Auf der einen Seite hat man nun die Prekaritätsschwelle. Diese ist nun die neue Mindestbesoldung und wird m.E. nicht modifiziert. Anhand der alten Mindestbesoldung mit 115% Grundsicherungsgrenze, deren Beträge man aus den alten Gesetzentwürfen entnehmen kann, sieht diese doch deutlich höher aus.
Der neuen Prekaritätsschwelle muss man nun die Nettobesoldung gegenüberstellen, diese muss man nun nach den Vorgaben modifizieren. Hier ist die Berechnung etwas komplizierter. Diese kann man ggf. teilweise auch aus den alten Gesetzesentwürfen entnehmen. Da ist die Besoldung, Kindergeld, Steuern, PKV alles drin.
Kindergeld und PKV gleichen sich fast aus. Ein Single bekommt aber kein Kindergeld, dieser müsste aber auch die neue Prekaritätsschwelle erhalten. Auch ohne eine einzige Rechnung anzustellen, sollten wir beim niedrigsten Beamten mehrere Tausend Euro davon entfernt sein. Siehe Vergleich mit der alten "Mindestbesoldung".
2024 ist leider ein sehr schlechtes Jahr um Vergleichsberechnungen anzustellen, weil BW da 3k Inflationsprämie und 6k Partnereinkommen einberechnet hat.
Für 2020 sollten dem niedrigsten Beamten 6003,84 Euro fehlen, trotz der bereits erfolgten Reparatur. Das sind Brutto ca. 10k Euro.
Bei der Reparatur wurden schon 580 Euro netto mtl. festgestellt und dafür 723 Euro Brutto für jeden Monat bezahlt. Da haben einfach mal 20k Brutto gefehlt
