Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern

Begonnen von sgtpeppermm, 21.11.2025 19:01

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BAT

Wenn Du es ganz diskrimierungsfrei haben willst, viel Spass dabei.

Einfach erstmal alle freiwillig aufrufen aus der Verwaltung. Aus Erfahrung ist es bei uns so, dass nach ein paar Goodies (Kostenpauschale, Fahrgeld, Schnittchen) ausreichend sich melden; und wir brauchen inzwischen alleine für die Briefwahl an die 300 Personen.

FGL

Zitat von: Faunus in Heute um 13:01Du hast es erfasst ;)
Das sage ich schon die ganze Zeit. Deswegen verwundert es mich auch, dass Du immer wieder das nicht maßgebliche Direktionsrecht angeführt hast.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:51Danke für die Klärung, weil hier oftmals gesagt wird, der AG würde Kollegen als Wahlhelfer abstellen.
Das ist dann natürlich nicht korrekt. Sondern das "Wahlamt" macht das.
Die die ich mir Stelle, ist, wie transparent muss das Auswahlverfahren sein? Theoretisch muss doch der Kreis der zwangsverpflichteten aus alle Wahlberechtigten diskrminierungsfrei gezogen werden. Oder?
Oder darf es sein, dass sich jemand sich da hinsetzt und willkürlich sich irgendwelche Menschen rauspickt?
Ich bin da im Wahlrecht nicht so firm. Ein Bekannter von mir ist in der Stadt, in der ich wohne, für Wahlen zuständig. Gefühlt bei 2/3 aller Wahlen wurde ich zum Wahlhelfer berufen, weshalb ich mich mal bei ihm "beschwert" habe, warum die immer mich auswählen. Er hat sich damit verteidigt, dass die einen Zufallsgenerator nutzen, der aus den gelisteten Wahlberechtigten auswählt, soweit es keine Freiwilligen gibt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Auswahl per Zufallsgenerator flächendeckend der Standard ist.

Faunus

Mich würde auch interessieren, wie das Auswahlverfahren gestaltet sein muss, sobald der Aufruf zur freiwilligen ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit nicht zum Erfolg führt. Das scheint ja jetzt in einem Bundesland der Fall zu sein. Wie werden dann die Bürger ausgewählt?

Eigentlich müssten ja auch ErsatzWahlhelfer berufen werden, weil bei vielen Helfern ja auch der Eine oder Andere durch besondere Situationen ausfallen kann. Und dann? Ist man dann auf Abruf oder tappt zum Wahlbüro und geht wieder unverrichteter Dinge?

In München dürfen freiwilligen Wahlhelfern Wünsche äußern, mit wem sie den Tag zusammen meistern wollen. Jetzt gibt es die ersten Stimmen, dass damit die "Demokratie" gefährdet wird.  Ich kann die Angst nicht wirklich verstehen, weil ja auch Wahlbeobachter vor Ort sind und die Wähler sowieso. Außerdem wird scheinbar nur bei Verdacht von Unregelmäßigkeit geprüft.
Die Regularien scheinen auch von Gemeinde zu Gmeinde zu variieren.

Ich habe einen groben Überblick, aber sobald es detaillierter wird... wäre toll, wenn sich ein Insider für Antworten finden würde.

Faunus

Zitat von: FGL in Heute um 17:23.. dass die Auswahl per Zufallsgenerator flächendeckend der Standard ist.

Ups, hat sich überschnitten.

Mich wundert es gerade, da man den Zufallsgenerator auch einstellen kann mit "war letzten Mal schon, also nicht dieses Mal". Sonst ist das schon eher ungerecht verteilt, wenn man immer wieder "zwangsverpflichtet" wird.