Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SonicBoom

Da ist man mal kurz weg und Zack 30 Seiten mehr.

wenn ich mich in einer eingedampften Zusammenfassung versuchen darf:
- Absenkung der Ruhegehaltssätze
- Übergangsfaktor 0,97226 für Bestand
- Fehlende Spitzausrechnung Basis 1996
- Strukturreform als "Neustart" der Fortschreibung
- Sockelbeträge statt prozentualer Erhöhung
- Fragwürdige Prekariatsschwellenberechnung
- Familienzuschlag: Verdeckte Nivellierung
- Unzureichende Besoldungserhöhung
- Fehlende Begründungstiefe
- Abstandsgebot unter Druck
- Anrechnung Partnereinkommen (§41, §41a)
- Ergänzungszahlung per Verordnung statt Gesetz (§79e)
- Widersprüchliche FamZ Logik (FZ1 für alle + Partnereinkommen im Nachgang)
- Unbefristete Versorgungsrücklage als versteckte Dauerkürzung
- Einbeziehung nicht pensionswirksamer Prämien
- Nicht wirkungsgleiche Tarifübertragung
- Kinderbetreuungshebel gegen die Länder (Versteckte Strukurwirkung)

Falls ich das alles so richtig oder falsch verstanden habe, korrigiert mich bitte, damit die letzten Seiten auch zumindest Stichpunktartig zusammengefasst sind, falls hier jemand jetzt später eingestiegen sein mag.



waynetology

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:11Das fiktive Partnereinkommen gerade in der von dir angesprochenen Groeßenordnung wird dann problematisch, wenn es nicht mehr typisierend, sondern realitaetsverdraengend wirkt. Typisierung ist erlaubt, solange sie sich am Regelfall orientiert. Wenn aber Konstellationen wie Alleinerziehende, atypische Erwerbsbiografien oder tatsaechliche Einkommensausfaelle systematisch untererfasst werden, kippt die Sache. Dann reden wir nicht mehr ueber zulaessige Generalisierung, sondern ueber eine strukturelle Untererfassung realer Bedarfe.

Und genau deshalb ist der ergaenzende Familienzuschlag eingefuehrt worden... als Korrektiv. Nur....und das ist der wunde Punkt...dieses Korrektiv ist nicht normenklar im Gesetz selbst ausgestaltet, sondern wird ueber eine Rechtsverordnung nachgelagert. Das schafft Flexibilitaet für den Gesetzgeber, aber gleichzeitig Angriffsflaeche: fehlende Determinierung, eingeschraenkte parlamentarische Kontrolle, potenziell unzureichende Abbildung individueller Unterdeckungen.

Zur Einbettung des Eheanteils ins Grundgehalt... Jahaaaa, das ist kein Zufall :D. Damit entkoppelt man die Alimentationslogik vom reinen Statusmerkmal ,,verheiratet" und schafft argumentativ Raum für die Annahme eines zweiten Einkommens. Das ist systematisch konsistent, aber eben auch funktional...ganz im Sinne einer Begrenzung der Alimentationshoehe.

Wird Karlsruhe das halten lassen...?! In der Tendenz ja, wenn das Gesamtsystem im Ergebnis die Mindestschwelle (80 % Median) robust erreicht und atypische Faelle hinreichend aufgefangen werden.

Also wird man per Antrag amtsangemessen alimentiert? Und der Partner/die Partnerin muss dem Dienstherrn alles offenlegen? Hatten wir nicht mal das Thema, das dies Datenschutzmäßig sehr schwer wird, außer ggfs. bei Beamtenpaaren?

SonicBoom

Zitat von: waynetology in Heute um 06:10Also wird man per Antrag amtsangemessen alimentiert? Und der Partner/die Partnerin muss dem Dienstherrn alles offenlegen? Hatten wir nicht mal das Thema, das dies Datenschutzmäßig sehr schwer wird, außer ggfs. bei Beamtenpaaren?

Hier hat doch schon Herr Optendrenk schwitzend laviert.

waynetology

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:27Ich hatte schon ganz weit vorne geschrieben: Ein "Rundschreiben" erzeugt i.A. keine rechtliche Bindungswirkung beim Herausgeber, es ist grundsätzlich eine Empfehlung an die Verwaltung, wie beschrieben handeln zu können. Es ist eine Absichtserklärung, keine Verordnung, Gesetz oder rechtliche Ermächtigung.

Mich würde an dieser stelle deine Definition von "Tod" interessieren? Im Sinne von "das Partnereinkommen ist Tod"

Gerade gesehen, dass dies schon "beantwortet" wurde. Danke

GoodBye

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 00:44Und wie berechnest du die? Wieder mit Empfehlungen für Pflegekinder? Mit den 708 Euro ist der Zuschlag noch mal deutlich erhöht worden und liegt deutlich über dem Minimum mit Puffer und der im Gesetz hergeleiteten Grenze nach dem letzten Urteil. Du kannst gerne davon ausgehen, dass das immer noch zu wenig ist aber zu behaupten, dass das sicher so wäre ist falsch. Das kann derzeit keiner wissen so lange kein Bedarf sauber definiert ist. Durch die Abstände zu gängigen Werten bin ich da aber ziemlich zuversichtlich.

Wenn dann tue ich das regelmäßig. Du verhältst dich hingegen wie ein Gesetzgeber und bietest methodisch garnichts an.

Vielleicht gönnst du dir mal eine Blick auf die Seiten des Deutsche Vereins, da kann man wunderbar nachvollziehen, was so alles zum tatsächlichen Bedarf dazugehört. Und das ist eine ganze Menge.

Mach' doch mal einen Gegenvorschlag, wie du den Bedarf ermitteln möchtest!




Maximus

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:25Da ist nix lebendig. Nur weil etwas in einen (Bundes-)Entwurf oder in einem Gesetz (der Bundesbeamten) zu Anwendung kommen soll oder wird, heißt das noch lange nicht, das es rechtskräftig oder rechtmäßig ist.

Bayern probiert es, der Bund probiert es.

Die systemische und rechtliche Kontrolle unterliegt nun mal den justiziablen Abläufen und Gegebenheiten, daran sollten sich die Betroffenen gewöhnen. Die Justiz kann nur im Nachgang (!) Rechtsfehler ausgleichen, die zuvor politisch beschlossen wurden. Das BVerfG kann in seinen Beschlüssen als einziges Gericht quasi (politische)  (allgemeine) Rechtskraft erzeugen, aber dazu braucht es eben Vorlagen, die zu einem Beschluss führen.


Berlin wird hingegen kein fiktives Einkommen einführen, dazu war der BVerfG Beschluss, der Berlin direkt trifft, zu eindeutig. Auch nicht Rückwirkend irgendwelche anderen Berechnungen anführen können, so ist das eben, wenn man direkt beklagt wird und sich einen direkten Beschluss fängt.

Und nachdem Berlin die Zahlen des Bundes sieht, mit den Rechenbeispielen des fiktiven Einkommens und der Rückwirkung etc. pp.; wird ihnen in Berlin der (finanzielle) Schweiß auf der Stirn stehen.

Jetzt bist du ganz schön am zurückrudern. In der Vergangenheit hast du nicht nur von Rechtswidrigkeit gesprochen, sondern auch immer zu verstehen gegeben, dass das Partnereinkommen jetzt/zeitnah nicht mehr zur Anwendung kommt (insbesondere im Bund). Nun wird das Partner Einkommen im Bund und in den meisten Ländern noch mehrere Jahre zur Anwendung kommen.

Spätestens jetzt solltest deine Definition von "Tod" überarbeiten.

matthew1312

Zitat von: Illunis in Gestern um 23:12Warum wird eigentlich keine fiktive Kinderbetreuung mit eingerechnet, oder hab ich die übersehen?
Das ist eine sehr gute Frage. Danke.

Alexander79

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:25Nur weil etwas in ... in einem Gesetz (der Bundesbeamten) zu Anwendung kommen soll oder wird, heißt das noch lange nicht, das es ... rechtmäßig ist.
Versteh ich dich richtig?
Wenn eine Regelung in einem formalen Gesetz steht ist sie deswegen noch nicht rechtmäßig?

Zitat von: matthew1312 in Heute um 07:12Das ist eine sehr gute Frage. Danke.
Warum ist das eine gute Frage?
Die Kinderbetreuungskosten sind mit dem 0,5 bzw 0,3 fachen MÄE "abgegolten".
Genau dafür bekommst du ja das Geld.

MOGA

Zitat von: Alexander79 in Heute um 07:18Versteh ich dich richtig?
Wenn eine Regelung in einem formalen Gesetz steht ist sie deswegen noch nicht rechtmäßig?
Warum ist das eine gute Frage?
Die Kinderbetreuungskosten sind mit dem 0,5 bzw 0,3 fachen MÄE "abgegolten".
Genau dafür bekommst du ja das Geld.

Komm Alexander, geh wieder in deinen Wintergarten, es war so schoen heut Nacht als du nicht da warst...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Heute um 07:18Versteh ich dich richtig?
Wenn eine Regelung in einem formalen Gesetz steht ist sie deswegen noch nicht rechtmäßig?
Die Regelung wäre wirksam und wohl auch vollziehbar. Ob sie rechtmäßig ist und hätte vollzogen werden dürfen, entscheiden die damit befassten unabhängigen Richterinnen und Rihchter des Bundesverfassungsgerichts nach Maßgbe der Bestimmungen für Vorlagen etc.
Zitat von: Alexander79 in Heute um 07:18Warum ist das eine gute Frage?
Die Kinderbetreuungskosten sind mit dem 0,5 bzw 0,3 fachen MÄE "abgegolten".
Genau dafür bekommst du ja das Geld.
Das finde ich gar nicht so schlecht argumentiert. Das könnte sogar möglicherweise überzeugen, falls das MÄE ungeachmälert bliebe. Das ist aber nicht der Fall. Das MÄE wird durch die Amrechnung des fiktiven Partnereinkommens angetastet. Und dies ist schon deshalb rechtswidrig, da die Antastung ihrerseits ohne hinreichende Abbildung der Ausgabenseite, die mit einem Einkommen einhergeht, unternommen wird.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Im Übrigen: Selbst wenn beim fiktiven Partnereinkommen die damit einhergehende Ausgabenseite für sich genommen korrekt abgebildet würde, folgt daraus noch nicht, dass das fiktive Partnereinkommen künftig statthaft ist. Erst recht gilt dieser Einwand für rückwirkende Berechnungen. Denn wie soll der Besoldungsempfänger seinen Partner rückwirkend in Lohn bringen?

Maximus

Was glaubt ihr? Wird der Entwurf so durchgehen oder wird es noch Änderungen geben? Und wenn ja, wird es besser oder schlechter.

Beim letzten Mal wurden die Zahlen im Entwurf durch Finanzminister Lindner nach unten korrigiert und es sollte für jeden Beamten weniger geben.

Kann man jetzt davon ausgehen, dass der Entwurf zwischen BMI und BMF weitestgehend geeint ist? Oder wird der Lars sagen, der Entwurf ist mir zu teuer?

xap

BalBund hat dazu gestern Abend schon ein wenig ausgeführt. Durch die Blume klang das zumindest so, also wäre der Entwurf abgestimmt. Ob er so durchs Kabinett geht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Auch die sehr geringen Nachzahlungen scheinen Verhandlungsmasse mit den Verbänden zu sein, so zumindest BalBund. Evtl. gibts da noch geringe Anpassungen.

Frist Verbändebeteiligung ist angeblich der 06.05.

BalBund

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 23:25Aber wie soll das gehen? Diese Verbindung existiert doch gar nicht. Genau wie alle anderen können Beamtenfamilien wenn kein Betreuungsangebot vorhanden ist die Kosten für ein selbst organisiertes einfordern.
Du magst hier ein akademisches Problem sehen, andere ein finanzielles. Wo bisher meist in Gerichtsverfahren kein konkret zu beziffernder Schaden eingetreten ist und sich die Richter an den lokal üblichen Kosten eines Betreuungsplatzes orientieren wird durch unser Gesetz ein konkreter Wert von rund 2.000 Euro monatlich in den Raum geworfen, den die (auch stereotyp) Frau des Beamten weder fiktiv noch real verdienen kann, weil das Land den vom Bund formulierten Betreuungsanspruch in seinen Kommunen nicht gewährleisten kann.

Die Gerichtsbarkeit wird also auf diesen Wert erkennen und die findige Anwaltschaft wird sodann berechtigt sagen, was für Beamte gilt, muss auch für meine Mandantschaft gelten. Die fehlenden Betreuungsplätze werden ggf. doppelt so kostspielig wie bisher und das bei Kassenlagen, die weit unter jeder Definition von prekär liegen in den meisten Kommunen.

Ich persönlich vermute deshalb, dass es kein rein akademisches Problem bleiben wird, aber warten wir einmal den weiteren Verlauf ab.

MOGA

Also manche von euch hier sind richtig lustig, da wird sich heilos was zusammengedichtet, bei manchen mit gefahrlichem Halbwissen gepaart weil sie den ganzen Sachverhhalt nicht erfassen koennen oder der Text zu lang ist und am Ende kommt immer die gleiche Frage:

Oder hab ich einen Denkfehler?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Curtis

Zitat von: Illunis in Gestern um 23:12Warum wird eigentlich keine fiktive Kinderbetreuung mit eingerechnet, oder hab ich die übersehen?

... und überhaupt fiktive Kinder. Sind leider kinderlos, trotz mehrfacher nachweisbarer "Kinderwunschbehandlungen". Hab ich jetzt Anspruch auf die 5 fiktiven Kinder bzw. wenigstens die 2 gewollten fiktiven Kinder?