Autor Thema: Mögliche neue Besoldungstabelle nach dem Urteil - 2 BvL 5/18 u.a. -  (Read 3770 times)

PublicTim

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Für alle die ein wenig rechnen wollen, habe ich mal eine Basistabelle gebaut. Hier sind ein paar Punkte gem. dem neuen Urteil übernommen sowie anhand des Hauptforums. Ein wesentlicher Faktor könnte die Prekaritätsschwelle gem Rn 66 des Urteils sein "Erst ab einem Einkommen von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens sind Haushalte der Prekarität enthoben. In der Forschung wird oberhalb der Einkommensarmut (unter 60 % des Medianeinkommens) und der prekären Einkommen (60 bis 80 %) zwischen mittleren Einkommen (80 bis 120 %), gehobenen Einkommen (120 bis 200 %) und Einkommens-Wohlhabenheit (über 200 %) unterschieden"

Hier kann ein wenig gebastelt werden. Die Ergebnisse sind wahrscheinlich nicht die richtigen aber wir können uns gerne annähernd, um vielleicht ein Verständnis zu gewinnen.

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Verwaltungsgedöns

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Mega. Vielen Dank. Wie rechne ich mit drei Kindern?  :-[

Verwaltungsgedöns

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OK. Ich habe es endlich kapiert. Danke.

AltStrG

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Ich verstehe die Tabelle nicht ganz (und eine Rechenfunktion hat sie auch nicht, oder?). Geöffnet in Pages in MacOS.

Anzeigefehler? Verheiratete Beamte ohne Kinder in Stufe 6, 7, 8?

Alexander79

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Sorry, aber was willst du mit der Tabelle?

Diese Zahlen werden nicht mal annährend in irgendeiner Grundgehaltstabelle stehen.

Ozymandias

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An der Tabelle stimmt leider fast gar nichts.
Die neue Mindestbesoldung liegt 2025 so um die 50k netto. +-2k.
Wie man damit das ganze Besoldungsgefüge aufbaut, steht in den Sternen.

Wasserkopp

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Was mir gerade auffällt: Wenn die ersten beiden Kinder ja über die Grundtabelle mitversorgt werden, steigt ja mit der Besoldung auch deren faktischer Geldbetrag. Dann wäre doch auf für das dritte Kind ein dynamischer bzw. ein an die Besoldung angepasster Zuschlag denkbar, oder?