Krankmeldung vor oder nach "frei", bzw. Urlaub

Begonnen von Pippi Langstrumpf, 07.01.2026 16:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pippi Langstrumpf

Hallo Ihr
Ich habe eine Frage, bisher konnte ich im Netz, bzw Arbeitsgesetz nichts dazu finden. Folgende Situation: Arbeitnehmer hat Montag frei, ist dann Dienstag, Mittwoch, Donnerstag krank,muss er dann am Donnerstag eine Krankschreibung haben, da ja 4 Tage abwesend, oder zählt dies erst ab Tag der Krankmeldung? Kann mir jemand dazu weiterhelfen? Oder wie ist es vor oder nach Urlaub?
Vielen Dank

MoinMoin

Hier etwas was ich dazu im Netz gefunden habe:https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Als Dienstag hast du deinem AG zu melden, dass du AU bist.
Und sofern der AG nicht von seinem Recht gebraucht macht eine AUB ab den ersten Tag zu fordern, muss die AUB am Freitag beim AG sein.

Dabei ist es egal ob Samstage, Sonntage, Feiertage oder Urlaubstage vorher, mitten drin oder danach inkludiert sind.

Oder in einfachen Worten, was am Tag vor deiner Krankheit war interessiert dem Gesetzgeber und deinen AG nicht. Das darf eine freier Montag sein oder Ostermontag oder Urlaubsmontag.

Wenn jemand allerdings an so einem Montag schon arbeitsunfähig (Krank) war, dann sieht es gänzlich anders aus.

Alien1973

Wenn er am Montag schon krank gewesen wäre, hätte er sich da ja schon krank schreiben lassen können. Sozusagen ab dem ersten Tag, denn dann bekommt er seinen Urlaub wieder zurück. Ansonsten kommt er Freitag wieder in die Arbeit und das war's, ohne Krankschreibung.