Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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gio

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 17:13In Familien mit mehr als 2 Kindern gibt es nur noch einen Bruchteil wo beide Elternteile erwerbstätig sind. Wie ist das fiktive Partnereinkommen eigentlich bei 5K und 6K Familien zu rechtfertigen?

Oder habe ich die Vorschrift überlesen, nach der Familien mit mehr als 2 Kindern den ergänzenden Familienzuschlag erhalten?

Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

GoodBye

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Das sind 708 Euro brutto. Der reine Sachbedarf eines Pflegekindes 0-6 liegt 2026 bei 764 Euro netto.

Das Kindergeld wird bei Beamten zu 100% angerechnet. Bei 3. Pflegekind mit 25%.

Ich sehe da keine vom BVerfG vorgeschriebene Vollalimentation ab dem 3. Kind von 115% der Grundsicherung.

Batto

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Aber den Zuschlag gibt es nur bis zum ersten Lebensjahr ungeachtet der Geschwisteranzahl und nicht automatisch für jeden oder auf Antrag, soweit ich das verstanden habe.

Also eine Mutter von einem Kind kann genauso selbstverständlich ein Einkommen von ca. 22K erzielen wie die Mutter mit der Achtlingsgeburt nachdem alle 1 Jahr geworden sind.

InternetistNeuland

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Die 708 € sind der Bedarf für das Kind (Grundbedarf Warmmiete etc....). Nun kann der Partner ja aber nicht mehr seinen eigenen Bedarf erwirtschaften bei 4 Kindern und erzielt somit keine 22.000 €. Wer deckt denn jetzt den Bedarf des Partners?

gio

Ihr habt den ;) alle gesehen ne.

Der Entwurf hinterlässt einige Fragen, ich bezweifle das er überhaupt nur halbwegs so durchgehen wird.

GoodBye

Ich sage es ganz offen. Bei Kind 3 plus habe ich eine eigene Agenda.

Und die beruht darauf, dass dort nach der Rechtsprechung des BVerfG eigentlich NULL Spielraum des Gesetzgebers besteht!

Da ist schlichtweg umzusetzen!

gio

Ansprüche bei Top-Jobs unklar

"Unklar ist noch, wie stark die Pensionen der Spitzenbeamten steigen werden, da Minister Dobrindt die ursprünglich geplanten Erhöhungen für die sogenannte B-Besoldung überarbeiten lässt. Ursprünglich sollten auch die Spitzenbeamten – und abgeleitet davon auch der Kanzler und die Minister – von den deutlichen Erhöhungen der Bezüge profitieren. Diese Pläne hat der Minister wegen der öffentlichen Kritik vorerst gestoppt."

Auszug aus dem Bild Artikel heute zur Pensionssteigerung. Scheint tatsächlich so als ob nur das mit der B-Besoldung auf Eis liegt.



Rheini

Nicht das jetzt ein Minister oder der BK klagt, wenn es in ein Gesetz umgesetzt wird 🫣.

netzguru

Hallo zusammen,

bitte um Hilfe für eine Musterberechnung:

A8 Stufe 7 mit Ausgeleich zu Stufe 8 sind ca 10-20 € unter Stufe 8

Frau und 2 Kinder

DDU mit 75%

Habe jetzt
Grundgehalt 3995,62
Stufe 1    176,42
Überleit DNeuG 93,33

              4265,35
0,9901        4223,14
75 %          3167,36


F2 kinder      298,55
§ 55f            62,39

Steuer Brutto  3403,52

Stand 12 2025

Was kommt jetzt neu raus?



Viggen

... ich bin schon echt verwundert und erstaunt, wie wenige Versorgungsempfänger/ Pensionäre hier proaktiv und kontrovers mitdiskutieren - dazumal es nur ca. 600.000 sind.

Vor allem, weil sie m.E.n. mit am schlechtesten bei diesem Reformvorhaben abschneiden!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

NvB

Zitat von: Viggen in Heute um 20:19... ich bin schon echt verwundert und erstaunt, wie wenige Versorgungsempfänger/ Pensionäre hier proaktiv und kontrovers mitdiskutieren - dazumal es nur ca. 600.000 sind.

Vor allem, weil sie m.E.n. mit am schlechtesten bei diesem Reformvorhaben abschneiden!

Weil das noch Generation "Internet ist Neuland" ist. Außerdem haben die meisten wohl abbezahlte Immobilien etc. Die haben maximal 400-1000€ Fixkosten. Das ist auf deren Konto ne kleine nichtwahrnehmbare Schwankung. Das juckt die einfach nicht.

GeBeamter

Zitat von: gio in Heute um 18:21Ihr habt den ;) alle gesehen ne.

Der Entwurf hinterlässt einige Fragen, ich bezweifle das er überhaupt nur halbwegs so durchgehen wird.

Das denke ich auch.

Nur glaube ich, dass nach dem Struckchen Gesetz in der Ressortabstimmung oder im Parlament die Bremse rein gehauen wird, weil auch dieser Entwurf bereits angeblich zu teuer ist und nicht ins derzeitige sozioökonomischen Gesamtbild passt.

andreb

@Viggen

Den Boomern geht's doch hervorragend. Hütte ist abbezahlt, man genießt die Vorzuge des Privatversichert sein und wird künstlich noch länger am Leben gehalten, um viermal im Jahr auf Kreuzfahrt gehen zu können. Die selbstvermieteten Eigentumswohnungen werfen aufgrund des angespannten Mietmarktes auch noch genug ab. Derweil hat man noch genug bei der örtlichen Sparkasse (natürlich nicht in Gelsenkirchen) eingebunkert. Läuft bei denen ;)