Die neue Heizungsgesetz - Diskussion!!!

Begonnen von BAT, 02.03.2026 19:00

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BAT

Er soll sich ja nicht aus dem Heizen (und auch nicht aus der Müllentsorgung raushalten) sondern aus der Art und Weise. Also ein stringent ansteigender CO2-Preis dürfte beim Verbraucher mittlerer Art und Güte zu einer Wahl eines günstigen Gerätes führen. Klappt beim Auto meist wunderbar. Warum nicht bei der Heizung?

Warnstreik


Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:14Beide haben Fahrtkosten um ihren Job machen zu können. Also keine Unterschied.

Nein, haben sie nicht. Die Fahrtkosten "um ihren Job zu machen" trägt das Unternehmen. Die Kosten um zur ersten Arbeitsstelle zu kommen (ins Büro, in die Firma, in den Laden...) sind ein anderer Schnack und sind deshalb anders zu bewerten (wenns nach mir ginge ist das Privatsache). Ich hab auch schon dreimal betont: Dieser Weg zur Arbeit kann und sollte zwischen Selbstständigen und AN gleich gehandhabt werden.

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:14Beide benutzen das Fahrzeug auch für nicht berufliche Anlässe. Also auch kein Unterschied.
Aber der eine bekommt mehr erstattet, als der andere. Großer Unterschied.
Warum es dafür einen Sachgrund gibt, hast du immer noch nicht erläutert.

Hab ich alles oben gemacht, lies bitte einfach nochmal drüber. Und natürlich ist es ein absolut immenser Mehraufwand  um potentiell 40mio Privatperson zu prüfen. Auch habe ich gesagt, dass ich viel eher das Firmenwagenprivileg und PrivatKFZ als Betreibsvermögen einschränken würde. Es macht weder ökonomisch noch ökologisch Sinn aus Gleichbehandlungsgründen den Weg zu gehen, den du beschreibst.

Hugo Stieglitz

Zitat von: MoinMoin in 14.04.2026 15:15Dass es 7 und 19 gibt ist eigentlich gut und schön.
Dinge des täglichen Bedarfes vs. Luxus um es gaaanz Platt zu begründen.
Warum Fleisch da noch drin ist ? Frage die Bayern.
Oder Maultier vs. Esel. Auch so eine klassische Stilblüte.
und ich will ja nicht über Damenbinden reden, dass wurde ja dann doch mal korrigiert.

Und da bin ich voll bei dir, man könnte die Kriterien durchaus anpassen, traut sich nur keiner weil scheiß Detail-Arbeit.
Dann lieber Mövenpick Steuer und andere Lobbysiege.

Über 90% der Menschen essen Fleisch und über 50% essen regelmäßig Fleisch. Für mich ist schwer erkennbar, wie das kein Grundbedarf sein kann. Es sei denn, man hält den Bürger für unmündig Entscheidungen darüber zu treffen, was er als Grundbedarf zu sehen hat.

Auf der anderen Seite ist die Mehrwertsteuer kein Instrument zur Gesunderhaltung der Bevölkerung, sondern ein Weg der Einnahmegenerierung. Die Einnahmen aus Steuern sind nicht zweckgebunden. Wenn die Menschen sich konform der gewünschten Vorgaben verhalten, entgehen dem Staat Einnahmen, mit denen er gerechnet hat und ist in der Folge gezwungen, neue Einnahmequellen zu erschließen, das bisher geförderte Verhalten zu besteuern oder aber Leistungen zu reduzieren. Anders als bei Alkohol oder Tabak lassen sich gesundheitliche Folgekosten in der GKV nicht eindeutig unikausal auf den Konsum z. B. von Fleisch zurückführen.
Daher erkenne ich in der bestehenden Mehrwertsteuerregelung (neben historisch gewachsenden Stilblüten, die ich einräume) keine Verschwörung einzelner Interessengruppen, sondern die Abbildung der gesellschaftlichen Realität.

BAT

Zitat von: Hugo Stieglitz in Heute um 10:01Über 90% der Menschen essen Fleisch und über 50% essen regelmäßig Fleisch. Für mich ist schwer erkennbar, wie das kein Grundbedarf sein kann. Es sei denn, man hält den Bürger für unmündig Entscheidungen darüber zu treffen, was er als Grundbedarf zu sehen hat.


Es ist natürlich Grundbedarf, da er nennenswert in der Vergleichsgruppe anfällt. Jedoch wurde aus diesem (legalen) Grundbedarf aus ideologischen Gründen bereits Alkohol und Tabak herausgerechnet. Systematisch könnte man also auch Fleisch herausrechnen. Und viele andere Sachen.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 10:34Es ist natürlich Grundbedarf, da er nennenswert in der Vergleichsgruppe anfällt. Jedoch wurde aus diesem (legalen) Grundbedarf aus ideologischen Gründen bereits Alkohol und Tabak herausgerechnet. Systematisch könnte man also auch Fleisch herausrechnen. Und viele andere Sachen.

"Aus ideologische Gründe" ist immer negativ besetzt. Steuern heißen nicht umsonst so :-)  Aber neben den "Lenkungssteuern" (auf Alkohol, Tabak, CO2...) lenkt natürlich auch der Rabatt für die Grundbedarfe. Auch wenn die Aufteilung natürlich relativ sinnfrei ist und für Belustigung sorgt.

BAT

Ideologie ist immer negativ, da sie Fakten und besser Lösungen oft nicht wahrnehmen möchte, ebenso wie andere Ansichten.

Der "Rabatt" für die Grundbedarfe wird ausgebieg von den Tafeln substituiert. In großen Teilen sind das schlicht Tabak- und Alkoholförderer.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 11:13Ideologie ist immer negativ, da sie Fakten und besser Lösungen oft nicht wahrnehmen möchte, ebenso wie andere Ansichten.

Ja, deshalb sind Lenkungssteuern eben auch keine Ideologie.

Zitat von: BAT in Heute um 11:13Der "Rabatt" für die Grundbedarfe wird ausgebieg von den Tafeln substituiert. In großen Teilen sind das schlicht Tabak- und Alkoholförderer.

Oha, jetzt holen wir mal wieder den Vorurteilshammer raus. Aber selbst wenn man das so sieht, kann man das anders framen: Glaubst du Süchtige würden sonst an Alkohol, Nikotin oder anderen Drogen sparen?

Wenn ich die Kids zur Schule bringe, gehe ich regelmäßig an der laaaangen Schlange einer Tafel vorbei. Das Bild vom Alki oder verwahrlostem Hartzer bietet sich mir dort nicht. Aber auch das ist nur eine persönliche Wahrnehmung.   

BAT

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:33Wenn ich die Kids zur Schule bringe, gehe ich regelmäßig an der laaaangen Schlange einer Tafel vorbei. Das Bild vom Alki oder verwahrlostem Hartzer bietet sich mir dort nicht. Aber auch das ist nur eine persönliche Wahrnehmung.   

Du wärest eher in der Pflicht, nachzuweisen, ob in der Vergleichsgruppe der Grundsicherungsempfänger der Konsum von Alkohol und Tabak bei Leistungsbezug abgenommen hat oder auf Null gegangen ist. Und wenn das nicht der Fall ist, womit wird es bezahlt?

Okay, teils war ja ein Schonvermögen von 60 bis 70.000,00 € da. Könnte auch daher kommen... ;)

BAT

So, nächste Woche beschließt unser Stadtrat über die kommunale Wärmeplanung. Sehr gut. Dann hat man endlich Gewissheit wegen der Wahl der Wärmeerzeugung für die Zukunft.

Niedersachsen hat die Erstellung der Planung für Kommunen zwischen 50 und 100 K Einwohnern verschärft und auf Ende  2026 vorgezogen.

Wärmeenergiebedarf: 370 GWh
Abwärme Industrie, etc.: 5000 GWh

BAT

Dafür scheint aber die neue Förderung der Ladeinfrastruktur nicht konsistent zu sein.

So wird einerseits mit der Förderung beabsichtigt, Mehrparteinhäuser mit der Förderung auf das Niveau von Einfamlienhäusern zu bringen, dabei aber mit der Mindesthöhe von sechs Stellplätzen eine neue Lücke in der Förderkulisse hinterlassen.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 11:36Du wärest eher in der Pflicht, nachzuweisen, ob in der Vergleichsgruppe der Grundsicherungsempfänger der Konsum von Alkohol und Tabak bei Leistungsbezug abgenommen hat oder auf Null gegangen ist. Und wenn das nicht der Fall ist, womit wird es bezahlt?

Ach so funktioniert Argumentation? "In großen Teilen sind das schlicht Tabak- und Alkoholförderer." Du haust eine Aussage raus und andere sollen die gefälligst entkräftigen? Wo lernt man das denn?

BAT

Zitat von: Warnstreik in Heute um 13:07Ach so funktioniert Argumentation? "In großen Teilen sind das schlicht Tabak- und Alkoholförderer." Du haust eine Aussage raus und andere sollen die gefälligst entkräftigen? Wo lernt man das denn?

Nun du schreibst von Wahrnehmung , ich von logischen Schlussfolgerungen. Denke nochmal nach bzw. schaue Dir den Strang an.

(ein  paar Kenntnisse sollte man doch verlangen können, ähnlich wie beim Urheberrecht seinerzeit, eingedenk dessen dass dies ein inzwischen ein kolumbianisches Forum ist)

Petar Tudzharov

Die Aufwendungen für Alkohol und Tabak können problemlos aus dem Regelsatz bestritten werden.
Dieser sichert das menschenwürdige Existenzminimum und beinhaltet alle wichtigen Ausgabenbereiche. Man muss ihn nur als Budget begreifen. Schränkt man sich bei einzelnen Posten wie Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen oder anderen Waren und Dienstleistungen etwas ein, steht ein nicht unbeachtlicher Betrag  in Höhe von ca. 20% des Regelsatzes zur Befriedigung der diversen Süchte zur Verfügung.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 13:21Nun du schreibst von Wahrnehmung , ich von logischen Schlussfolgerungen. Denke nochmal nach bzw. schaue Dir den Strang an.

(ein  paar Kenntnisse sollte man doch verlangen können, ähnlich wie beim Urheberrecht seinerzeit, eingedenk dessen dass dies ein inzwischen ein kolumbianisches Forum ist)

Danke für die Belehrung. Wie es aber wirklich lief: Du bringst eine unbelegte und in der Form absolut NICHT logische Aussage. Ich hinterfrage diese und bringe eine (auch als solche benannte) persönliche Wahrnehmung. Und jetzt soll ich DEINE faktische Aussage widerlegen? Ernsthaft?

Und falls du die Frage ernst gemeint hast: Jeder Empfänger von Grundsicherung, der Tabak oder Alkohol konsumiert, macht das natürlich aus seinem Budget oder seinem Vermögen. Wovon denn auch sonst?

Aber so kennen wir sie, die Tafeln: "...großteils Tabak und Alkolförderer...". Am ende aber ein Menschenbild, dass ziemlich gut zu deiner Partei passt.

BAT

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 13:35Die Aufwendungen für Alkohol und Tabak können problemlos aus dem Regelsatz bestritten werden.
Dieser sichert das menschenwürdige Existenzminimum und beinhaltet alle wichtigen Ausgabenbereiche. Man muss ihn nur als Budget begreifen. Schränkt man sich bei einzelnen Posten wie Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen oder anderen Waren und Dienstleistungen etwas ein, steht ein nicht unbeachtlicher Betrag  in Höhe von ca. 20% des Regelsatzes zur Befriedigung der diversen Süchte zur Verfügung.

Beschäftigte Dich mit der Thematik Sucht noch einmal.