Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 15.07.2026 17:57In diesem Fall muss die Behörde eine ausser- ober überplanmässige Ausgabe generieren. D.h.man muss z.B. damit in den Rat der Verwaltung und erklären,  warum, wieso,  weshalb. Das versucht man als Behörde gern zu vermeiden.

Und damit schließt sich der Kreis (siehe weiter oben!)😉

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 15.07.2026 17:57In diesem Fall muss die Behörde eine ausser- ober überplanmässige Ausgabe generieren. D.h.man muss z.B. damit in den Rat der Verwaltung und erklären,  warum, wieso,  weshalb. Das versucht man als Behörde gern zu vermeiden.

Und die interne Prüfungsinstitution stellt dann auch schon mal unangenehme Fragen....😉

Robertbob

Eine der Fragen könnte lauten,  seit ihr eigentlich zu blöd,  einen ordentlichen Haushaltsplan aufzustellen?

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 15.07.2026 19:03Eine der Fragen könnte lauten,  seit ihr eigentlich zu blöd,  einen ordentlichen Haushaltsplan aufzustellen?

So oder halt etwas eleganter😂😅! Das hat aber nicht unbedingt etwas mit "Blödheit" zu tun. Man kann noch so gut planen. Mitunter holen einen auch mal ein paar Unwägbarkeiten ein. Dafür hat der liebe Haushaltsgott ja die Möglichkeit von apl/üpl Aufwendungen/Auszahlungen in das Haushaltsrecht geschrieben.

Rheini

Und manchmal gibt es halt auch Gründe die es notwendig machen Aufträge herauszugeben, obwohl keine Mittel da sind. Z. B. Gefahrenabwehr.

Robertbob

Meist ist ja so, dass die, die das zu verantworten haben, nicht beim Rat/ Kreistag etc. vorsprechen. Das überlässt man den Verantwortlichen aus der Kämmerei um sich dann zuvor in den wohlverdienten Feierabend zu verabschieden.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 15.07.2026 20:13Und manchmal gibt es halt auch Gründe die es notwendig machen Aufträge herauszugeben, obwohl keine Mittel da sind. Z. B. Gefahrenabwehr.

Jepp!👍

DJ79

Man windet sich wieder herum....
Vielleicht wäre die Versetzung nach Brandenburg der richtige Weg:

"Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Nachfrage. Die Besoldung setzt sich nicht nur aus einem Grundgehalt und ggf. einer Zulage zusammen. Entscheidend ist das Gesamtgefüge der Besoldung, zu der seit 2022 auch die erheblichen nach Regionalstufen differenzierenden Familienzuschläge gehören. Insoweit muss zur Vergleichbarkeit die Gesamtbesoldung betrachtet werden, die bezogen auf NRW jedenfalls nach den Kriterien des Urteils von 2020 verfassungskonform war. Wir haben nunmehr bereits um 3,36 Prozent für 2026 erhöht und damit eine weitere Anpassung nach oben vollzogen. Insoweit ist es weder erforderlich noch unser Plan, Brandenburg oder einem anderen Bundesland auf seinem Weg zu folgen. Entscheidend ist, dass wir alle das Ziel haben, den Kriterien des BVerfG mit unserer Gesetzgebung zu entsprechen.

Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Optendrenk"

AR76

Bleibt nur zu klagen und dann wieder jahrelang zu warten. Dass der Mann sich in die eigene Tasche lügt, könnte man annehmen.

Schneewitchen

Zitat von: DJ79 in Gestern um 14:05Man windet sich wieder herum....
Vielleicht wäre die Versetzung nach Brandenburg der richtige Weg:

"Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Nachfrage. Die Besoldung setzt sich nicht nur aus einem Grundgehalt und ggf. einer Zulage zusammen. Entscheidend ist das Gesamtgefüge der Besoldung, zu der seit 2022 auch die erheblichen nach Regionalstufen differenzierenden Familienzuschläge gehören. Insoweit muss zur Vergleichbarkeit die Gesamtbesoldung betrachtet werden, die bezogen auf NRW jedenfalls nach den Kriterien des Urteils von 2020 verfassungskonform war. Wir haben nunmehr bereits um 3,36 Prozent für 2026 erhöht und damit eine weitere Anpassung nach oben vollzogen. Insoweit ist es weder erforderlich noch unser Plan, Brandenburg oder einem anderen Bundesland auf seinem Weg zu folgen. Entscheidend ist, dass wir alle das Ziel haben, den Kriterien des BVerfG mit unserer Gesetzgebung zu entsprechen.

Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Optendrenk"

Ich gebe nicht mehr viel darauf, was der Herr Finanzminister derzeit so absondert. Sich darüber aufzuregen bringt nichts.

An den Taten wird er zu messen sein. Und da diese ja erst im Spätsommer, Frühherbst, Späterbst oder Frühwinter dem gemeinen Beamtenvolk zugänglich gemacht werden, werden wir wohl noch etwas warten müssen.

Seinen Dispens kann er sich übrigens irgendwo hin tun. Ich werde für 2026 ff. weiter Widersprüche schreiben. Das hört erst auf, wenn ich das Gefühl habe, dass meine Besoldung endlich in einer rechtlich angemessenen Höhe gezahlt wird. Insofern kann das also dauern....

Bei der anstehenden Wahl werde ich mich sehr gerne an all diese netten Einlassungen des FM zum Thema erinnern. Bis dahin wird er uns ja auch mit seinen neuen Tricksereien beglückt haben. Das wird dann alles zu würdigen sein.

Und wenn ich den Verein der bibelfesten Christen wähle. CDU und SPD sind für mich verbrannt, denn ich kann mich auch noch sehr gut daran erinnern, wie viel Wertschätzung Hanni für uns seinerzeit übrig hatte.

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 14:15Bleibt nur zu klagen und dann wieder jahrelang zu warten. Dass der Mann sich in die eigene Tasche lügt, könnte man annehmen.

Das nennt man nicht " in die eigene Tasche lügen", dass sind ergebnisoptimierende Handlungen!



Robertbob

Was ich aus diesem Urteil lese ist, Widerspruch,  Widerspruch,  Widerspruch. Wenn man dir in 10 Jahren sagt, daß du nur einen Anspruch auf angemessene Alimentation rückwirkend hast, dann lege immer und immer wieder Widerspruch  ein.

cookiedent

Genau, wenn Du Deinen Dienstherren nicht verklagst und widersprichst, bekommst Du auch nicht das, was Dir zusteht.
Ziemlich traurig, das Ganze.