[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Freddy24

Die geplante Besoldungserhöhung kann nur ein Schritt in die richtige Richtung sein, weitere müssen folgen. Nicht nachvollziehbar ist,warum auch nach dieser Reform ein R1-Richter in Brandenburg soviel verdient, wie ein R2-Richter in SH. Der DRiZ 09/2026, S. 305, ist zu entnehmen, dass nach dem neuen EU-Justizbarometer deutsche Richter im EU-Vergleich bei der Besoldung gemessen am durchschnittlichen nationalen Jahresbruttogehalt Schlusslicht sind. Länder wie Bulgarien, Estland, Malta und Slowakei besolden Richter im Eingangsamt höher als Bundesrichter in Deutschland besoldet werden. In elf EU-Ländern liegt die Endbesoldung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.


Rudolf

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 09:44https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/07000/umdruck-20-07028.pdf

Änderungsantrag

Danke! Zwei Dinge, die wir sicher uns alle erhoffen:
- Verzinsung von Nachzahlungen
- Zukünftig kein Widerspruch mehr notwendig.

Das wäre doch beides großartig!

HansGeorg

Das Gesetz geht so zur Abstimmung in das Parlament wie das FM es eingebracht hat. Den ganzen Zirkus der letzten Sitzungen hätte man sich komplett sparen können. Was für eine Minderleistung der Opposition. Keine Verzinsung (belastet ja den Haushalt zu sehr, den Beamten tut es weniger weh), Widersprüche sind weiterhin nötig (es widerspricht dem Geist der Rechtsprechung ((Zitat FM)). Aber es ist der Wille (vielleicht demnächst) einen Entschließungsantrag (oder anderes) zu stellen, dass das FM den Ausschuss regelmäßig (oder auch nicht) über das Thema auf dem laufenden hält "Applaus".

Rudolf

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 11:24Das Gesetz geht so zur Abstimmung in das Parlament wie das FM es eingebracht hat. Den ganzen Zirkus der letzten Sitzungen hätte man sich komplett sparen können. Was für eine Minderleistung der Opposition. Keine Verzinsung (belastet ja den Haushalt zu sehr, den Beamten tut es weniger weh), Widersprüche sind weiterhin nötig (es widerspricht dem Geist der Rechtsprechung ((Zitat FM)). Aber es ist der Wille (vielleicht demnächst) einen Entschließungsantrag (oder anderes) zu stellen, dass das FM den Ausschuss regelmäßig (oder auch nicht) über das Thema auf dem laufenden hält "Applaus".

Peinlich, wirklich einfach nur peinlich von allen Seiten. Möge das Bundesverfassungsgericht zeitnah eine klare Vorgabe machen.

HansGeorg

Vor allem das für Frau Raudies ach so wichtige Thema "Kopers Digital Postfach" hat es noch nicht einmal in den eigenen Änderungsantrag geschafft.

Nordlicht97

Also wie jedes Jahr Widerspruch einlegen...
Mal schauen, ob die Gewerkschaften dieses Jahr wieder einen Vordruck rausbringen.

Malkav

Zitat von: Nordlicht97 in Gestern um 13:51Also wie jedes Jahr Widerspruch einlegen...
Mal schauen, ob die Gewerkschaften dieses Jahr wieder einen Vordruck rausbringen.

Gestern beim Landesbeirat des dbb SH kam die Staatssekretärin aus dem FiMi auch nochmal vorbei, nachdem der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes den Finanzausschuss einstimmig und ohne Änderungen passiert hatte.

Ein Offenbarungseid war aber Ihre Reaktion auf auf die Frage: "Kann man aus der Ablehnung des Änderungsantrags von Frau Raudis (gesetzlicher Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung) schließen, dass zukünftige Reparaturgesetze nur für Widerspruchsführer und Kläger gelten sollen?"

Sie fabulierte von "Gestaltungsverantortung des Gesetzgebers", "Frage wird erst in der nächsten Legislatur virulent, für welche man jetzt keine Aussagen treffen könne" und einem anstehenden "Entschließungsantrag des Landtages zur regelmäßigen zeitnahnen Nachprüfung der Prognosen".

In meinen deutlichen Worten (wie ich es verstanden habe): "Wer nicht widerspricht und klagt, darf nicht auf relevanten Nachzahlungen hoffen."

Ich glaube, dass das auch alle Anwensenden im Saal so verstanden haben und Ihre jeweiligen Mitglieder mit klaren Worten informieren und diesen entsprechende Vordrucke zur Verfügung stellen.  ;)

Finanzer

Zitat von: Malkav in Heute um 09:07Ich glaube, dass das auch alle Anwensenden im Saal so verstanden haben und Ihre jeweiligen Mitglieder mit klaren Worten informieren und diesen entsprechende Vordrucke zur Verfügung stellen.  ;)

Mehr kann man echt nicht machen... aber selbst dann wird ein großer Teil der Kollegen keinen Widerspruch einlegen. Man kann die halt echt nicht zum Glück zwingen.

Dogmatikus

DRiZ - EU rügt zu geringe Investitionen

ZitatIn Deutschland ging damit eine nach wie vor unbefriedigende Besoldung einher. Als Maßstab diente der EU-Kommission hier das durchschnittliche nationale Jahresbruttogehalt. Daran gemessen verdienten Richter zu Beginn ihrer Laufbahn in keinem anderen Mitgliedstaat so schlecht wie in Deutschland. Nur in Irland war das jährliche Einstiegsgehalt für Staatsanwältinnen noch niedriger.

Besonders nachteilig für Deutschland fällt auf, dass Länder wie Bulgarien, Estland, Malta und die Slowakei ihre Berufseinsteiger im staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst im Jahr 2024 am nationalen Jahresbruttogehalt gemessen bereits höher besoldeten als Deutschland seine Bestverdienerinnen in hohen Beförderungsämtern, etwa bei den deutschen Bundesgerichten.

Letztere erreichten auf den Höhepunkten ihrer Karrieren kaum mehr als das Doppelte des durchschnittlichen nationalen Jahresbruttogehalts. In elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und der Slowakei) lag die Endbesoldung vergleichbar qualifizierter Staatsanwältinnen und Richter dagegen bei mehr als dem Vierfachen dieses Maßstabs.

Dabei leisteten sich Griechenland, Bulgarien, Österreich, Polen, Tschechien und die Slowakei mehr Richterinnen und Richter pro 100.000 Einwohner als Deutschland. Deutschland lag nach wie vor im euro-
päischen Mittelfeld. Rund 25 Rechtsprechenden standen rund
200 Rechtsanwälte pro 100.000 Einwohnern gegenüber.

Vielleicht wandere ich einfach nach Malta aus. Da ist das Wetter auch besser...