Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Poldi2006

Sollte eine Pauschale Beihilfe (Koalitionsvertrag 2022) nicht im Rahmen des Modernisierungsgesetzes angegangen werden?

BeamterNRW

Zitat von: Floki in Heute um 09:26Das dürfte (eigentlich) unmöglich sein. Der Stand des Gesetzgebungsverfahren sowie die Tagesordnungen sind öffentlich einsehbar.

Es gibt heute um 15:00 Uhr ein Hintergrundgespräch. Jedoch nicht öffentlich und nur für geladene Personen (z.B. Presse). Hier wird vrst. vom Land verkündet, dass es 3,36% sind. Auch werden entsprechene die Hintergründe erläutert (Abstandsgebot etc.). Die 3,36% sind bisher nicht öffentlich vom Land und den Spitzenorganisationen kommuniziert, erfolgt aber dann.

Robertbob

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 12:53Sollte eine Pauschale Beihilfe (Koalitionsvertrag 2022) nicht im Rahmen des Modernisierungsgesetzes angegangen werden?
Da diese laut Vereinbarung  nur für Neuverbeamtungen gelten würde, so sie dann käme, wäre sie für dich höchstwahrscheinlich schon zu spät.

Robertbob

Zitat von: Uriex in Heute um 12:27Glaube ich persönlich nicht, Stichtagsregelungen haben wir ja in der Vergangenheit etliche gehabt (Regelaltersgrenze, Erfahrungsstufe etc.).

Die "Verschlechterung" in § 13a (Vorzeiten fallen bei der Berechnung des Ruhegehaltes komplett raus, wenn Rentenanrechte erworben wurden) gilt ja auch nur für diejenigen ab 2027. Wird wie immer sein: Für die Einen ist das "neue Recht" schlechter, für Andere wiederum besser.
Naja, bei dem Unterschied zwischen Erfahrungsstufen und den vorherigen Altersstufen handelt es sich nur um einen Taschenspielertrick (die Gerichte urteilten, das dass Altern nicht unbedingt zu einer besseren Vergütung einher gehen muss) welcher keine oder kaum finanzielle Auswirkungen hatte und die Regelaltersgrenze lehnt sich an das Rentenalter an. Also auch keine finanzielle Auswirkung und das über Jahre hinaus. Aber werde ich in 2026 verbeamtet oder erst in 2027 kann das schon einen größeren fünfstelligen Betrag in der Altersversorgung ausmachen.

Schneewitchen

Aktuell aus der RPO. Die Besoldungserhöhung soll ab Ende Juni/2026 fließen. Ich komme leider nicht hinter die Bezahlschranke. Interessant wäre, was mit "fliesst ab Ende 06/2026" gemeint ist. Ich gehe mal von einer ersten Zahlung in 07/2026 aus.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/hoehere-besoldung-in-nrw-soll-ende-juni-fliessen_aid-147855595

Rheini

#530
Ende Juni müssten die Juli Bezüge sein.

Toll wie der Minister auf den Punkt hinweist, dass aufgrund des Abstandsgebotes es zwingend ist, dass eine fedse Prozentgrösse genommen wetden muss.

Wie ist das mit den vergangenen Jahren?????

Ach ja, da war bestimmt jemand anderes in der Regierung.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 17:42Ende Juni m8ssten die Juli Bezüge sein.

Toll wie der Minister auf den Punkt hinweist, dass aufgrund des Abstandsgebotes es zwingend ist, dass eine fedte Prouentgrösse genommen wetden muss.

Wie ist das mit den vergangenen Jahren?????

Ach ja, da war bestimmt jemand anderes in der Regierung.

Nach dem Wortlaut sollten das die Juli Bezüge sein, richtig. Bei uns wird die Datenerfassung für den jeweiligen Besoldungslauf immer so um den 10. des Vormonats abgeschlossen. In dem Falle müsste die Freigabe also bis etwa 10 Juni erfolgt sein.Das Plenum tagt aber im Juni erst wieder am 17.06.2026.!?

Entweder kommt also die Anweisung einer Abschlagszahlung oder für viele Kommunalbeamten gibt es dann erst im August mehr Geld.....