Ruhend gestellte Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation

Begonnen von ORR_kzH, 22.01.2026 14:30

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ORR_kzH

Einen schönen guten Tag in die Runde.

Die "never ending Story" der amtsangemessenen Alimentation begleitet mich persönlich nun schon ein paar Jährchen  :-X ... und ich muss zugeben, dass ich den aktuellen Sachstand der höchstrichterlichen Beschlüsse meiner 2008 erstmals via Widerspruch geltend gemachten Bedenken zur amtsangemessenen Alimentation gegen einen kommunalen Dienstherrn, der nach Landesrecht NRW besoldet, auf Grund eines Dienstherrenwechsels aus den Augen verloren habe.

2024 habe ich mit Verweis auf den allseits bekannten Grundsatzberschluss des BVerfG (2 BvL 4/18) um Wiederaufgreifen und Bescheidung meines Rechtsmittels gebeten. Die behördliche Antwort seinerzeit lautete sinnngemäß, dass es für NRW noch kein höchstrichterliches Urteil gäbe und auch die sich daraus resultierende Umsetzung nicht klar wäre.

Jetzt schreiben wir 2026 und ich frage mich, ob diese vor knapp 1,5 Jahren gemachte Aussage immer noch zutreffend ist (NRW betreffend der Entscheidungsjahre 2008-2021)?

Den recht lebensjungen Beschluss des 2. Senats (2 BvL 5/18 vom 17.09.2025) habe ich mit einer gewissen Genugtuung z.Kg, frage mich nun aber, ob diese (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Grundsatzurteils aus 2020) nicht endgültig bzw. höchstrichterlich genug ist, als dass NRW endlich mal Fakten schafft und haushaltsjährlich entscheidet, ob/inwiefern verfassungskonform alimentiert worden ist?

Kann mir da jmd. etwas zu sagen?
Auf was warten die Behörden in NRW noch?
Hat der Landtag in NRW mal Positionen dazu veröffentlicht, in denen er die Besoldung 2008ff zu rechtfertigen versucht?

Gerade der Beschluss 2 BvL 5/18 liest sich für mich eigentlich so, als dass man strukturell am System was machen müsste, aber irgendwie nur "Flickschusterei" betreibt, die erneut von allen Seiten angegriffen wird (Stichwort: fiktives Partnereinkommen, Regionalzuschlag, Stellschraube familienbezogene Besoldungsaspekte etc.).

Würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. ein Update dazu geben könnte, damit ich überlegen kann, mich entweder an den ehem. Dienstherrn zu wenden oder besser doch abwarte. Mit der Ruhendstellung kann ich einstweilen ganz gut leben, möchte aber geklärt haben, ob ich ggf. die Initiative ergreifen soll/muss.

Dank vorab und beste Grüße aus Berlin.

HootyMcOwlface

Du bist ja naiv... Die Landesregierung spart sich auf unserem Rücken milliarden. Die hat sogar für 2022 sämtliche Widersprüche abschlägig entschieden und uns allen damit die Wahl zwischen einer Klage und einer Aufgabe der Ansprüche gelassen. Die warten mE solange sie können weil mit jedem Jahr das vergeht Millionenbeträge eingespart werden bei Leuten die keine Rechtsbehelfe einlegen.

Der FM hat letztens erst im Landtag trotz der neuen Rechtsprechung sinngemäß verkündet es wäre alles in bester Ordnung so wie es ist.

Ich persönlich traue meinem Dienstherren nach diesem Foulplay nicht weiter als ich ihn werfen kann und ich würde selbst bei einem erklärten Verzicht auf Widersprüche jedes Jahr im Dezember einen Brief einwerfen und das sauber dokumentieren. Verarschen kann ich mich selber und der Dienstherr hat hier aus meiner sicht massiv das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis geschädigt das mich mit ihm verbindet.