Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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axum705

#135
Wie erwartet. Das Partnereinkommen wird auf die Minijobgrenze 2026 erhöht, und schwupps, alles paletti. Man hat sogar noch Luft nach oben, wenn man das Partnereinkommen bei Bund oder Bayern als Obergrenze ansehen möchte. Durch die im Vergleich zu anderen Bundesländern und Bund hohe Mindestbesoldungsgruppe in A7 hat man auch ein weiteres Pfund IM Köcher. In BW wird daher die nächsten Jahre gar nichts passieren, außer ggf. den meinerseits bereits dargestellten Verbesserungen in den Randbereichen.

Also weiterhin Widerspruch erheben und auf die nächsten Jahrzehnte hoffen, dass es ein Verfahren aus BW ggf. vors BVerfG schafft und dort dann auch entsprechend geurteilt wird. Mit ganz viel Glück wird das Partnereinkommen schon vorher von der Rechtsprechung beerdigt.

Versuch

Zitat von: Pustekuchen in Gestern um 22:04https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-erkennt-bemuehungen-an-fordert-aber-nachbesserung-nach-nrw-vorbild/

"Der BBW hatte daher gefordert, dass Baden-Württemberg die Übertragung des TV-L-Ergebnisses systemgerecht in einer Größenordnung von rund 3,2 Prozent (bezogen auf A 7, Stufe 1) bzw. durch eine in ihrer Wirkung gleichwertige Lösung gestaltet, die

1. die Mindestbesoldung verfassungskonform absichert
..."

Selbst 3,2 % würde dich nie annähernd teichen oder übersehe ich etwas?

Der BBBw bleibt ein zahnloser Tiger und selbst seine Forderungen sind lächerlich