Minusstunden am Jahresende vom Gehalt abziehen

Begonnen von MitarbeiterinXY, 13.01.2026 08:25

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MitarbeiterinXY

Liebw Community, gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es einem Arbeitgeber ggf. verbietet, Minusstunden am Jahresende vom Gehalt abzuziehen?

Laut einer betrieblichen Dienstanweisung, müssen sowohl Plus- als auch Minusstunden zum Jahresende auf 0 gesetzt werden, können aber auf Antragstellung in das nächste Jahr übernommen werden (kein Hinweis auf Gehaltseinkürzung in der Dienstanweisung). Der von mir gestellte Antrag, 5 Minusstunden in das neue Jahr zu übertragen (digitales Zeiterfassungssystem) wurde abgelehnt.
Die Stunden hätten in der verbleibenden Zeit zum Jahresende noch gearbeitet werden können. Aufgrund der Möglichkeit einen Antrag zu stellen und der geringen Stundenzahl sowie keinerlei Hinweisen auf eine Lohnkürzung, frage ich mich, ob dieses Vorgehen so rechtens ist. Was sagt der TVÖD dazu? Gibt es irgendwo rechtliche Hinweise hierzu? Als Information: ich arbeite seit 8 Jahren in diesem Unternehmen und es hat vorher nie Probleme gegeben. Bis 2025 war eine Antragstellung auch nicht notwendig. Freue mich auf Hinweise und Erfahrungen. Danke.

MoinMoin

Es sind also Gleitzeitstunden und keine dienstplanmäßige Minusstunden?
Gibt es eine Dienstvereinbarung bzgl. der Gleitzeit?

Wir haben eine, die besagt, dass alles über 60h gekappt wird und wenn man mehr als 11 Minusstunden hat, das Gehalt entsprechend gekürzt wird.
Ist zwar eine ungleiche Regelung die wir da getroffen haben, aber damit kann jeder sehr gut leben, weil man es komplett selbst in der Hand hat.

MitarbeiterinXY

Hallo MoinMoin, genau es sind Gleitzeitstunden die in meinem Berufsfeld aufgrund von unterschiedlich langen Veranstaltungen und Sitzungen und Wochenendarbeit bspw. gemacht werden. Die Dienstanweisung sagt bei uns, dass es ab 40 Überstunden und bei 20 Minusstunden notwendig ist, den Betriebsleiter darüber informieren und dass die Stunden zum Jahresende auf 0 gesetzt werden, man aber einen Antrag auf Übernahme stellen könne. Keine weiteren Informationen zum Gehaltsabzug oder Hinweisen das dies nur genehmigt wird wenn der Betrieb die Minusstunden verursacht, was ja teilweise sogar der Fall ist unabhängig davon, ob man sie hätte rausarbeiten können oder nicht.

UNameIT

Was sagt dein Personalrat dazu? Wir kennen da leider eure internen DVs nicht.

MoinMoin

Zunächst einmal zum tariflichen Wording:
Gleitzeitstunden sind kein Überstunden

Zitat von: MitarbeiterinXY in 13.01.2026 08:56Hallo MoinMoin, genau es sind Gleitzeitstunden die in meinem Berufsfeld aufgrund von unterschiedlich langen Veranstaltungen und Sitzungen und Wochenendarbeit bspw. gemacht werden.
Du hast also deswegen Minusstunden? Weil du a Veranstaltungen und Sitzungen und Wochenendarbeit beteiligt bist??
Strange, da hat man doch eher Überstunden, aber egal.
ZitatDie Dienstanweisung sagt bei uns, dass es ab 40 Überstunden und bei 20 Minusstunden notwendig ist, den Betriebsleiter darüber informieren
Und das wurde auch gemacht?
Zitatund dass die Stunden zum Jahresende auf 0 gesetzt werden,
Das steht wortwörtlich so in der DV?
Das die Minusstunden auf Null gesetzt werden.

Zitatman aber einen Antrag auf Übernahme stellen könne.
Also steht in der DV, dass man einen Antrag stellen kann auf Übernahme?
Und nichts darüber, was passiert, wenn die Stunden gestrichen werden.
Werden die Plus Stunden dann ausgezahlt, wenn sie auf Null gesetzt werden?
ZitatKeine weiteren Informationen zum Gehaltsabzug oder Hinweisen das dies nur genehmigt wird wenn der Betrieb die Minusstunden verursacht, was ja teilweise sogar der Fall ist unabhängig davon, ob man sie hätte rausarbeiten können oder nicht.

Also nochmal die Frage: Wenn ihr so was wie Veranstaltungen außerhalb der Regelarbeitszeit habt, dann müsstet es doch so was wie ein Dienstplan geben, oder aber diese Stunden sind vom Ag anzuweisen (womit sie keine Gleitzeit wären)