Meldung Beiträge PKV an Finanzamt

Begonnen von wizzard, 21.11.2025 18:21

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Glockner

In einer Info war zu lesen, dass auch die Mindestvorsorgepauschale entfällt.

Wird denn die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren wie aus 2025 noch für Januar 2026 fortgesetzt oder entfällt diese komplett?


Panel1

Ich gehe davon aus, dass keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Also weder die Pauschale noch die ggf. im Vorjahr via Papierbescheinigung eingereichten.

So steht es auf der Seite des Nlbv Niedersachsen.
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/fehler-beim-bundeszentralamt-fur-steuern-bzst-fuhrt-bei-beamten-innen-und-versorgungsempfangern-innen-zu-einem-erhohten-lohnsteuerabzug-in-der-gehaltsabrechnung-januar-2026-247267.html

wizzard

Ich habe bei der Debeka aktiv nach den gemeldeten Vorsorgeaufwendungen gefragt. Als Antwort kam ein Brief, der vor Ahnungslosigkeit nur so strotzt. Ich hätte das Bild hier gerne eingestellt, aber habe keine Ahnung wie das bei dieser Software aus dem letzten Jahrtausend geht 8)

Anfrage hat sich aber anderweitig erledigt, auf der heutigen Verdienstabrechnung für 01/26 sind die korrekten Beträge aufgeführt


Umlauf

Nichts ist einfacher als ein Bild anzuhängen.

Einfach hier schauen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127038.msg426997.html#msg426997

Es geht um den Eintrag 06.11.2025 21:34

Hefty

Wenn die Daten nicht oder falsch kommen gibt es im Januar erstmal weniger Netto vom Brutto. Eigentlich sollten die PKV bis 20.11. geliefert haben, dann gab es beim BZST Probleme und nun sind die Bezüge für Januar gerechnet ...

Schmitti

https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025_Kurzmeldungen/12_Dezember/20251218_elstam.html

ZitatAb dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die hierfür maßgeblichen Beitragswerte werden von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und durch das BZSt den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Die ELStAM wurden teilweise verspätet oder ohne die zur Ermittlung der Vorsorgepauschale erforderlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Die technische Störung führte vor allem bei den die Gehälter vorschüssig auszahlenden Dienststellen im öffentlichen Dienst dazu, dass in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen Beiträge zu privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen sowie ggf. weitere ELStAM, für welche kürzlich Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Steuerklasse, Freibeträge), nicht richtig berücksichtigt wurden. In anderen Fällen kam es dazu, dass die erstmalige Übermittlung der Werte der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen ganz unterblieben ist. In diesen Fällen wurden nur die anderen ELStAM, z. B. Steuerklasse, an den Arbeitgeber übersendet. Beide Varianten führten leider dazu, dass die Bezüge der Betroffenen für Januar 2026 ohne die Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie ggf. weiterer kürzlich geänderter ELStAM berechnet wurden. Eine Korrektur der Bezüge des Monats Januar 2026 ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich, sodass eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Nachberechnung) durch die Arbeitgeber vorgenommen werden muss.

Flickenmichi

Bei meiner niedersächsischen Kommune hat der Datenabruf funktioniert. Die Lohnsteuer Januar 2026 ist unter Berücksichtigung der Basis-PKV/PPV-Beiträge korrekt berechnet.

Die HUK hat die 2026er Basisbeiträge am 16.11.2025 an ELStAM übermittelt (bzw. ans BZSt)
Am 06.12.2025 hat mein Dienstherr sie dort abgerufen.
Am 11.12.2025 hat mir die HUK mitgeteilt, welche Beträge sie am 16.11.2025 übermittelt haben.

Da ich meinem Dienstherrn noch nie die Basisbeiträge mitgeteilt habe und dieser bisher von sich aus die Pauschale (158,33 € pro Monat) berücksichtigt hat, können die 2026er Daten nur von ELStAM stammen und nicht von den Vormonaten.

Hefty

Bei der Debeka hat es scheinbar auch ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch PKVn, die nicht melden und schon erste Ersatzbescheinigungen ausstellen.

webs96

Zitat von: Hefty am 19.12.2025 14:34
Bei der Debeka hat es scheinbar auch ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch PKVn, die nicht melden und schon erste Ersatzbescheinigungen ausstellen.
Eigentlich sind alle PKVs verpflichtet es elektronisch zu melden. Bei manchen PKVs könnte man echt meinen, das es in Wirklichkeit Behörden sind. So wie die sich bei der Digitalisierung anstellen.

Die HUK hat bei mir (ist gekündigt zum 31.12.2025) die Beiträge zu 2026 übermittelt, meine neue (die Barmenia) hat auch ihre Beiträge übermittelt. Gottseidank hat das BZentralamt für Steuern die Daten zu spät geliefert, daher wurde der Unsinn nicht übernommen. Laut der ELStAM Abfrage die ich gestern bei Elster gemacht habe, hat die HUK nach meiner Reklamation den Unsinn storniert.