Antrag auf Höhergruppierung von EG 8 auf EG 9a

Begonnen von DonToliver, 01.04.2026 12:24

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DonToliver

Hallo beisammen,

meine Stelle hat sich geändert und im letzten Personalgespräch wurde vereinbart, dass ich von Stufe 8 in 9a höhergruppiert werde. Es fehlt nur noch mein Antrag, den ich jetzt einreichen muss. Kann ich da ganz pauschal schreiben oder muss ich etwas beachten? Ist es grundsätzlich so, dass die Stufenlaufzeit der aktuellen Gruppe nicht mit in die höhere übernommen wird? Da ich Neuling im öffentlich Dienst bin, ist mir die Vorgehensweise noch nicht ganz geläufig. Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Umlauf

Da einen solchen Antrag formal nicht gibt und eigentlich nicht vorgesehen ist, kannst du schreiben was du möchtest.
Die unwissenden Verantwortlichen wollen einfach ein Papier haben, welches sie vorzeigen können, wenn jemand fragt ,,Warum das Ganze?"

Richtig, die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

DonToliver

Also auch nicht reinschreiben warum ich einen Antrag stelle?

Wabi Sabi

Zitat von: DonToliver in 01.04.2026 12:24...meine Stelle hat sich geändert ...

Inwiefern? Hat sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit iSd § 12 TVöD geändert?!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Schokokeks

Wie Umlauf schon geschrieben hat, gibt es einen solchen Antrag nicht.

Du bist - seitdem Dir die entsprechenden Tätigkeiten wirksam übertragen wurden (geänderte Stelle) - in der entsprechenden Entgeltgruppe.

Du kannst als "Antrag" gerne um rückwirkende Korrektur Deiner Vergütung bitten (max. 6 Monate).
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

ich1974

Wurden Dir von dazu befugten Personal höherwertige Aufgaben übertragen? Dann bist Du seit der wirksamen Übertragung automatisch höhergruppiert. Du solltest das dann Dir zustehende Entgelt wirksam einfordern.

Organisator

Zitat von: DonToliver in 01.04.2026 12:49Also auch nicht reinschreiben warum ich einen Antrag stelle?

In deinem Fall ist ein solcher Antrag nicht vorgesehen. Von daher kannst du reinschreiben, was du oder dein AG gerne möchte.

Genauso wie bei einem Antrag, dass dein Nachbar bitte während deines Urlaubs die Post für die aus deinem Briefkasten nimmt.

Tariflich ist es so, dass dein AG dir andere Tätigkeiten überträgt und wenn diese höherwertig sind und du dem zustimmst, höhergruppiert bist.

Bubi11

Vermutlich ist es eine Bewerbung auf eine Neu geschaffene Stelle?
Oder sollte die aktuelle Stelle neu bewertet werden weil höherwertige Aufgaben dazu kommen?
Oder ist die aktuelle Stelle schon immer falsch bewertet?

Egal was es ist es gibt dafür keinen Antrag.
Aber wenn sie das wollen dann schreibe:
Ich beantrage die aktuelle Stelle zu behalten und weiter das diese mit 9a bewertet wird. (Was allerdings falsch wäre)

oberhaeo

Oh Mann ...

Es ist schon beachtlich, wie sich dieser "Antrag auf Höhergruppierung" in den Köpfen festgesetzt hat.
Ebenso erstaunlich sind aber auch jedes Mal die Reaktionen darauf ... :)

"Den Antrag gibbet nit ..." "Mit Übertragung der Tätigkeiten bist Du automatisch bla bla bla ..."

Wie sieht denn die Praxis aus? Wer muss tätig werden? Welche Unterlagen werden benötigt und wie werden sie erstellt?

Einmal davon abgesehen, dass Eure Antworten da oben schon richtig sind, so sind sie bis hierher aber für den TE nicht zielführend ... oder? Ich habe das Gefühl, dass der TE Euch weitere Informationen aus der Nase ziehen soll ...

MoinMoin

Zitat von: oberhaeo in 02.04.2026 08:00Oh Mann ...

Es ist schon beachtlich, wie sich dieser "Antrag auf Höhergruppierung" in den Köpfen festgesetzt hat.
Ebenso erstaunlich sind aber auch jedes Mal die Reaktionen darauf ... :)

"Den Antrag gibbet nit ..." "Mit Übertragung der Tätigkeiten bist Du automatisch bla bla bla ..."

Wie sieht denn die Praxis aus?
Sehr unterschiedlich!
ZitatWer muss tätig werden?
Derjenige, der das Gefühl hat, dass die Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeiten nicht korrekt ist.
ZitatWelche Unterlagen werden benötigt und wie werden sie erstellt?
Zunächst wenn du als AN das Gefühl hast, dass du falsch bezahlt wirst, dann forderst du das Entgelt der EGx ein, weil nach deiner Rechtsmeinung du seit dem x.x.yyyy in der EGx bist, natürlich inklusive §37 Anmerkung und Hinweis, dass du ab heute 6 Monate rückwirkend das Geld einforderst.

Und wenn der AG nicht zahlt, dann musste du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen, damit jemand kompetentes dir und deinem AG erklärt in welcher EG du bist.

Dumm nur für diese Klage (und natürlich auch schon vorher):
Es muss klar sein, was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Es ist egal was die ausgeübten Tätigkeiten sind!

Also wenn es keine Tätigkeitsbeschreibung (inkl. Zeitanteile) gibt, die vom Personalamt (oder andere die Arbeitsverträge unterschreiben) als deine auszuübenden Tätigkeiten deklariert, dann muss eine solche erstellt werden.
Dazu hilft es selber eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen, die beschreibt, was deine ausgeübten Tätigkeiten sind, diese vom Vorgesetzten als sachlich Richtig unterschreiben zu lassen (idealerweise mit dem Hinweis, dass dies von ihm seit dem x.x.yyyy dir aufgetragen wurde) und dann dem PA vorlegen, dass sie bitte bestätigen sollen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Sollte die es nicht machen, dann erklärt man dem PA, dass man nur noch die Dinge erledigt darf, die vom PA genehmigt sind, da man keine Kenntnis hat, was die auszuübenden Tätigkeiten sind.
ZitatEinmal davon abgesehen, dass Eure Antworten da oben schon richtig sind, so sind sie bis hierher aber für den TE nicht zielführend ... oder? Ich habe das Gefühl, dass der TE Euch weitere Informationen aus der Nase ziehen soll ...

@DonToliver
Schreib einen Brief an das PA, das du seit dem x.x.yyyy Tätigkeiten ausübst, die deiner Meinung nach höherwertig sind und du um Überprüfung und Zahlung bittest.

oberhaeo