TVL und VBL Klassik Rente bei Teilrente

Begonnen von Mikelman1412, 26.02.2026 10:04

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Mikelman1412

Hallo,
ich kann am 01.09.2027 abschlagsfrei nach 45 Jahren in Rente gehen. Am 01.09.2029 wäre mein normaler Renteneintritt wegen Regelalter.
Ich überlege zum 01.09.2027 eine Teilrente von 99,9 % zu nehmen und voll weiter zu arbeiten bis zum Renteneintritt wegen Regelalter. Bei der Deutschen Rentenversicherung kein Problem.
Frage: Bin bei der VBL mit dem Klassik Tarif.
Bisher war es nicht möglich, eine Teilrente zu beantragen. Die VBL Klassik zahlte bisher nur bei Eintritt der "normalen" Regelaltersrente.
Nun habe ich folgendes auf der Seite der VBL gefunden:

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedet. Am 19. Dezember 2025 folgte nun auch die Zustimmung durch den Bundesrat.

Sie fragen sich, welche Auswirkungen dadurch für die Zusatzversorgung bei der VBL entstehen? Lesen Sie hier.

 

Mit dem ,,Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze" (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und gestärkt werden.

Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Hierzu werden Verbreitungshemmnisse beseitigt und neue Anreize gesetzt. Schwerpunkte des Gesetzes sind unter anderem Verbesserungen im Arbeits- und Steuerrecht.

Für die Zusatzversorgung bei der VBL sind dabei insbesondere folgende Punkte von Interesse:
 

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Beschäftigte auch dann eine Betriebsrente in Anspruch nehmen können, wenn sie nur eine als Teilrente geleistete Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Die Gesetzesänderung soll mehr Flexibilität im Ruhestand ermöglichen. Sie tritt allerdings frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft. Der Gesetzgeber will damit den Arbeitgebern und Versorgungsträgern ausreichend Zeit geben, um die neue Flexibilität zu prüfen und bei Bedarf etwaige Rechtsänderungen in die Versorgungsordnungen aufzunehmen.

Der Gesetzgeber hat jedenfalls klargestellt, dass frühestens ab diesem Zeitpunkt erstmals ein Anspruch auf Betriebsrente bei Bezug einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen könnte. In Fällen, in denen in der Vergangenheit aufgrund der bisherigen Rechtslage bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente als Teilrente kein Versicherungsfall eingetreten war, müssten daher nicht rückwirkend Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbracht werden.


Ob und in welcher Form sich aufgrund des neuen Gesetzes Änderungen ergeben, werden insbesondere auch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes entscheiden müssen.

Die entsprechenden Regelungen in der VBL-Satzung und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der freiwilligen Versicherung wären gegebenenfalls  anzupassen.[/i][/i]

Kann mir einer sagen, ob die Tarifvertragsparteien dies in einem neuen Änderungstarifvertrag zum ATV
vereinbart haben? Ich auch zum 01.09.2027 die Teilrente mit 99,9 % bei der VBL beantragen kann?

Albeles

Dazu kann Dir Rentenonkel bestimmt recht gute Informationen geben.
Bisher ist es so, das Du einmal Vollzeitrente beantragen musst um die VBL Rente auszulösen. Du kannst deine Rente theoretisch Monatlich wechseln, somit stellst Du direkt einen Antrag auf Wechseln von Vollrente zu 99,9 auf Teilrente und die VBL passt deine Auszahlung auch mit an. Sprich erst bekommst Du 100% und danach nur noch 99,9% VBL ausgezahlt.

Rentenonkel

Zitat von: Mikelman1412 in 26.02.2026 10:04Kann mir einer sagen, ob die Tarifvertragsparteien dies in einem neuen Änderungstarifvertrag zum ATV
vereinbart haben? Ich auch zum 01.09.2027 die Teilrente mit 99,9 % bei der VBL beantragen kann?

Das Gesetz tritt erst zum 01.01.2027 in Kraft. Bisher gibt es meines Wissens nach noch keine Änderung in der BAV. Allerdings haben die Tarifvertragsparteien bis zum gewünschten Rentenbeginn noch ausreichend Zeit, die Satzungen an die neue Rechtslage anzupassen ... so sie es denn überhaupt wollen  ;)