Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Uriex

Kommt dann vermutlich auf die Lohnentwicklung im ö.D. an.

Zumindest hätte man bei der Begründung der Amtsangemessenheit keinerlei Probleme.

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 13:22Kommt dann vermutlich auf die Lohnentwicklung im ö.D. an.

Zumindest hätte man bei der Begründung der Amtsangemessenheit keinerlei Probleme.

Wenn die allgemeine Einkommensentwicklung dazu führt, dass sich  die vom BVerfG gesetzten Parameter stagnieren oder rückläufige Ergebnisse liefern würden, dann wären Nullrunden die Konsequenz.

Ich halte das aber für konsequent. Man kann sich nicht in guten Zeiten an die allgemeine Einkommensentwicklung andocken, dann aber, wenn selbige rückläufig wäre, dennoch eine Besoldungserhöhung einfordern.

Robertbob

Auch in den von dir genannten "guten Zeiten" hat es in der Vergangenheit der DH nicht für nötig befunden, die Besoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen. Wenn er das getan hätte, wäre die Sache nicht beim BVERFG gelandet.

guzmaro

Aber das gute ist man muss nie wieder die Tarifverhandlungen der Angestellte verfolgen.
Nun wird jedes Jahr per Gesetz die Besoldung steigen.

Robertbob

Nunja, da die Bezüge für Beamte im Verhältnis zur Grundsicherung stehnen und diese für 2026 nicht angehoben wurde, kann man sich ja ausrechnen, um wieviel die Besoldung demnächst angehoben werden wird.

Max_Muster

Zitat von: Robertbob in Heute um 14:46Nunja, da die Bezüge für Beamte im Verhältnis zur Grundsicherung stehnen und diese für 2026 nicht angehoben wurde, kann man sich ja ausrechnen, um wieviel die Besoldung demnächst angehoben werden wird.

Nein, das war nicht verfassungsgemäß und wurde ja bekannterweise am 25.9.2025 durch Richterspruch revidiert.
Der Maßstab sind nun 80% des Medianeinkommens. Das kann natürlich schon auch mal stagnieren. So ist das eben.

Frank Förster

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 12:47Wie war doch gleich die Formulierung!? Man wolle im Sommer das Verfahren beginnen....

Das kann alles Mögliche heißen. Das kann schon eine Auftaktbesprechung im FM zum Thema sein, ohne das danach zeitnah substanziell irgend etwas passiert.

Vermutung:Ab dem September beschäftigt sich das FM verstärkt um die causa. Im November liegt dann ein erster Gesetzesentwurf vor, der dann das übliche parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Sofern bei diesem Werk dann Auszahlungen an uns herauskommen, werden diese dann Anfang 2027 gezahlt. Das könnte so laufen, sofern der vorzulegende Gesetzesentwurf so auch bestehen bleibt und nicht nochmals überarbeitet werden muss(siehe Gesetzesentwurf Bund).



Dazu ein Zitat aus der Veröffentlichung der VDLA:

"Ministerpräsident Wüst kündigte im Rahmen der Besoldungsgespräche an, diesen Prozess im Sommer dieses Jahres zu initiieren.
Ab 2027 soll die Gesetzgebung nach den vom Bundesverfassungsgericht neu festgelegten Maßstäben an eine verfassungsgemäße Besoldung angepasst sein. Die dann zurückliegenden Jahre müssen nachträglich bereinigt werden."


Schneewitchen

Zitat von: Frank Förster in Heute um 15:09Dazu ein Zitat aus der Veröffentlichung der VDLA:

"Ministerpräsident Wüst kündigte im Rahmen der Besoldungsgespräche an, diesen Prozess im Sommer dieses Jahres zu initiieren.
Ab 2027 soll die Gesetzgebung nach den vom Bundesverfassungsgericht neu festgelegten Maßstäben an eine verfassungsgemäße Besoldung angepasst sein. Die dann zurückliegenden Jahre müssen nachträglich bereinigt werden."



Schau an! Wie ist denn jetzt wohl "soll.....sein" zu interpretieren? In der Sprache der Juristen bedeutet "soll" ja " muss". In der Sprache der Politiker bedeuten derartige Formulierungen ja eher "schauen wir mal".

Interessant ist auch, dass man die weiteren Maßnahmen auch noch einmal aufteilt. Zunächst die Regelung der Besoldung für die Zukunft bis Anfang 2027 und dann, "später" die Bereinigung der zurückliegenden Jahre.