Frage an den/die Fragesteller_in: Hast du einen Alt-Arbeitsvertrag, in welchem noch auf die Regelungen im BAT Bezug genommen werden?
Wenn ja: Glück gehabt; es wird tatsächlich bis aufs eigentliche Netto-Entgelt ausgeglichen.
Wenn nein: Der Krankengeldzuschuss gleicht den Unterschiedsbetrag zwischen Brutto-Krankengeld und Netto-Entgelt aus. Vom Brutto-Krankengeld gehen aber noch die Sozialversicherungsbeiträge ab, sodass die tatsächliche Summe auf dem Konto dann geringer ist als das bisherige Netto-Entgelt.
In beiden Fällen gehen dann aber noch die AN-Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (VBL) ab.