TVöD Bund Entgeldgruppe E12 IT Beschäftigte

Begonnen von gsar10, 02.04.2026 17:38

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gsar10

Hallo,
nach meinem Bewerbungsgespräch, wurde mir nach ein paar Tagen die Stelle im IT Bereich bei einem AG im Bund zugesagt.
Beim Telefonat wurde mir E12 S5 zugesagt (über 15 Jahre Berufserfahrung).
Die Stelle ist in der IT.
Heute bekamm ich ein weiteres Telefonat wo mir mitgeteilt wurde dass HR einen Fehler gemacht hat und wegem dem folgendem Satz im TVEntgO (speziell bei Beschätigten in der Informationstechnik):
"Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt",

ich zuerst in der E11 S5 und nach 3 Jahren erst in der E12 S5 komme.
Ist das OK?
Die 3 Jahre Erfahrung beziehen sich auf was und wo genau?
Ich komme aus der Privatwirtschat.
Das heißt dass keiner aus der Privatwirtschaft kommend bzw nie im ÖD war direkt in der E12 eingestuft werden kann?
Die Stelle war ja als A12/E12 augeschrieben worden.

Danke.



Wabi Sabi

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2025_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Dort ab Seite 84 unten

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 erfordert in allen Fallgruppen u.a. eine ,,mindestens
dreijährige praktische Erfahrung". Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur
gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der
abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt
wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei
theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. Es ist zwar nicht erforderlich, dass diese im
öffentlichen Dienst erworben wurde, jedoch muss die praktische Erfahrung in dem zu über-
tragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also als IT-Beschäftigter178. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung bzw.
auf dem Niveau einer einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem IT-
Sektor (nicht praktische Erfahrungen in verwaltenden Tätigkeiten) verbracht wurden. Es
müssen nicht Tätigkeiten wahrgenommen worden sein, die auf dem Level der Entgeltgruppe 11
anzusiedeln wären. Es reicht aus, wenn die praktischen Erfahrungen auf Arbeitsplätzen der
Wertebene der Entgeltgruppe 10 gesammelt wurden. Bei praktischen Erfahrungen die außerhalb
des öffentlichen Dienstes erworben wurden, ist eine fiktive tarifrechtliche Bewertung
vorzunehmen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

gsar10

Vielen Dank.
Dieses Dokument kannte ich gar nicht. Ich habe die TVEntgO gelesen.

Also hier steht ja "Es ist zwar nicht erforderlich, dass diese im
öffentlichen Dienst erworben wurde, jedoch muss die praktische Erfahrung in dem zu über-
tragenden Aufgabengebiet erworben worden sein" und  "Bei praktischen Erfahrungen die außerhalb
des öffentlichen Dienstes erworben wurden, ist eine fiktive tarifrechtliche Bewertung
vorzunehmen."
Heißt für mich, da ich weit über 3 Jahre "praktische Erfahrungen" außerhalb des öffentlichen Dienstes habe und zwar als IT Beschäftigter (insbesondere auch in den Bereichen für die die Stelle ausgeschrieben wurde), eine direkte E12 Eingruppierung möglich ist.
Ich werde das Thema mit der Personalabteilung besprechen oder sollte ich einen Arbeitsrechtler einschalten?


MoinMoin

Du solltest das dir zustehende Geld einfach einfordern.