Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 12:34Doch, so simpel ist das.
Bereitschaftszeit ist 100% Arbeitszeit, sofern die Arbeit innerhalb von 8 Minuten aufgenommen werden muss.
Das wurde schon vor zig Jahren vom EuGH abschließend geurteilt.

Erstmal hat der EUGH geurteilt, dass eine Einzelfallentscheidung vorliegt und die vorgebene Zeitspanne zwischen 8 und 20 Minuten ein Kriterium ist, welches die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit definiert (u.a. Az. C-580/19 und C-518/15).

https://publicus.boorberg.de/bereitschaftsdienst-eines-feuerwehrbeamten-als-arbeitszeit/

Aber für die von dir gemachte Aussage, dass alle Berliner Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit von 8 Minuten haben, hätte ich gerne eine Quelle. Sollte dem so sein, könnte ja mal ein betroffener Berliner Beamter seinen Dienstherrn bei der entsprechenden Meldestelle anschwärzen.

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 13:38Erstmal hat der EUGH geurteilt, dass eine Einzelfallentscheidung vorliegt und die vorgebene Zeitspanne zwischen 8 und 20 Minuten ein Kriterium ist, welches die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit definiert (u.a. Az. C-580/19 und C-518/15).

https://publicus.boorberg.de/bereitschaftsdienst-eines-feuerwehrbeamten-als-arbeitszeit/

Aber für die von dir gemachte Aussage, dass alle Berliner Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit von 8 Minuten haben, hätte ich gerne eine Quelle. Sollte dem so sein, könnte ja mal ein betroffener Berliner Beamter seinen Dienstherrn bei der entsprechenden Meldestelle anschwärzen.
Hast du überhaupt gelesen um was es da geht?

Zitat:"Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Bereitschaftsdienste, die der Leiter der Berufsfeuerwehr des Beklagten geleistet hatte, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten waren."

Das hat mit dem "klassischen" Feuerwehrmann überhaupt nichts zu tun und ich bin raus.

DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 14:50Das hat mit dem "klassischen" Feuerwehrmann überhaupt nichts zu tun und ich bin raus.

Gute Taktik: Erstmal die Gegenseite diffamieren, bevor man seine eigene Behauptung mit einem Beleg untermauert. Dies solltest du unbedingt beibehalten!

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 15:57Gute Taktik: Erstmal die Gegenseite diffamieren, bevor man seine eigene Behauptung mit einem Beleg untermauert. Dies solltest du unbedingt beibehalten!
Ich diffamiere hier niemand.
Ich habe nur gesagt es gibt ein Urteil des EuGH das besagt, Bereitschaftszeit ist zu 100% Arbeitszeit.
Ich habe auch nirgends geschrieben das alle Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit haben.
In der Regel haben wir eher gar keine Vorwarnzeit und müssen innerhalb von einer Minute ausrücken.

Und genau deswegen haben wir keine Rufbereitschaft die nicht zu 100% Arbeitszeit ist, sondern Bereitszeit die zu 100% Arbeitszeit ist.

Und das BVerwG sieht das so.

Zitat:"Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Bereitschaftsdienst

Leitsätze:

1. Der Begriff des Bereitschaftsdienstes setzt nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts in örtlicher Hinsicht voraus, dass der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat.

2. Dabei ist unter dem Begriff des Privatbereichs nicht zwingend der Wohnsitz oder der häusliche Bereich des Beamten zu verstehen. Mit der Wendung "außerhalb des Privatbereichs" ist vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass der Beamte während des Bereitschaftsdienstes seinen privaten Aufenthaltsort - sei es sein Zuhause oder einen anderen Ort - nicht frei wählen und wechseln kann, d.h. dass er sich an einem nicht "privat" wählbaren und wechselbaren Ort für einen jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 <47> und vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5).

So ... ich klink mich jetzt aus dieser sinnlosen Diskussion trotzdem aus, auch wenn du das als diffamieren betrachtest.

Was Bereitschaftszeit ist und ob es Arbeitszeit ist, ist hinlänglich gerichtlich geklärt.

Und bringt für diese Diskussion hier gar nichts.