Autor Thema: Stellenmitnahme verweigern?  (Read 784 times)

habnefrage

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Stellenmitnahme verweigern?
« am: 05.11.2025 17:41 »
Liebe ÖD-Profis,

ich bräuchte mal eure Hilfe!

Folgendes (natürlich rein fiktives) Szenario:

Frau Petra Schmitz hat in ihrem aktuellen Arbeitsumfeld keinerlei Perspektive und Aufstiegschancen. Mehrfach hat sie das Gespräch mit Vorgesetzten gesucht, erfolglos.
Also bewirbt sie sich auf eine interne Stelle, die ihr neben einer Leitungsfunktion auch eine höhere Entgeltgruppe bietet. Nach erfolgreich bestandenem AC-Verfahren bietet die Personalabteilung ihr die Stelle an.
Der vermeintliche Haken: Das geht nur, wenn sie ihre Stelle mitnimmt.

Nun zur Frage: Können die bisherigen Vorgesetzten Frau Schmitz diese Stellenmitnahme untersagen? 
Auch, wenn sie damit eine Verbesserung ihrer Situation aktiv verhindern? Stichwort Gleichstellungsplan, Frauen in Führungspositionen etc.

… ich bedanke mich vorab für Input! :-)


Organisator

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #1 am: 05.11.2025 18:00 »
Wie Stellen (im haushalterischen Sinne) bestimmten Personen zugeordnet werden ist eine interne Organisationsangelegenheit des öffentlichen Arbeitgebers. Das muss die Beschäftigte überhaupt nicht interessieren.

Sie hat das Auswahlverfahren gewonnen und darf nun darauf drängen, dass der Personalbereich den Zeitpunkt für die neue Tätigkeit festlegt.

habnefrage

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #2 am: 05.11.2025 18:24 »
Wie Stellen (im haushalterischen Sinne) bestimmten Personen zugeordnet werden ist eine interne Organisationsangelegenheit des öffentlichen Arbeitgebers. Das muss die Beschäftigte überhaupt nicht interessieren.

Sie hat das Auswahlverfahren gewonnen und darf nun darauf drängen, dass der Personalbereich den Zeitpunkt für die neue Tätigkeit festlegt.

Vielen Dank für die Antwort! Puh, das macht Mut. Meine erste Recherche hatte ergeben, dass sie die Mitnahme der Planstelle verweigern können… aber das gibt mir Hoffnung. Frau Schmitz wäre sicherlich erleichtert. :-)

Faunus

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #3 am: 05.11.2025 20:40 »
Also wenn die Planstelle an ein Berufungsverfahren gebunden war und dem Berufenen diese Planstelle zugesagt wurde und man zu einem anderen Institut/Lehrstuhl z.B. wechseln will....eher nein.
Ist die Planstelle z.B. an die Organisationseinheit "vertraglich" gebunden innerhalb der man wechseln soll... kann der Fachvorgesetzte nichts machen, wenn der Organisationsleiter das so anordnet.

Es kommt darauf an, wie Dein AG-Vertreter aufgestellt ist.

clarion

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #4 am: 05.11.2025 22:44 »
War das eine interne Stellenausschreibung? Und sitzt Frau Schmitz aktuell auf einer Stellen, die an ein bestimmtes Projekt ,möglicherweise von Dritten gefördert, gebunden ist?

Sjuda

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #5 am: 06.11.2025 07:28 »
(...)
Also bewirbt sie sich auf eine interne Stelle
(...)

Wie sollte man auch seine Stelle zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Abgesehen davon, dass ich es im Unterforum TVöD Kommunen für unwahrscheinlich halte, dass sich der Wechsel im Umfeld von Lehrstühlen und Instituten vollzieht, halte ich die ganze (Plan-)Stellendiskussion für überflüssig.

@Organisator hat es schon ausgeführt und in der Vergangenheit haben wir es oft genug vernehmen können: Stellen sind für Tarifbeschäftigte völlig unbeachtlich. Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, die vom Arbeitgeber, meistens vertreten durch das Personalamt, übertragen werden.

Daher kommt für mich nur eine Deutung infrage.

Wenn hier jemand seine Stelle "mitnehmen" soll klingt das für mich danach, dass man kein zusätzliches Personal einstellen möchte. Grund dafür können bspw. Sparzwänge oder politischer Druck sein. Für den ausgewählten Bewerber erfolgt dann keine Nachbesetzung in seiner bisherigen Tätigkeit. Über die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens kann man sicher streiten. Nachvollziehbar wird dann der bisherige Vorgesetzte sein Veto einlegen, wenn er auf diesem Weg Personal verliert. Das letzte Wort hat aber die Personalstelle bzw. der Behördenleiter.
« Last Edit: 06.11.2025 07:38 von Sjuda »

Faunus

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #6 am: 06.11.2025 08:38 »
Stimmt Uni gibt es in der Kommune nicht, aber ich hatte in meiner Unkenntnis Kämmerer, Leiter vom Bürgeramt, etc. in einer ähnlichen Position gesehen wie "Berufene" an einer Uni und damit Entscheidungsrecht über Planstellen.

Hilft Te aber mit der abstrusen Forderung - von wem auch immer - der Stellenmitnahme nicht weiter.

« Last Edit: 06.11.2025 08:48 von Faunus »

habnefrage

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #7 am: 06.11.2025 09:12 »
Vorab: Tausend Dank für eure Antworten, das hilft mir sehr!

Der Sachverhalt ist tatsächlich so:
Es wird für die ausgeschriebene Position keine neue Stelle geben, dementsprechend müssen Bewerberinnen ihre Stelle aus dem Stellenplan „mitbringen“.

Im Fall von Frau Schmitz sieht es so aus: Die Stelle würde im Bereich bleiben, jedoch das Referat wechseln.
Und als wär‘s nicht schon wuselig genug, ist der Bereichsleiter gleichzeitig auch der Dienstherr. Der also - wenn ich das richtige verstehe - alleine aus eigenem Interesse was dagegen haben könnte. Frau Schmitz arbeitet nämlich aktuell sehr eng mit ihm zusammen, das wäre in der neuen Stelle nicht mehr der Fall.

Um es weniger kryptisch zu machen: Aktuell besetzt sie eine Referentenstelle des Direktors (Bereichsleiter und Dienstherr), aus dieser Situation möchte sie weg und sich in ein anderes Referat bewerben.

habnefrage

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #8 am: 06.11.2025 09:20 »
War das eine interne Stellenausschreibung? Und sitzt Frau Schmitz aktuell auf einer Stellen, die an ein bestimmtes Projekt ,möglicherweise von Dritten gefördert, gebunden ist?

Genau, interne Stellenausschreibung. Frau Schmitz ist nicht projektgebunden, sondern sitzt auf einer entfristeten Stelle.

Organisator

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #9 am: 06.11.2025 09:32 »
Vorab: Tausend Dank für eure Antworten, das hilft mir sehr!

Der Sachverhalt ist tatsächlich so:
Es wird für die ausgeschriebene Position keine neue Stelle geben, dementsprechend müssen Bewerberinnen ihre Stelle aus dem Stellenplan „mitbringen“.

Im Fall von Frau Schmitz sieht es so aus: Die Stelle würde im Bereich bleiben, jedoch das Referat wechseln.
Und als wär‘s nicht schon wuselig genug, ist der Bereichsleiter gleichzeitig auch der Dienstherr. Der also - wenn ich das richtige verstehe - alleine aus eigenem Interesse was dagegen haben könnte. Frau Schmitz arbeitet nämlich aktuell sehr eng mit ihm zusammen, das wäre in der neuen Stelle nicht mehr der Fall.

Um es weniger kryptisch zu machen: Aktuell besetzt sie eine Referentenstelle des Direktors (Bereichsleiter und Dienstherr), aus dieser Situation möchte sie weg und sich in ein anderes Referat bewerben.

Wording;)
Der Direktor ist der Vorgesetzte. Dienstherren haben nur Beamte und das wäre dann auch keine Person.

Ansonsten ist das alles kein Thema für Frau Schmitz. Sie hat sich beworben und das Auswahlverfahren gewonnen. Wie der AG das intern umsetzt ist nicht ihr Problem. Entweder erhält sie den neuen Job, weil der AG das intern regeln konnte oder sie bekommt ihn nicht, weil der AG das nicht geschafft hat, intern zu regeln.

Letzters wäre dann ein Armutszeugnis und ein Grund, mit dem Chef vom "Direktor" zu sprechen oder mit dem Direktor selbst (wenn er schon der oberste Chef ist).

Sjuda

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #10 am: 06.11.2025 09:35 »
Es gibt keinen Dienstherrn bei Beschäftigten. Bei Beamten ist der Dienstherr eine juristische Person und kein Bereichsleiter oder eine natürliche Person.


Man muss zwischen Beamtenrecht und privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen unterscheiden.
Die Beamtenverhältnisse und Laufbahnen sind gesetzlich geregelt. Zur Einstellung,Beförderung und Umsetzung von Beamten werden passende Planstellen benötigt. Es greifen unmittelbare gesetzliche Regelungen.

Stellen für Tarifbeschäftigte sind nur insoweit relevant, als die Länder in ihren kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschriften irgendeiner Weise geregelt haben, dass es (als Bestandteil des Haushaltsplanes bzw. der Satzung) einen Stellenplan geben muss und dieser auch die Stellen der Beschäftigten enthält. Unterjährige Änderungen sind meist in einem bestimmten Umfang möglich. Ein Abweichen vom Stellenplan in Bezug auf Tarifbeschäftigte kann einen Verstoß gegen kommunal- und haushaltsrechtliche Vorschriften darstellen. Für das Arbeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Kommune hat das jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen. Für Beschäftigte greifen die gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Der TVöD regelt die Eingruppierung unabhängig von irgendwelchen Stellen - es kommt allein auf die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten an (Ausnahme nur bei der Anzahl an Unterstellten, dort zählen auch unbesetzte Stellen des Stellenplans.

Demnach kann man einem Tarifbeschäftigten unabhängig von einer Stelle neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen, was zur entsprechenden Eingruppierung führt. Dass die Kommune die Stellen der Tarifbeschäftigten aus haushaltsrechtlichen Gründen passend machen muss, ist eine andere Geschichte.

Einfach zurücklehnen und abwarten, was passiert.

habnefrage

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #11 am: 06.11.2025 10:09 »
Und nochmal: Danke euch!
Auch für die korrekten Definitionen.
Frau Schmitz ist keine Beamtin, hat demnach auch keinen Dienstherren. Wieder was gelernt. :)

Dann wird es Frau Schmitz jetzt einfach drauf ankommen lassen.
Sie will diese neue Stelle. Und wenn sie dafür künftig mit Ignoranz seitens der ehemaligen Vorgesetzten gestraft wird, kann sie das sehr gut aushalten.

Umlauf

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Antw:Stellenmitnahme verweigern?
« Antwort #12 am: 06.11.2025 20:10 »
Und nochmal: Danke euch!
Auch für die korrekten Definitionen.
Frau Schmitz ist keine Beamtin, hat demnach auch keinen Dienstherren. Wieder was gelernt. :)

Dann wird es Frau Schmitz jetzt einfach drauf ankommen lassen.
Sie will diese neue Stelle. Und wenn sie dafür künftig mit Ignoranz seitens der ehemaligen Vorgesetzten gestraft wird, kann sie das sehr gut aushalten.

Ich kenne zwar den Ausschreibungstext nicht, aber ich denke, die Dame wäre bei einer Klage erfolgreich.
Aber ich kenne die Fallstricke bei solchen Sachen nicht. Eventuell kann jemand, der sich damit besser auskennt, das beleuchten.