Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwalter

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:13Eine Alternative wäre aus meiner Sicht auch die Entscheidung des BVerfG, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zwar rechtmäßig ist, durch diese einseitigen Änderungen des Korrelats aus Rechten und Pflichten des Beamten durch den Dienstherrn aber z.B. auch das Streikverbot keine Begründung mehr findet - oder die freie Bestimmung des Dienstherrn, welche Wochenarbeitszeit ein Beamter hat oder die die bundesweite Versetzbarkeit.

Der aktuelle Gesetzentwurf führt doch die gesamte Begründung des Berufsbeamtentums ad absurdum, wenn er bei der Bemessung der Besoldungshöhe munter Vergleiche zur "Gesamtgesellschaft" zieht, aber dann alle für das Beamtenverhältnis typischen Pflichten einseitig beibehält.

Ich tue mir bei der Auswertung des Gesetzentwurfes irgendwie schwer, den "Erhalt aller Pflichten" des Beamten mit der Beschneidung seiner Rechte durch Anpassung an die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen durch den Besoldungsgesetzgeber in Einklang zu bringen.

Wenn ich es zudem richtig verstehe, hat man die "realistische" Höhe des Partnereinkommens auf Grundlage von Statistiken für die Erwerbstätigkeit von Frauen ermittelt (Seite 100 des Entwurfes). Im Anschluss biegt man aber dann direkt wieder ab und argumentiert mit der Einkommensgrenze für die Beihilfe.

Die Begründung für diese argumentative Kehrtwende ist mir aber absolut unverständlich. Für mich wirkt es so, als wollte man durch die Ausführung der "realistischen" Berechnung die "willkürliche Festlegung des Partnereinkommens auf die Höhe der Einkommensgrenze der Beihilfe" irgendwie rechtfertigen - aber aus meiner Sicht sehr plump.

Finde den Fehler: Verbeamtete Frau und männlicher Partner oder gar divers. Dann hat die gesamte Statistikrechnerei keinen so richtigen Sinn. Alles diskriminierend!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PolareuD

Zitat von: NordWest in Gestern um 18:16Laut BILD rudert Dobrindt jetzt bei der B-Besoldung auch schon zurück:
https://archive.ph/bxkgb

Hier der BILD-Kommentar im Video:
https://www.bild.de/politik/bild-politikvize-redet-sich-in-rage-20-prozent-mehr-fuer-minister-komplett-irre-69e24bed7c6e5e236a26a1b6?source=puerto-reco-2_bild-V24.7.E_ACBlock

Ich hätte nie gedacht, dass ich mal freiwillig BILD-Links poste, aber das Video ist echt gut!

Naja, ein grundlegendes Verständnis von der Problematik kann man der Frau nicht attestieren. Mangelndes politisches Feingefühl geht am Kern des Ganzen vorbei. Auch wenn oberflächlich betrachtet erstmal richtig ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

2 Anmerkungen:

1)

Bürgegeld für 4K Familie in München: 3.125 € Netto + 518 € Kindergeld
A3 Stufe 2 Bund 2 Kinder: 3689 € Brutto, 3536 € Netto - 700€ PKV = 2836 € Netto + 518 € Kindergeld

Somit kann die Familie zumindest in München Grundsicherung beantragen gehen, da dort das Zuflussprinzip gilt und ein fiktives Partnereinkommen nicht angerechnet wird.

2)

Wenn das Partnereinkommen nun zwingend notwendig ist um über den Grundsicherungsbedarf zu gelangen, gilt dann zukünftig für den Partner auch ein Streikverbot? Das Partnereinkommen zählt ja jetzt zum Beamteneinkommen.


Junomi

Zitat von: Vollzug122 in Gestern um 18:24Lese ich ganz genauso. Unter den Vorraussetzungen wird es so gut wie keinen Ergänzungszuschlag für Alleinerziehende geben.

Selbst wenn kein Einkommen durch Unterhalt erzielt wird, wird der Gesetzgeber wahrscheinlich hingehen und sagen, es steht dir aber zu.


Ja... Die Frage ist, warum §41a überhaupt aufgenommen werden soll, wenn es praktisch niemanden gibt, der den Ergänzungsbetrag in Anspruch nehmen kann.


Viggen

... wenn ich bedenke, dass Versorgungsempfänger (auch im Bestand) ab 1.5.26 mit Einbaufaktor 0,97226 alimentiert werden sollen und parallel der Familiezuschlag Stufe 1 entfällt sowie eine nominale Erhöhung der Bezüge von 2,8% zum 1.5.26 vergleichend berücksichtigt wird, ist dies zwar grundsätzlich absolut nicht weniger als zuvor, aber relativ eine Kürzung.

Versorgungsempfänger im Bestand können "froh" sein, dass wenigstens ihr Ruhegehaltssatz nicht angetastet werden soll.

Ganz klar ist mir noch nicht, ob gem. Entwurf Versorgungsempfänger auch ein Anrecht auf den neuen "Ergänzenden Familienzuschlag §41" haben sollen, denn es ist hier immer nur die Rede vom "Familienzuschlag". Gleichzeitig wird auf die Analogien zur aktiven Besoldung verwiesen. Wie interpretiert ihr die Passagen?
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Ryan

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:13Eine Alternative wäre aus meiner Sicht auch die Entscheidung des BVerfG, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zwar rechtmäßig ist, durch diese einseitigen Änderungen des Korrelats aus Rechten und Pflichten des Beamten durch den Dienstherrn aber z.B. auch das Streikverbot keine Begründung mehr findet - oder die freie Bestimmung des Dienstherrn, welche Wochenarbeitszeit ein Beamter hat oder die die bundesweite Versetzbarkeit.

Der aktuelle Gesetzentwurf führt doch die gesamte Begründung des Berufsbeamtentums ad absurdum, wenn er bei der Bemessung der Besoldungshöhe munter Vergleiche zur "Gesamtgesellschaft" zieht, aber dann alle für das Beamtenverhältnis typischen Pflichten einseitig beibehält.

Ich tue mir bei der Auswertung des Gesetzentwurfes irgendwie schwer, den "Erhalt aller Pflichten" des Beamten mit der Beschneidung seiner Rechte durch Anpassung an die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen durch den Besoldungsgesetzgeber in Einklang zu bringen.

Wenn ich es zudem richtig verstehe, hat man die "realistische" Höhe des Partnereinkommens auf Grundlage von Statistiken für die Erwerbstätigkeit von Frauen ermittelt (Seite 100 des Entwurfes). Im Anschluss biegt man aber dann direkt wieder ab und argumentiert mit der Einkommensgrenze für die Beihilfe.

Die Begründung für diese argumentative Kehrtwende ist mir aber absolut unverständlich. Für mich wirkt es so, als wollte man durch die Ausführung der "realistischen" Berechnung die "willkürliche Festlegung des Partnereinkommens auf die Höhe der Einkommensgrenze der Beihilfe" irgendwie rechtfertigen - aber aus meiner Sicht sehr plump.

Wäre das nicht eine Abkehr von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und damit eine Sache des Grundgesetzes (und nicht eines Besoldungsgesetzes)?


Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet ja bekanntlich den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. (Leitsatz 2)

Die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines amtsangemessenen Unterhalts stellt eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive dar, bei deren konkreter Umsetzung der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum besitzt. (Leitsatz 3)

Der Besoldungsgesetzgeber hat nach meinem Verständnis (lediglich) einen Gestaltungs- bzw. Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, wenn es darum geht, das vorgegebene Ziel (u.a. Leitsatz 2) zu erreichen, also v.a. bzgl. der Festlegung der Besoldung bzw. des Besoldungsgesetzes. Darunter fällt auch die Beurteilung der Angemessenheit.

Der Gestaltungsspielraum erstreckt sich demnach jedoch nicht auf das Ziel selbst, die hergebrachten Grundsätze (Alimentationsprinzip) und auch nicht auf die gerichtliche Kontrolle.

Der Besoldungsgesetzgeber soll also eigentlich nicht am Alimentationsprinzip  und an den hergebrachten Grundsätzen ,,herumbasteln" und das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht nach neuen Kontrollmaßstäben gefragt.

Wenn der Gesetzgeber nun meint, es würde Sinn ergeben, Partnereinkommen berücksichtigen, dann mag er sich womöglich noch innerhalb des Gestaltungsspielraums bewegen, solange es z.B. die Ausgestaltung einer Besoldungskomponente betrifft (z.B. Beihilfe).

Nun finden wir in der ,,Begründung" viel wirres Gerede von ,,Realitäten", Müttern die 30 Stunden zu 25,43 Euro arbeiten usw. Aber spielt das Partnereinkommen denn irgendeine Rolle bei der Besoldungsgestaltung? Welcher Besoldungsbestandteil steht denn in Verbindung mit dem Partnereinkommen, wird daraus abgeleitet oder berechnet?

Grundgehalt – Fehlanzeige
Familienzuschlag – Fehlanzeige
Ergänzender Familienzuschlag – Fehlanzeige

Es gibt im Grunde keine Abhängigkeiten und es findet insofern auch keine Gestaltung der Besoldung oder Beurteilung der Amtsangemessenheit statt. Wie denn auch? Das Partnereinkommen hat ja überhaupt nichts mit dem Amt zu tun! Stattdessen soll einzig die Mindestbesoldung gestaltet werden. Und damit bewegt sich der Gesetzgeber im Bereich der gerichtlichen Kontrolle (also außerhalb seines Gestaltungsspielraums) und nebenbei unterwandert er das Alimentationsprinzip (was ihm n. m. V. zumindest in der Rolle des Besoldungsgesetzgeber nicht zusteht). Seine Ideen implizieren, dass fortan Dienstherr, Beamte und ihre Familien gemeinsam sicherstellen, dass ein amtsangemessener Unterhalt zur Verfügung steht". Damit dürfte doch eine Grenze überschritten sein, oder nicht?

Hugo

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 19:032 Anmerkungen:

1)

Bürgegeld für 4K Familie in München: 3.125 € Netto + 518 € Kindergeld
A3 Stufe 2 Bund 2 Kinder: 3689 € Brutto, 3536 € Netto - 700€ PKV = 2836 € Netto + 518 € Kindergeld

Somit kann die Familie zumindest in München Grundsicherung beantragen gehen, da dort das Zuflussprinzip gilt und ein fiktives Partnereinkommen nicht angerechnet wird.

2)

Wenn das Partnereinkommen nun zwingend notwendig ist um über den Grundsicherungsbedarf zu gelangen, gilt dann zukünftig für den Partner auch ein Streikverbot? Das Partnereinkommen zählt ja jetzt zum Beamteneinkommen.


Kindergeld wird beim Bürgergeld bzw. bei der Grundsicherung angerechnet.

Verwalter

Zitat von: Ryan in Gestern um 20:48Wäre das nicht eine Abkehr von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und damit eine Sache des Grundgesetzes (und nicht eines Besoldungsgesetzes)?


Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet ja bekanntlich den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. (Leitsatz 2)

Die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines amtsangemessenen Unterhalts stellt eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive dar, bei deren konkreter Umsetzung der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum besitzt. (Leitsatz 3)

Der Besoldungsgesetzgeber hat nach meinem Verständnis (lediglich) einen Gestaltungs- bzw. Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, wenn es darum geht, das vorgegebene Ziel (u.a. Leitsatz 2) zu erreichen, also v.a. bzgl. der Festlegung der Besoldung bzw. des Besoldungsgesetzes. Darunter fällt auch die Beurteilung der Angemessenheit.

Der Gestaltungsspielraum erstreckt sich demnach jedoch nicht auf das Ziel selbst, die hergebrachten Grundsätze (Alimentationsprinzip) und auch nicht auf die gerichtliche Kontrolle.

Der Besoldungsgesetzgeber soll also eigentlich nicht am Alimentationsprinzip  und an den hergebrachten Grundsätzen ,,herumbasteln" und das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht nach neuen Kontrollmaßstäben gefragt.

Wenn der Gesetzgeber nun meint, es würde Sinn ergeben, Partnereinkommen berücksichtigen, dann mag er sich womöglich noch innerhalb des Gestaltungsspielraums bewegen, solange es z.B. die Ausgestaltung einer Besoldungskomponente betrifft (z.B. Beihilfe).

Nun finden wir in der ,,Begründung" viel wirres Gerede von ,,Realitäten", Müttern die 30 Stunden zu 25,43 Euro arbeiten usw. Aber spielt das Partnereinkommen denn irgendeine Rolle bei der Besoldungsgestaltung? Welcher Besoldungsbestandteil steht denn in Verbindung mit dem Partnereinkommen, wird daraus abgeleitet oder berechnet?

Grundgehalt – Fehlanzeige
Familienzuschlag – Fehlanzeige
Ergänzender Familienzuschlag – Fehlanzeige

Es gibt im Grunde keine Abhängigkeiten und es findet insofern auch keine Gestaltung der Besoldung oder Beurteilung der Amtsangemessenheit statt. Wie denn auch? Das Partnereinkommen hat ja überhaupt nichts mit dem Amt zu tun! Stattdessen soll einzig die Mindestbesoldung gestaltet werden. Und damit bewegt sich der Gesetzgeber im Bereich der gerichtlichen Kontrolle (also außerhalb seines Gestaltungsspielraums) und nebenbei unterwandert er das Alimentationsprinzip (was ihm n. m. V. zumindest in der Rolle des Besoldungsgesetzgeber nicht zusteht). Seine Ideen implizieren, dass fortan Dienstherr, Beamte und ihre Familien gemeinsam sicherstellen, dass ein amtsangemessener Unterhalt zur Verfügung steht". Damit dürfte doch eine Grenze überschritten sein, oder nicht?

Das Gegenargument wird sein "zu regeln und fortzuentwickeln." (Abs. 5, Föderalismusreform I sei Dank)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Hugo

Eine Bitte an alle: Interessante Informationen etc. bitte auch im Sammelthread zum fiktiven Partnereinkommen posten. Danke  ;)

Rodney Copper

Wo bleibt eigentlich die Besoldungstabelle für die Ledigen? in der Neuen sind ja jetzt die 177€ Familienzuschlag für Verheiratete schon mit drin. Die hat ja dann auch jeder Ledige mehr.
Wird das jetzt so einfach hingenommen?
Hab ich was verpasst?
(Ich versuche echt seit Jahren hier alles mitzulesen)

Südwestler

Zitat von: PolareuD in Gestern um 18:51Naja, ein grundlegendes Verständnis von der Problematik kann man der Frau nicht attestieren. Mangelndes politisches Feingefühl geht am Kern des Ganzen vorbei. Auch wenn oberflächlich betrachtet erstmal richtig ist.
Es ist - leider wie immer - völliger Quatsch, was die Populistenzeitung nr.1 da von sich gibt.
Es geht nicht um Geschenke für Minister, sondern allein um das Abstandsgebot.
Es ist nicht ein prozentualer Unterschied zwischen B1 zu B2  oder B10 zu B11 herauszurechnen.
Sollte jetzt also der Minister( also 1,66 von B11) nicht die 20% mehr erhalten ( zu Tabelle 2025 übrigens), wird der A 8 Stufe 7 auch keine 147€ mehr erhalten können...
Populistisch super, aber faktisch ein Schwachsinn. insofern: Alle sitzen im selben Boot, sollte einer den Stöpsel ziehen gehen alle unter, also lohnt es sich nicht, wenn der A8 Stufe 7 über den B11/R10 herzieht
Desweiteren muss ich hinzufügen, es gibt nicht nur Staatssekretäre mit B11 oder gleichwertigem, und - ich schreibe für einen Freund- diese arbeiten mindestens 70 eher 80 Stunden in der Woche, auch Samstag und Sonntag und kriegen laut dem dollen Rundschreiben von November 25 keine Abschlagzahlung von 3% mehr und natürlich auch keine 2,8% ab Mai mehr, dafür dann aber irgendwann, wenn sich die Bild mit Herrn Dobrindt geeinigt hat, irgendeine zinslose Nachzahlung...und ein letztes: ja, der Kanzler und seine Minister haben sich 20% mehr verdient, warum nicht, um 6 Uhr ein Interview im DLF geben, abends dann für 3 Tage zur Dienstreise nach Ozeanien aufbrechen, dazwischen noch Bundestag, Beratungen, Familie? Was soll das sein? Nicht mal fiktiv möglich

Name0815

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:31Es ist - leider wie immer - völliger Quatsch, was die Populistenzeitung nr.1 da von sich gibt.
Es geht nicht um Geschenke für Minister, sondern allein um das Abstandsgebot.
Es ist nicht ein prozentualer Unterschied zwischen B1 zu B2  oder B10 zu B11 herauszurechnen.
Sollte jetzt also der Minister( also 1,66 von B11) nicht die 20% mehr erhalten ( zu Tabelle 2025 übrigens), wird der A 8 Stufe 7 auch keine 147€ mehr erhalten können...
Populistisch super, aber faktisch ein Schwachsinn. insofern: Alle sitzen im selben Boot, sollte einer den Stöpsel ziehen gehen alle unter, also lohnt es sich nicht, wenn der A8 Stufe 7 über den B11/R10 herzieht
Desweiteren muss ich hinzufügen, es gibt nicht nur Staatssekretäre mit B11 oder gleichwertigem, und - ich schreibe für einen Freund- diese arbeiten mindestens 70 eher 80 Stunden in der Woche, auch Samstag und Sonntag und kriegen laut dem dollen Rundschreiben von November 25 keine Abschlagzahlung von 3% mehr und natürlich auch keine 2,8% ab Mai mehr, dafür dann aber irgendwann, wenn sich die Bild mit Herrn Dobrindt geeinigt hat, irgendeine zinslose Nachzahlung...und ein letztes: ja, der Kanzler und seine Minister haben sich 20% mehr verdient, warum nicht, um 6 Uhr ein Interview im DLF geben, abends dann für 3 Tage zur Dienstreise nach Ozeanien aufbrechen, dazwischen noch Bundestag, Beratungen, Familie? Was soll das sein? Nicht mal fiktiv möglich

Wenn alle in der B-Besoldung so arbeiten würden wie du hier behauptest wäre dieses Land und dieser Referentenentwurf schon viel weiter. Es ist wahrlich bemerkenswert was hier manche A16+ aufwärts Tagträume in Worte fassen. Ohne den Maschinenraum im Unterbau platzt der Tagtraum wie eine Seifenblase.

Einigung2023

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:31Es ist - leider wie immer - völliger Quatsch, was die Populistenzeitung nr.1 da von sich gibt.
Es geht nicht um Geschenke für Minister, sondern allein um das Abstandsgebot.
Es ist nicht ein prozentualer Unterschied zwischen B1 zu B2  oder B10 zu B11 herauszurechnen.
Sollte jetzt also der Minister( also 1,66 von B11) nicht die 20% mehr erhalten ( zu Tabelle 2025 übrigens), wird der A 8 Stufe 7 auch keine 147€ mehr erhalten können...
Populistisch super, aber faktisch ein Schwachsinn. insofern: Alle sitzen im selben Boot, sollte einer den Stöpsel ziehen gehen alle unter, also lohnt es sich nicht, wenn der A8 Stufe 7 über den B11/R10 herzieht
Desweiteren muss ich hinzufügen, es gibt nicht nur Staatssekretäre mit B11 oder gleichwertigem, und - ich schreibe für einen Freund- diese arbeiten mindestens 70 eher 80 Stunden in der Woche, auch Samstag und Sonntag und kriegen laut dem dollen Rundschreiben von November 25 keine Abschlagzahlung von 3% mehr und natürlich auch keine 2,8% ab Mai mehr, dafür dann aber irgendwann, wenn sich die Bild mit Herrn Dobrindt geeinigt hat, irgendeine zinslose Nachzahlung...und ein letztes: ja, der Kanzler und seine Minister haben sich 20% mehr verdient, warum nicht, um 6 Uhr ein Interview im DLF geben, abends dann für 3 Tage zur Dienstreise nach Ozeanien aufbrechen, dazwischen noch Bundestag, Beratungen, Familie? Was soll das sein? Nicht mal fiktiv möglich

Wie kommst du auf 147€ mehr für einen A8 Stufe 7? Wenn dieser den FZ1 zu 100% bekommen hat, bekommt er so gut wie nichts mehr. Die 2,8% Anpassung zähle ich persönlich nicht als Erhöhung durch die aA. Diese waren vorab schon zugesagt und eingespielt.

phil0611

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:31Es ist - leider wie immer - völliger Quatsch, was die Populistenzeitung nr.1 da von sich gibt.
Es geht nicht um Geschenke für Minister, sondern allein um das Abstandsgebot.
Es ist nicht ein prozentualer Unterschied zwischen B1 zu B2  oder B10 zu B11 herauszurechnen.
Sollte jetzt also der Minister( also 1,66 von B11) nicht die 20% mehr erhalten ( zu Tabelle 2025 übrigens), wird der A 8 Stufe 7 auch keine 147€ mehr erhalten können...
Populistisch super, aber faktisch ein Schwachsinn. insofern: Alle sitzen im selben Boot, sollte einer den Stöpsel ziehen gehen alle unter, also lohnt es sich nicht, wenn der A8 Stufe 7 über den B11/R10 herzieht
Desweiteren muss ich hinzufügen, es gibt nicht nur Staatssekretäre mit B11 oder gleichwertigem, und - ich schreibe für einen Freund- diese arbeiten mindestens 70 eher 80 Stunden in der Woche, auch Samstag und Sonntag und kriegen laut dem dollen Rundschreiben von November 25 keine Abschlagzahlung von 3% mehr und natürlich auch keine 2,8% ab Mai mehr, dafür dann aber irgendwann, wenn sich die Bild mit Herrn Dobrindt geeinigt hat, irgendeine zinslose Nachzahlung...und ein letztes: ja, der Kanzler und seine Minister haben sich 20% mehr verdient, warum nicht, um 6 Uhr ein Interview im DLF geben, abends dann für 3 Tage zur Dienstreise nach Ozeanien aufbrechen, dazwischen noch Bundestag, Beratungen, Familie? Was soll das sein? Nicht mal fiktiv möglich

Deine Aussage lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert, es kann ja jeder seine Meinung dazu haben.
Aber wenn man es richtig Rechnet bekomme ich exakt 0,1 % mehr durch die Alimentierung in A8 Stufe 5 mit 2 Kindern.
Findest du das gerecht ? Wenn alle anderen auch eine spürbare Erhöhung bekommen würden, würde glaube ich niemand etwas sagen. In meinem Verständnis ist es aber falsch nur ganz Unten und ganz Oben richtig zu erhöhen und die Mitte nicht.
Der Abstand zwischen zwei Dienstgradgruppen ist nun eigentlich faktisch nicht mehr da.

Südwestler

Sorry, das war ein Beispiel, welches ich irgendwo vor 20 Seiten gelesen hatte......
Vielleicht war es auch A11 stufe 7......es geht mir rein um das Prinzip, dass das ganze System aufeinander aufgebaut ist und keiner bevorzugt wird.....