Rückzahlung Entgelt wg. irrtümlicher AU - Auschlussfrist §37 TVöD

Begonnen von Sunny28k, 10.01.2026 13:27

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KaiBro

Der AG könnte doch nur klagen, wenn er es nachweisen kann und das dürfte nicht möglich sein.

Und selbst wenn der AN dem Arzt sagt, dass die Schmerzen auf die OP zurückzuführen sind, bedeutet das nicht, dass auch die Krankenkasse den Zusammenhang erkennt.


BAT

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:24Ich habe schon davon gehört, dass der Arzt Schadensersatz zahlen musste, weil er "Gefälligkeits" AUB geschrieben hat
denke schon, aber mit Einschränkungen bei dem bewussten Betrug

Wobei Betrug bei Personen mit Bestandsschutz im Krankengeld wohl materiell kaum vorliegen dürfte?

MoinMoin

Zitat von: KaiBro in Gestern um 16:34Der AG könnte doch nur klagen, wenn er es nachweisen kann und das dürfte nicht möglich sein.

Und selbst wenn der AN dem Arzt sagt, dass die Schmerzen auf die OP zurückzuführen sind, bedeutet das nicht, dass auch die Krankenkasse den Zusammenhang erkennt.
Der Arzt muss es aber erkennen und entsprechend die AUB ausstellen

Und eigentlich ist es eher umgekehrt.
Der AG kürzt den Lohn, weil er von einer folge AUB ausgehen kann.
Der AN muss nun zusehen, wie er den Gegenbeweis antreten kann und der 37 scheint dann nicht zu greifen.