Wenn du den Wechsel ernsthaft in Erwägung ziehst, würde ich zuerst genau prüfen, wie sich eine Versetzung aufs Pensionsrecht auswirkt – oft bleiben die Ansprüche durch sogenannte „Versorgungsanwartschaften“ bestehen, auch wenn der Dienstherr die Zustimmung verweigert. Manche Kollegen haben das über ein sogenanntes „Beamtenüberleitungsverfahren“ oder durch eine vorzeitige Versetzung geregelt, aber das hängt stark vom Einzelfall und Bundesland ab. Mein Tipp: unbedingt vorab bei der zuständigen Versorgungsstelle oder einem Fachanwalt für Beamtenrecht nachfragen, damit du keine Ansprüche verlierst und gleichzeitig klären, ob es evtl. einvernehmliche Lösungen gibt.