bereits bei 21.832€. Und es wird noch begründet, dass das ja schon eine Wohltat ist, denn statistisch könnte man ja einen Wert von über 30.000€ annehmen  8)
Beim Thema Nachzahlungen werden wohl auch einige überrascht gucken.

Also von mir aus dürftest du auch den ganzen Entwurf hier zitieren - oder mehr Passagen 😁

tochris06

Achso und bevor ich es vergesse: als kleines Dankeschön wird das Ruhegehalt auf 69,76% gesenkt.

BVerfGBeliever

Hui. Aus der Tatsache, dass weder der REZ (2021/22) noch der AEZ (2023/24) über die gesetzgeberische Ziellinie getragen wurde, jetzt einfach einen rückwirkenden Besoldungs-Reduzierungs-Joker zu basteln, widerspricht aus meiner Sicht eindeutig dem Vorurteil, Juristen seien "langweilig".

Wenn es da nur nicht diesen blöden Art. 33 im Grundgesetz gäbe..

Rheini

Ich sehe diese Dinge nur als Zwischenstand und nicht als die endgültige Besoldung an. Das BVerfG wird nicht arbeitslos werden.

tochris06

Zitat von: Rheini in Heute um 01:00Ich sehe diese Dinge nur als Zwischenstand und nicht als die endgültige Besoldung an. Das BVerfG wird nicht arbeitslos werden.

Stimmt. Aber alle Widersprüche werden dann sicherlich zeitnah negativ beschieden. Ich würde wetten, dass viele dann untätig bleiben. Und man muss erstmal eine gute Kanzlei finden, die auf dieses Thema Lust hat. Und die Rechtsschutz muss auch mitspielen.

Rheini

#8423
Zitat von: tochris06 in Heute um 01:02Stimmt. Aber alle Widersprüche werden dann sicherlich zeitnah negativ beschieden. Ich würde wetten, dass viele dann untätig bleiben. Und man muss erstmal eine gute Kanzlei finden, die auf dieses Thema Lust hat. Und die Rechtsschutz muss auch mitspielen.

Das befürchte ich auch .....

Jetzt muss bis zur Umsetzung nur noch die Regierung halten .........

AltStrG

In diesem Zusammenhang sollte man sich die Lanz-Sendung von 14.04.26 anschauen. Die 1000 Euro Prämie bringt den Bundes- und die Landeshaushalte an den Rande der Leistungsfähigkeit. -> Es wird in naher Zukunft (und passt genau zu meiner Vorhersage von Anfang des Jahres) der Moment der Wahrheit kommen; der Iran-Krieg hat die Dringlichkeit nochmals verschärft.

Meine Prognose bleibt: der Bund wird vor der Sommerpause bei den Bundesbeamten etwas entschieden haben und wird somit Berlin (was im September wählt) unter Druck setzen.

Der Obelix

der Entwurf wäre der absolute Schlag ins Gesicht aller die für den Bund tätig sind. Erst Jahrelang warten und dann rückwirkend ein Partnereinkommen als Bezugsgrösse einbringen und dies dann auch noch als Wohltat verkaufen.

Klingt ja wirklich ganz harten SM Stoff. Und da sag mal einer die seien nicht kreativ in Berlin...