[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Besoldeter

Betrifft mich zwar nicht, da anderes Bundesland, aber vielleicht für einzelne in SH von Interesse: https://archive.is/W6hEk
(Nachzahlung R- und W-Bedoldung)

GoodBye

4710 Euro BRUTTO! in R1 Stufe 1 für 2025 UND 2026?! 😂😂😂😂😂😂😂😂😂




Besoldeter

Zitat von: GoodBye in 26.03.2026 21:254710 Euro BRUTTO! in R1 Stufe 1 für 2025 UND 2026?! 😂😂😂😂😂😂😂😂😂





Entspricht im Durchschnitt 3,7% pro Jahr. Schade, dass man die Ws nicht lesen kann.

HansGeorg

W1      5572 Euro   Juniorprofessoren (Einsteigerposition in der Hochschullaufbahn)
W2      6128 Euro   Professoren an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Kanzler der Fachhochschulen Flensburg, Lübeck, und Westküste, Muthesius Kunsthochschule und der Musikhochschule
W3      6910 Euro   Universitätsprofessor, Kanzler der Universitäten und der HAW Kiel, Präsidenten einer Hochschule

GoodBye

Da sollte man schon aufpassen. Nicht das im Kleingedruckten steht:

,,Hiermit erledigt sich Ihr Widerspruch vom..."

Besoldeter

Zitat von: HansGeorg in 26.03.2026 21:58W1      5572 Euro   Juniorprofessoren (Einsteigerposition in der Hochschullaufbahn)
W2      6128 Euro   Professoren an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Kanzler der Fachhochschulen Flensburg, Lübeck, und Westküste, Muthesius Kunsthochschule und der Musikhochschule
W3      6910 Euro   Universitätsprofessor, Kanzler der Universitäten und der HAW Kiel, Präsidenten einer Hochschule

Danke


HansGeorg

"Der 2. Senat lehnte diesen Antrag als unbegründet ab, weil die Beamtengewerkschaft nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sei.

Auch die mitverhandelte Klage eines A-10-Beamten gegen seinen Selbstbehalt (160 Euro im Jahr) verwarf der Senat. Begründung: Das Land dürfe laut Beamtengesetz die Beihilfe sozialverträglich mindern und durch einen Selbstbehalt den Haushalt entlasten."


Der Ausgang lag eigentlich auf der Hand und ist nichts überraschendes. Das Hauptverfahren wird dann wohl nach Karlsruhe gehen.


Malkav

Zitat von: HansGeorg in 27.03.2026 09:45Der Ausgang lag eigentlich auf der Hand und ist nichts überraschendes. Das Hauptverfahren wird dann wohl nach Karlsruhe gehen.

Ich rechne eher damit, dass das OVG auch das Hauptsacheverfahren mit der Begründung abbügelt, dass der Kläger vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation zu klagen habe (inklusive der Runde über das BVerfG gem. Beschl. v. 11.11.2025 - ggf. Reperaturgesetz durch LT - ggf. Prüfung des Reparaturgesetzes durch VG - ggf. weitere Runde über das BVerfG).

Ich finde die Logik des OVG aber schon ein wenig verquer:

  • Alle Gerichte sind sich einig, dass der Rechtsschutz in Alimentationsklagen zu langsam ist und beschleunigt werden muss
  • Das Land räumt selbst ein, dass die Alimentation 2025 nicht die Mindestbesoldung erreicht, sodass nachzubessern ist
  • § 16 BhVO drückt A 10 noch weiter unter die Mindestbesoldung
  • Entlastung der Beamten durch Aufhebung des Selbstbehaltes durch das OVG geht nicht, weil man kann ja gegen die Alimenation als ganzes klagen, was auch zumutbar sei
  • repeat Nr. 1

Jetzt hat man doch mit 80% MÄE einen ganz festen Maßstab, welchen man mit dem Netto von A 10 inkl. Familienzuschlag etc. einfach vergleichen kann.

Nettobesoldung < 80% MÄE = Kein Selbstbehalt zulässig ... aber das würde die Rechtsdurchsetzung effektiver machen und kurzfristig wirken. Sowas kann natürlich nicht gewollt sein, weil die Folgen ja nicht erst nächste Legislaturperiode aufträten.